Krankmeldung: So können sich Unternehmen gegen Blaumacher wehren
Krankmeldung: So können sich Unternehmen gegen Blaumacher wehren
Aus dem Handelsblatt-Archiv: Ein Mitarbeiter meldet sich immer an Brückentagen und montags krank? Diese rechtlichen Möglichkeiten haben Firmen bei Verdacht auf Blaumachen.
Sechs von zehn Arbeitnehmern reichen manchmal eine Krankmeldung ein, wenn sie sich eigentlich fit genug für die Arbeit fühlen. Foto: Getty Images / Westend61
Berlin. Der Krankenstand in Deutschland ist zuletzt zwar leicht gesunken. Laut Daten der Techniker Krankenkasse bleibt die Summe der Fehlzeiten von Arbeitnehmern aber weiter hoch. Demnach meldeten sich deutsche Beschäftigte zwischen Januar und November 2025 im Schnitt rund 18,6 Tage krank. Im gesamten Jahr 2021 fielen deutsche Arbeitnehmer wegen Krankheit nur rund 13 Tage aus.
Doch wie viele davon sind wirklich krank und wie viele „machen blau“ – geben also nur vor, krank zu sein? Genau weiß das niemand, aber es gibt Indizien: Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov aus dem vergangenen Jahr hat mehr als jeder Vierte schon einmal unter falschen Angaben gefehlt.
Eine aktuelle Studie der Krankenkasse Pronova BKK kam zu dem Ergebnis, dass sich 60 Prozent der Beschäftigten schon einmal krankgemeldet haben, obwohl sie sich eigentlich fit genug für die Arbeit gefühlt haben. Sieben Prozent tun dies „häufig“. Bei rund der Hälfte der Befragten kommt dies „manchmal“ oder „selten“ vor.
Meldet sich ein Arbeitnehmer wiederholt krank, obwohl er eigentlich arbeitsfähig ist, muss der Arbeitgeber das nicht hinnehmen. Zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten Unternehmen haben, gegen solche „Krankfeierer“ vorzugehen.

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