Kommission bremst Social-Media-Verbote in der EU aus


Netzpolitik

Kommission bremst Social-Media-Verbote in der EU aus

Zum französischen Gesetz kommentiert man, dass Tiktok und Co nicht zu Alterskontrollen gezwungen werden dürften

Georg Pichler

Australien hat es vorgemacht, eine Reihe anderer Länder will nachziehen. Jugendliche sollen erst ab einem gewissen Alter Zugang zu Social-Media-Plattformen haben dürfen. Begründet wird dies unter anderem mit Gefahren für ihre mentale Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung. Indizien für solche Risiken haben in den vergangenen Jahren immer verschiedene Untersuchungen und auch Versuche wie das "Handy-Experiment" geliefert.

In Österreich hat die Regierung kürzlich ihre Pläne für ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahren vorgelegt. In Frankreich ist man mehrere Schritte weiter. Dort hat das Parlament vergangene Woche ein entsprechendes Gesetz abgesegnet, das schon nach dem Sommer wirksam werden soll. Doch eine Stellungnahme der EU-Kommission wirft nun die Frage auf, ob dieses sich überhaupt sinnvoll durchsetzen lässt. Die Beanstandungen sind auch ein potenzieller Bremsklotz für den Vorstoß in Österreich und anderen Mitgliedsstaaten, berichtet Netzpolitik.org.

Ein Mindestalter für Social-Media-Plattformen können Staaten zwar festlegen, verpflichtend kontrollieren aber erst nach einer Nachschärfung des DSA.

Ein "erstrebenswertes Ziel",...

Die Stellungnahme erfolgte als Teil des Notifizierungsverfahrens. Im Rahmen dessen legen EU-Staaten der Kommission ihre Pläne für neue Regulierungen zu einer Materie vor. Diese prüft dann, ob diese mit bereits bestehenden, unionsweiten Vorgaben vereinbar ist. Hintergrund ist der Mechanismus, dass bei Vorhandensein einer nationalen und europäischen Regelung zur gleichen Materie letztere Vorrang genießt.

Und die EU-Kommission sieht, kurz gesagt, das französische Gesetz als teilweise inkompatibel zum Digital Services Act (DSA) an. Einleitend hält man fest, dass man die Intention des Gesetzes teilt. "Die Festlegung eines Mindestalters, ab dem Anbieter von Online-Diensten für soziale Netzwerke Minderjährigen den Zugang gewähren dürfen", erachtet man explizit "als ein erstrebenswertes Ziel".

...das nicht kontrolliert werden kann

Ein entscheidender Absatz lautet: Sollte der Entwurf "rechtliche Verpflichtungen für Anbieter von Vermittlungsdiensten im Hinblick auf die Umsetzung des Verbots des Zugangs Minderjähriger unter 15 Jahren zu bestimmten sozialen Netzwerken" enthalten, dann müsse die Kommission dies beanstanden. Denn solche seien mit "der maximalen Harmonisierungswirkung des Gesetzes über digitale Dienste [Anm. d. Red.: Der DSA] (...) unvereinbar". Denn die "Anbieter von Online-Plattformen" unterlägen "weder einer allgemeinen Verpflichtung zur Überwachung der von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen noch einer Verpflichtung zur aktiven Suche nach Tatsachen oder Umständen, die auf rechtswidrige Aktivitäten hindeuten."

Eine Person hält eine Spielfigur aus Plastik und verwendet ein Smartphone. Die Szene spielt in einem Testlabor.
Manche Prüfsysteme lassen sich einfach austricksen - hier etwa mit einer Actionfigur - oder per VPN umgehen.

Vereinfacht gesagt: Frankreich darf mit seinem Gesetz Tiktok und Konsorten keine über den DSA hinausgehenden Verpflichtungen auferlegen. Darunter fallen auch Prüfungen zur Feststellung, ob der Inhaber eines Accounts das Mindestalter von 15 Jahren bereits erreicht hat. Heißt: Frankreich kann zwar ein Mindestalter festlegen, derzeit müssten die Plattformen dieses aber auf freiwilliger Basis kontrollieren. Über die Mechanismen dazu verfügen sie grundsätzlich.

EU-Kommission will nachschärfen

Damit ist aber dem Gesetz – und in weiterer Folge auch der geplanten Regelungen in Österreich und anderen EU-Ländern – aktuell eine gewisse Zahnlosigkeit zu attestieren. Das Versprechen von Frankreichs Präsident Macron, dass Kinder und junge Teenager zum neuen Schuljahr keinen Zugriff auf Instagram und Co haben werden, ist so nicht haltbar. Hinzu kommt freilich, dass derartige Regelungen notorisch einfach mit VPN-Verbindungen umgehbar sind und viele Alterskontroll-Mechanismen ausgetrickst werden können. Von diesen Möglichkeiten macht auch die australische Jugend reichlich Gebrauch. Ein Working Paper des National Bureau of Economic Research zeigte jüngst, dass nur noch sechs Prozent der Unter-16-Jährigen sich dort an das Verbot halten.

Während diese Rechtseinschätzung die Durchsetzung der Social-Media-Verbote zumindest ausbremst, wird sie sie auf Dauer aber nicht stoppen. In der Kommission laufen bereits Gespräche über eine unionsweite Regulierung, die verpflichtende Altersprüfungen ermöglicht. Dafür dürfte wahrscheinlich der DSA adaptiert werden, erklärt Netzpolitik.org.

Bis das Mindestalter für Social-Media-Plattformen in der EU konsequent kontrolliert werden kann, wird jedoch noch reichlich Wasser die Donau hinab drinnen. Zunächst muss die Kommission ihre Pläne für gesetzliche Änderungen erarbeiten und in einen Entwurf gießen. Nach Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten muss schließlich das EU-Parlament über diesen abstimmen. Dieser Prozess wird zumindest einige Monate in Anspruch nehmen. Eine Erweiterung des DSA vor 2027 ist als eher unwahrscheinlich einzuschätzen. (gpi, 31.7.2026)

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