Alles umsonst? Rewe-Kunde schaut auf Schilder an Supermarktregal und sieht keinen einzigen Preis
Leere Preisschilder an Supermarktregalen verwundern Kunden – was dahinter steckt
Stand: 04.09.2026, 13:13 Uhr
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Auf einem Foto aus einem Rewe-Markt sind an den Regalen keine Preise zu erkennen. Was dahintersteckt und was Kunden beachten sollten, lesen Sie hier.
Kassel – Ein Blick auf das Supermarktregal gehört für viele zum Einkauf wie der Griff zum Einkaufswagen: Noch bevor ein Produkt im Korb landet, wird geprüft, was es kostet. In einem Rewe-Markt führte dieser Blick jedoch ins Leere. Zwar hängen an den Regalen zahlreiche elektronische Etiketten – ein Preis ist darauf aber nicht zu erkennen. Ist die Technik ausgefallen, fehlt die Zuordnung zum Produkt oder steckt etwas anderes dahinter?

Auf dem vorliegenden Foto aus einem Rewe-Markt ist das offenbar anders: An mehreren Regalen sind elektronische Preisschilder angebracht, ein lesbarer Betrag ist jedoch nicht zu erkennen. Das wirft die Frage auf, ob die Preise fehlen – oder ob etwas mit den Anzeigen nicht stimmt.
Leere Preisschilder: Was auf dem Foto zu sehen ist
Bei den Schildern handelt es sich nicht um klassische Papieretiketten, sondern um elektronische Regaletiketten (Electronic Shelf Labels, kurz ESL). Sie sollen die Preise direkt am Regal anzeigen. Auf der Aufnahme wirken mehrere Anzeigen jedoch leer oder zeigen keinen erkennbaren Euro-Betrag.
Was genau dahintersteckt, lässt sich anhand des Fotos allein nicht eindeutig feststellen. Zudem ist nicht erkennbar, wann und in welchem Markt das Foto aufgenommen wurde. Es ist nicht erkennbar, ob die Anzeige vorübergehend gestört war, die Preisinformation noch nicht korrekt hinterlegt wurde oder ob es sich um ein Problem mit einzelnen Etiketten handelt.
Fest steht allerdings: Auch digitale Preisschilder sind nicht automatisch fehlerfrei. So kann es selbst bei elektronischen Anzeigen zu Fehlern kommen.
Warum Supermärkte elektronische Preisschilder nutzen
Elektronische Preisschilder werden im Handel zunehmend eingesetzt. Sie ersetzen die früher üblichen Papierkärtchen am Regal und sollen die Preisauszeichnung vereinfachen. Auch der Bayerische Rundfunk berichtet, dass elektronische Preisschilder immer häufiger in Supermärkten zu finden sind.
Digitale Regalanzeigen bieten den Märkten vor allem eine enorme Zeitersparnis, da wöchentliche Aktionspreise und Anpassungen zentral in Sekundenschnelle aufgespielt werden können, anstatt hunderte Papierkärtchen per Hand zu tauschen. Zudem nutzen Supermärkte die Technik, um Lebensmittelverschwendung einzudämmen, indem etwa frische Lebensmittel oder Backwaren kurz vor Ladenschluss automatisiert und flexibel rabattiert werden.
Für Kunden hat die Technik einen offensichtlichen Vorteil: Preisangaben können digital dargestellt werden. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass eine elektronische Anzeige ihre Funktion nicht erfüllt, wenn kein Preis lesbar ist.
Aus dem Foto ergibt sich jedoch kein Beleg dafür, dass Rewe Preise absichtlich verbergen will. Es zeigt lediglich, dass die Preisauszeichnung an dieser Stelle für Kunden nicht verständlich war. Bei einigen Discountern hingegen, hängen die Preisschilder nicht direkt an der Ware.
Was das Gesetz zur Preisauszeichnung vorschreibt
Dass Preise am Regal für Kunden überhaupt klar ersichtlich sein müssen, ist in Deutschland in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Diese verpflichtet Händler dazu, Endpreise vollständig, gut lesbar und unmissverständlich der jeweiligen Ware zuzuordnen. Dass es bei der Umsetzung in Supermärkten immer wieder hakt, zeigen behördliche Stichproben: Bei einer groß angelegten Kontrolle in Nordrhein-Westfalen wiesen 18 Prozent aller überprüften Preisschilder Verstöße auf – in 29 Prozent der Beanstandungen war eine mangelhafte Lesbarkeit die Ursache.
Welcher Preis gilt an der Kasse?
Wer im Regal einen anderen Preis sieht als später an der Kasse – oder vor einem leeren Schild steht –, ist nicht automatisch berechtigt, die Ware zu einem bestimmten Betrag zu verlangen. Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt im BR, dass der Regalpreis rechtlich zunächst nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (sogenannte invitatio ad offerendum) gilt. Der eigentliche Kaufvertrag und damit der verbindliche Preis entsteht erst an der Kasse.
Kunden müssen einen höheren Preis aber nicht akzeptieren, wenn sie die Ware noch nicht kaufen möchten. Sie können den Artikel an der Kasse zurückgeben. Der Händler ist umgekehrt nicht verpflichtet, das Produkt zum niedrigeren Regalpreis zu verkaufen. Aus Kulanz kann ein Markt dies trotzdem tun.
Was Kunden bei leeren Preisschildern tun können
Wer vor einem leeren oder unklaren elektronischen Preisschild steht, sollte den Preis vor dem Gang zur Kasse klären. Möglich ist etwa, einen Mitarbeiter zu fragen oder den Barcode des Artikels – sofern vorhanden – an einer SB-Kasse oder einem Kundenscanner im Markt einzulesen.
Auch der Kassenbon sollte kontrolliert werden. Weicht der berechnete Betrag von einer zuvor erfragten Auskunft ab, können Kunden direkt an der Kasse nachhaken. Wer mit dem Preis nicht einverstanden ist, kann problemlos auf den Kauf verzichten. (Quellen: Wdr.de, Bayerischer Rundfunk, Reddit, eigene Recherche) (str)