Ehefrau eines Berliners sitzt in Gaza fest
Klage gegen Bundesregierung
Ehefrau eines Berliners sitzt in Gaza fest
- Berliner fürchtet um Ehefrau in Gaza
- Frau kann seit Kriegsausbruch nicht nach Deutschland einreisen
- Auswärtiges Amt unterstützt Ausreise aus Gaza nicht
- Anspruch auf Familiennachzug unumstritten
- Israel würde Ausreise ermöglichen
Von
Torsten Mandalka Tina Friedrich
Faruk Doghmosh geht nervös in seiner Kfz-Werkstatt in Berlin-Reinickendorf auf und ab. Fast genau drei Jahre ist es her, dass er Baraa geheiratet hat. Dann überfiel die Hamas Israel, und seitdem macht er sich Tag für Tag Sorgen um das Leben seiner Frau. Ein Video-Call von Berlin in den Gaza-Streifen: ein Lächeln gleitet über sein Gesicht, als er seine junge Frau auf dem Bildschirm sieht. Hinter ihr erkennt man ein tiefes Loch in der Häuserwand. Es gehe ihr den Umständen entsprechend gut, sagt sie.
Baraa war noch in der Ausbildung zur Krankenschwester, als sie geheiratet haben. Zwei Jahre kannten sie sich da. Die Hochzeit wurde traditionell in großem Rahmen in Gaza begangen. Erst noch die Ausbildung zu Ende machen, Deutsch lernen, dann zu Faruk nach Berlin ziehen – das war der Plan.
Doch dann kam der 7. Oktober 2023. "Als ich das gesehen habe, war mir klar, das kann nur die Hölle werden", sagt Faruk. "Und so ist es auch passiert."
Erster Behördenkontakt im Dezember 2023
Baraa sollte sofort raus aus Gaza, die Ausbildung abbrechen. Aber es funktionierte nicht mehr: Die Grenzen waren unpassierbar. Die Bomben fielen, das Haus der Familie wurde teilweise zerstört, die Menschen flüchteten quer durch den Gaza-Streifen und wieder zurück, mussten in Zelten leben - auch Baraa. Online arbeitete sie weiter an ihrem Examen, wenn das Internet funktionierte.
Was sie als Krankenschwester sonst noch sah in diesem Krieg, sei unbeschreiblich gewesen, berichtet ihr Mann. "Das sind Bilder, die kann man nicht vergessen, ein Leben lang."
Er selbst nahm im Dezember 2023 Kontakt mit dem Deutschen Vertretungsbüro in Ramallah, der Repräsentanz Deutschlands in den palästinensischen Gebieten, auf. Von hier aus wurden die Evakuierungen von Deutschen und ihren Familienangehörigen aus dem Gaza-Streifen organisiert. Faruk hatte Hoffnung, dass auch Baraa bei einer dieser Ausreisen dabei sein könnte. Aber sie hatte keinen deutschen Pass. Und weil auch ihr deutscher Mann in Berlin war, kam sie nicht mit. Nicht mit den Menschen, die Deutschland im April und Juni 2025 ausflog, und auch später nicht. Begründung des Auswärtigen Amtes: Das Konsulargesetz sehe keine Evakuierung von alleinreisenden Nicht-Deutschen aus Krisengebieten vor.
Aber Baraa könne gerne einen Visumantrag stellen, teilte das Auswärtige Amt Faruk Doghmosh mit. Dafür müsse sie allerdings persönlich in der deutschen Botschaft in Kairo vorsprechen. Das jedoch kann sie nicht: Sie kommt nicht über die Grenze.
Auswärtiges Amt beruft sich auf Konsulargesetz
Auf Anfrage von rbb24-Recherche heißt es dazu in einer Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, zu Visa-Einzelfällen könne man sich aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht äußern. Und weiter: "Die Bundesregierung setzt sich seit Oktober 2023 kontinuierlich für die Ermöglichung der Ausreise von deutschen Staatsangehörigen und ihren engen Familienangehörigen aus Gaza, auf Grundlage des Konsulargesetzes, ein. Sämtliche Ausreisen aus Gaza bedürfen entsprechender Ausreisegenehmigungen durch israelische Stellen."
Die israelischen Stellen aber haben gar kein Problem mit der Ausreise von Palästinenserinnen nach Deutschland. Eine Sprecherin der israelischen Botschaft in Berlin schreibt auf Anfrage von rbb24 Recherche, die zuständige Behörde COGAT "ermöglicht und erleichtert (…) die Ausreise von Bewohnern des Gazastreifens über Israel in Aufnahmeländer weltweit". Dazu bedürfe es "eines offiziellen Ersuchens eines Aufnahmelandes" und einer Sicherheitsüberprüfung. Weiter heißt es: "Stand heute wurde von keinem europäischen Land, einschließlich Deutschland, ein Antrag auf Ausreise eines Einwohners aus Gaza gestellt, um ein Visum zu beantragen."
Anwältin klagt wegen Untätigkeit
Das zermürbende Warten lässt ihn am Rechtsstaat zweifeln. Faruk Doghmosh versteht bis heute nicht, warum sein Land einen solchen Antrag für seine Frau nicht stellt. Bekannte von ihm meinen, das liege daran, dass er nicht "blond" sei. Mittlerweile fragt er sich, ob sie recht haben könnten: "Man stellt sich immer wieder die Frage: Ist es wirklich, weil ich ein 'Schwarzkopf' bin?"
Inzwischen haben sich die Eheleute eine Anwältin genommen. Myrsini Laaser hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Damit will sie das Auswärtige Amt dazu bewegen, Baraa nicht nur ein Visum auszustellen, sondern sie auch bei der Ausreise aus Gaza zu unterstützen.
Dass das grundsätzlich möglich ist, hätten doch schon die Evakuierungen im Sommer letzten Jahres gezeigt. "Was mich besonders stört", sagt Anwältin Laaser, "ist, dass da gar nicht das Interesse besteht, irgendwie eine konstruktive Lösung zu finden."
Dabei sei ihrer Ansicht nach unstrittig, dass Faruks Frau einen Anspruch hat, hierher zu kommen. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Grundgesetz, Artikel 6, dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, so die Rechtsanwältin. Und auch das Aufenthaltsgesetz berechtigt nicht-deutsche Ehepartner von Deutschen ausdrücklich dazu, in Deutschland zu leben.
Verfahren vorm Verwaltungsgericht können dauern
Doch beim Verwaltungsgericht mahlen die Mühlen langsam. Ein Verhandlungstermin zur Sache ist nicht in Sicht. Der Richter fordert Stellungnahmen an, Schriftsätze gehen hin und her. Das Auswärtige Amt schreibt auch hier in einer Erklärung, die rbb24 Recherche vorliegt: "Ein Anspruch auf Unterstützung zur Ausreise, um einen Antrag stellen zu können, besteht nicht. Die Beklagte [das Auswärtige Amt; Anm. d. Red.] kann an dieser Stelle lediglich wiederholen, dass die Bereitschaft besteht, einen Vorsprachetermin zu gewähren, sobald sich die Klägerin in Kairo aufhält."
Flüchtlingsrat sieht politischen Willen
Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin kennt diese Haltung aus ähnlichen Fällen, die zum Beispiel auch Afghaninnen und Afghanen betreffen. Die amtierende Bundesregierung gehe mit humanitärer Hilfe beim Familiennachzug allgemein "sehr restriktiv" um.
Das Dilemma, vor dem die Eheleute stehen, könne ganz einfach gelöst werden, indem die deutsche Seite vorab schriftlich zusagen könnte, dass Baraa bei einer Vorsprache in Kairo ein Visum erhalten würde, sagt Barnickel. "Das könnte die Frau am Checkpoint vorzeigen." Und wenn Deutschland selbst keine Ausreise organisieren könne oder wolle, könne man dies mit Hilfe des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hinbekommen. Dass das nicht geschieht, sei "politischer Wille", so Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat.
Für Faruk Doghmosh und seine Frau bleibt es dabei: Auch nach fast drei Jahren kann er nicht rein in den Gaza-Streifen, seine Frau kann nicht raus. Eine Annäherung an die Checkpoints ohne Sondergenehmigung wäre nach Faruks Einschätzung lebensgefährlich. Die Wartezeit ist die Hölle für die beiden: "Schlaflose Nächte, Angst, dass es jederzeit vorbei sein kann, dass du jederzeit einen Familienangehörigen, den du über alles liebst, verlieren kannst. Das kann man sich gar nicht vorstellen", berichtet Faruk: "Und man kann von hier aus gar nichts tun, das ist das Schlimmste für mich überhaupt."
Sendung: rbb|24, 23.07.2026, 6:12 Uhr
Audio: rbb|24, 23.07.2026, Tina Friedrich
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