Kühlschrank defekt, Essen verdorben: Wann Mieter Geld verlangen können


Stand: 15.10.2026, 19:54 Uhr

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Leere Porzellantassen und Kaffeekannen stehen auf einem Tisch .  (zu dpa: „17 Gäste nach Fest in Aachen mit Beschwerden im Krankenhaus“)

Leere Porzellantassen und Kaffeekannen stehen auf einem Tisch . (zu dpa: „17 Gäste nach Fest in Aachen mit Beschwerden im Krankenhaus“) © Monika Skolimowska/dpa

Der Großeinkauf landet im Müll, weil Kühlschrank, Strom oder Wohnung Probleme machen. Wer dann zahlen muss, hängt vor allem von einer Frage ab: Wer ist für die Ursache verantwortlich?

Der Kühlschrank ist warm, das Tiefkühlfach taut auf, Milch, Fleisch und Vorräte sind verdorben. Das kann schnell mehr als nur ärgerlich werden. Gerade nach einem größeren Einkauf summiert sich der Schaden auf dreistellige Beträge.

Doch zahlt dafür der Vermieter? Nicht automatisch. Entscheidend ist, warum die Lebensmittel verdorben sind und wem Kühlschrank, Stromanlage oder andere betroffene Einrichtungen zuzurechnen sind.

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PrivateFinanzen.de ist ein unabhängiges Webmagazin rund um Geld, Vorsorge und Verbraucherwissen. Dieser Artikel basiert auf Material des Artikels „Verdorbene Lebensmittel in der Mietwohnung: Wer haftet?“.

Mitvermieteter Kühlschrank defekt? Dann ist der Vermieter gefragt.

Gehört eine Einbauküche samt Kühlschrank ausdrücklich zur vermieteten Wohnung, muss der Vermieter diese grundsätzlich in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Fällt der mitvermietete Kühlschrank aus, kann deshalb ein Mietmangel vorliegen. Anders sieht es aus, wenn das Gerät dem Mieter selbst gehört. Dann ist ein technischer Defekt normalerweise sein eigenes Problem.

Wichtig für Mieter: Den Schaden sofort melden. Der Vermieter muss Gelegenheit bekommen, das Gerät reparieren oder ersetzen zu lassen. Einfach einen neuen Kühlschrank kaufen und anschließend die Rechnung schicken, kann dagegen problematisch werden.

Verdorbene Lebensmittel: Wer ersetzt den Einkauf?

Dass ein mitvermietetes Gerät defekt ist, bedeutet noch nicht automatisch, dass der Vermieter auch jedes verdorbene Lebensmittel bezahlen muss. Für Schadenersatz kommt es darauf an, warum der Defekt entstanden ist und ob der Vermieter dafür verantwortlich ist. Besonders relevant kann es werden, wenn ein bekanntes Problem trotz Meldung nicht behoben wurde oder sich eine notwendige Reparatur unnötig verzögert. Wer Ersatz verlangt, sollte den Schaden beweisen können.

Hilfreich sind:

Wer einfach alles entsorgt und Wochen später 400 Euro verlangt, hat es deutlich schwerer.

Stromausfall: Nicht immer muss der Vermieter zahlen

Auch ein längerer Stromausfall kann Tiefkühlpizza, Fleisch und andere Vorräte unbrauchbar machen. Doch auch hier zählt die Ursache. Fällt in der ganzen Straße wegen einer Störung des öffentlichen Stromnetzes der Strom aus, kann der Vermieter meist wenig dafür.

Anders kann es aussehen, wenn die Ursache im Gebäude liegt. Defekte Leitungen, Sicherungskästen oder andere elektrische Einrichtungen können in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen. Deshalb sollte bei einem längeren Stromausfall geklärt werden: Betrifft er nur die Wohnung? Das ganze Haus? Oder das gesamte Viertel?

Mäuse und Kakerlaken: Hier kann die Miete sinken

Noch unangenehmer wird es, wenn nicht der Kühlschrank, sondern Schädlinge die Lebensmittel ruinieren. Mäuse, Kakerlaken oder andere Schädlinge können die Nutzung einer Wohnung erheblich beeinträchtigen. Liegt die Ursache nicht beim Mieter, kann ein Mietmangel vorliegen.

In einem Fall musste ein Schädlingsbekämpfer wegen massiven Mäusebefalls gleich neunmal anrücken. Das Amtsgericht Frankfurt hielt während der Beeinträchtigung eine Mietminderung um 20 Prozent für gerechtfertigt. Für Betroffene gilt auch hier: Befall fotografieren, Fallen und Schäden dokumentieren und den Vermieter unverzüglich informieren.

Schädlingsbekämpfung einfach über Nebenkosten abrechnen? Nicht immer.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Kosten für eine konkrete Schädlingsbekämpfung können Vermieter nicht ohne Weiteres als normale Betriebskosten an die Mieter weiterreichen. Geht es um die Beseitigung eines bereits bestehenden Befalls und nicht um regelmäßige vorbeugende Maßnahmen, kann eine solche Umlage unzulässig sein. Mieter sollten entsprechende Positionen in der Betriebskostenabrechnung deshalb nicht automatisch akzeptieren.

Schimmel in Küche oder Vorratsraum: Ursache entscheidet

Auch Schimmel kann dazu führen, dass Lebensmittel nicht mehr sicher gelagert werden können. Aber auch dabei lautet die entscheidende Frage: Woher kommt er?

Bauliche Mängel, undichte Wände oder Feuchtigkeitsschäden können Sache des Vermieters sein. Hat dagegen falsches Lüften oder anderes Verhalten des Mieters den Schimmel verursacht, kann die Bewertung anders ausfallen. Wer Schimmel entdeckt, sollte nicht einfach selbst darüberstreichen. Fotos machen, schriftlich melden und Ursache klären lassen.

Vorsicht mit der Mietminderung.

Wer einen erheblichen Mangel hat, denkt schnell: Dann überweise ich nächsten Monat einfach weniger. Das kann gefährlich sein.

Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung berechtigt ist, hängt vom konkreten Fall ab. Wer zu viel kürzt, kann Mietrückstände aufbauen. Besser ist: Mangel sofort anzeigen, dokumentieren und bei größeren Beträgen oder längeren Problemen die Höhe einer möglichen Minderung fachkundig prüfen lassen.

Selbst Essensgeruch kann zum Mietstreit werden.

Nicht nur verdorbene Lebensmittel sorgen für Ärger. Auch deren Zubereitung kann Nachbarn beschäftigen. Kochen gehört selbstverständlich zur normalen Nutzung einer Wohnung. Dass es dabei gelegentlich nach Knoblauch, Fisch oder Gewürzen riecht, müssen Nachbarn grundsätzlich hinnehmen. Grenzen können aber erreicht sein, wenn Gerüche dauerhaft außergewöhnlich intensiv sind und andere Wohnungen erheblich beeinträchtigen.

Auch beim Grillen auf Balkon oder Terrasse gilt: Mietvertrag und Hausordnung beachten und Rücksicht nehmen. Die Faustregel lautet: Kochen ja. Die Nachbarwohnung dauerhaft mitbeduften eher nicht.

Was Mieter bei verdorbenen Lebensmitteln sofort tun sollten

Wenn Kühlschrank, Strom oder Schädlingsbefall zum Problem werden, hilft ein klarer Ablauf:

Gerade bei größeren Schäden kann diese Dokumentation später entscheidend sein.

Der teuerste Fehler ist oft der volle Mülleimer ohne Beweise.

Viele Betroffene reagieren verständlicherweise sofort: Verdorbenes Essen raus, Kühlschrank reinigen, Thema abhaken. Genau das kann später zum Problem werden. Wer vom Vermieter Ersatz verlangt, muss nachvollziehbar zeigen können, was beschädigt wurde und warum. Ein paar Fotos, Kassenbons und eine schnelle schriftliche Meldung können deshalb mehr wert sein als lange Diskussionen Wochen später.

Die wichtigste Regel lautet: Erst dokumentieren, dann entsorgen. Denn beim Streit um verdorbene Lebensmittel entscheidet nicht nur, wer Recht hat, sondern auch, wer seinen Schaden belegen kann.