Messerattacke von Oerlikon: Eltern berichten von schwerem Alltag der Opfer
Messerattacke von Oerlikon: «Besonders verwerflich war die Motivation» – chinesischer Student wegen mehrfachen versuchten Mordes schuldig gesprochen
Am Freitag ist der Mann, der 2024 Kindergartenkinder mit einem Messer angriff, zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Brief ermöglicht Einblicke in das Leben der Opfer.
18.09.2026, 17.48 Uhr
7 Leseminuten
Aktualisiert
Die Tat ereignete sich kurz nach dem Mittag des 1. Oktober 2024 in der Nähe eines Kinderhorts.
Michael Buholzer / Keystone
Er wirkt, als wäre er selbst noch ein Kind. Der junge Chinese, der am Donnerstag und Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich steht, hat am 1. Oktober 2024 drei Kindergartenkinder mit einem Messer teilweise schwer verletzt.
Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Mit hängenden Schultern steht er vor den Richtern, die Finger krallen sich in die Ärmel der übergrossen schwarzen Jeansjacke, in die er versinkt, als wolle er sich verstecken. 25 Jahre alt ist er inzwischen, schmächtig, die Stimme leise:
«Drei Wochen vor der Tat hörte ich zum ersten Mal eine männliche Stimme. Sie konnte mir Kräfte verleihen, und sie hat gesagt, ich solle unbedingt Kinder töten.»
Dann steht er da. Ganz still. Nur die Wimpern zucken nervös. Hinter ihm sitzen Eltern der verletzten Kinder, Opferanwälte, Presse und Zuschauer.
Sie alle treibt dieselbe Frage um: Warum hat dieser junge Mann, der selbst noch wirkt wie ein Kind, vor zwei Jahren in Oerlikon vor einem Hort Kinder mit einem Küchenmesser angegriffen?
Aus Alltag wird Ausnahmezustand
Es ist die letzte Woche vor den Herbstferien. Wie jeden Dienstag läuft kurz nach 12 Uhr eine Gruppe Oerliker Kinder mit einer Begleitperson vom Kindergarten in den Hort. Dort werden sie den Nachmittag verbringen. Die Kinder laufen in Zweierreihen, singen. Im Hort wartet bereits das Mittagessen: gratinierte Gnocchi mit Kürbis. Noch 150 Meter.
Doch plötzlich wird aus Alltag ein Ausnahmezustand. Ein Mann greift die 5-jährigen Kinder unvermittelt von hinten mit einem Küchenmesser an. Er sticht auf sie ein, immer wieder. «Wie im Wahn», wird die Hort-Mitarbeiterin später sagen. Sie stoppt den Täter, schreit ihn an und hält seine Arme fest, bis er das Messer fallen lässt.
Ein Knabe wird von der 8,5 Zentimeter langen Klinge am Hals und am Oberkörper lebensgefährlich verletzt. Die Drosselvene sei vollständig durchtrennt, wird die Staatsanwaltschaft später in der Anklageschrift festhalten.
Zwei weitere Buben werden mittelschwer verletzt.
Den einen der beiden trifft der Täter am Herzen: Der Herzbeutel und die Brustschlagader werden durchtrennt. Der Knabe verliert viel Blut, trotzdem rennt er noch die 150 Meter bis zum Hort. Der andere wird an der Lunge und am Ohr verletzt.
Die drei Buben haben zwei Dinge gemeinsam: Sie überleben den Angriff, und sie sind gleich alt wie der kleine Bruder des Täters. Wie jener Knabe also, mit dem der Täter, seit er im Gefängnis sitzt, fast täglich telefoniert.
Die Richterin fragt den Angeklagten am Donnerstag vor Gericht denn auch: «Wie würden Sie sich fühlen, wenn jemand Ihren Bruder mit dem Messer töten wollte?»
«Ich würde mich sehr schmerzhaft fühlen», sagt der junge Mann, dessen Antworten vor Gericht von einer Dolmetscherin aus dem Chinesischen übersetzt werden. «Und ich denke, die Familien dieser Kinder haben sicher grosse Schmerzen erfahren. Am Abend, wenn ich einschlafe, denke ich immer wieder daran.» Die Wimpern zucken nervös.
Er habe keine Erklärung für das, was er getan habe, sagt er. Er habe sich in den Monaten davor sehr schlecht gefühlt und sich selbst in seiner Ein-Zimmer-Studentenwohnung eingesperrt. Er sei einsam gewesen in der Schweiz, wohin er für ein Masterstudium in Computerlinguistik an der Uni Zürich gekommen sei.
Im Juni habe er erstmals daran gedacht, Kinder zu töten. Mit Chat-GPT diskutiert er verschiedene Tötungsvarianten und deren Konsequenzen, das geht aus der Anklageschrift hervor. Doch vorerst passiert noch nichts.
Am 18. September ersticht in China ein Mann ein japanisches Kind. Das habe ihn in seiner Idee bestärkt, sagt der junge Mann vor Gericht. An das, was in den Tagen danach geschehen sei, könne er sich nicht erinnern.
Er erinnere sich weder daran, weshalb er online die Anatomie des Oberkörpers und des Halses studiert habe, noch daran, dass er an rohem Fleisch aus dem Supermarkt Messerstiche geübt habe. Und er wisse auch nicht, warum er mithilfe von Chat-GPT versucht habe, herauszufinden, wann und wo in Oerlikon Kinder anzutreffen seien.
Das Einzige, woran er sich erinnere, sei eine männliche Stimme, die kurz vor der Tat zu ihm gesagt habe: «Entweder du stirbst oder die Kinder.» In einer ersten Befragung direkt nach der Tat hatte er noch gesagt, er habe sich fürs Töten und gegen Suizid entschieden, weil er dafür mehr Aufmerksamkeit bekomme.
Eine mögliche Erklärung für die Tat präsentiert vor Gericht Elmar Habermeyer, Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie der PUK. Er attestiert dem jungen Chinesen eine akute psychotische Störung. Alternativ könne es sich auch um eine schwere depressive Episode gehandelt haben, bei der der Bezug zur Realität beeinträchtigt gewesen sei. Der Täter sei zum Tatzeitpunkt steuerungsunfähig gewesen.
Darauf beruft sich auch der Verteidiger des chinesischen Studenten. Er plädiert auf Schuldunfähigkeit. Eine Massnahme, also beispielsweise eine kleine Verwahrung, sei aus seiner Sicht nicht nötig, weil der Täter inzwischen wieder gesund sei.
Das bestätigt auch Habermeyer. Als er mit dem Täter im Zuge der Anamnese gesprochen habe, seien keine Symptome mehr vorhanden gewesen. Im Moment brauche der junge Mann keine Medikamente.
23 Monate nach der Tat
Anders sehen das der Staatsanwalt und die drei Opferanwälte. Sie zweifeln zwar nicht daran, dass der Täter psychisch krank war. Doch sie hinterfragen, dass er zum Tatzeitpunkt völlig steuerungsunfähig war.
So führt der Staatsanwalt aus, der Täter habe in den Tagen vor der Tat noch eine Reise nach Warschau und Prag unternommen und habe ein Musical besucht. Am Morgen vor der Tat habe er mithilfe von Chat-GPT abgewogen, ob er sich am Bahnhof Oerlikon einen Dürüm oder einen Burrito kaufen solle. «Wer nach Warschau und Prag reist und zwischen Burrito und Dürüm entscheiden kann, der kann sich auch gegen die Tötung von Kindern entscheiden», so der Staatsanwalt.
Und eine der Opferanwältinnen betont, dass das, was den Kindern widerfahren sei, nicht mit dem Gerichtsverfahren ende. Auch die Eltern eines der drei Opfer melden sich vor Gericht zu Wort – sie lassen von ihrem Anwalt einen Brief verlesen. Das Schreiben ermöglicht einen Einblick in das Leben der Kinder, 23 Monate nach der Tat:
«Unser Sohn erinnert sich an den bösen Mann, der ihm wehgetan hat, und daran, dass er nicht so schnell rennen konnte wie sonst. Er macht sich bis heute Vorwürfe, dass er nicht schneller zum Hort gerannt ist. Er kann schlecht einschlafen, weil er Angst hat vor seinen Träumen. Fast jede Nacht wacht er auf.»
Was dem Sohn zugestossen sei, habe das Leben der ganzen Familie verändert. «Wir begleiten ihn überallhin, auch wenn er das nicht möchte.»
Die Narbe auf dem Nasenrücken zeige, was geschehen sei und was hätte geschehen können. «Immer wieder wird er auf die Narbe angesprochen», schreiben die Eltern. Mit den OP-Narben an der Brust habe der Knabe Frieden geschlossen.
«Dass er noch bei uns ist, grenzt an ein Wunder. Der böse Mann hat an jenem Tag verloren, unsere Kinder haben gewonnen. Er verdient keine Nachsicht, er muss mit aller Härte bestraft werden.»
«Völlig emotionslos» auf die Opfer eingestochen
Das Gericht folgt am zweiten Prozesstag am Freitag vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Studenten wegen mehrfachen versuchten Mordes zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Weiter wird eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie verordnet.
Auch muss der Täter den drei Opfern eine Genugtuung in der Gesamthöhe von 106 000 Franken bezahlen. Einen Teil dieser Kosten hat er bereits beglichen: Seine Eltern haben in seinem Namen vor der Verhandlung 18 000 Franken an die drei Opfer überwiesen.
Die vorsitzende Richterin begründet, auch jemand, der eine schwer verminderte Schuldfähigkeit aufweise, könne wegen versuchten Mordes verurteilt werden.
Der Täter habe skrupellos gehandelt. «Besonders verwerflich war die Motivation, sich selber Geltung zu verschaffen – aus welchen Gründen auch immer.» Skrupellos sei auch gewesen, dass er «völlig emotionslos» auf die Opfer eingestochen habe. Zudem seien die Opfer Kinder gewesen und damit besonders vulnerabel.
«Dazu kommt die lange, minuziöse Planung der Tat, um grösstmögliches Leid zu verursachen», sagt die Richterin. Es sei nie darum gegangen, zu entscheiden, ob der Täter voll schuldfähig sei. «Dass er unter einer Krankheit litt, steht ausser Frage», so die Richterin. Das Gutachten des Psychiaters Habermeyer sei denn auch nicht zu beanstanden. Es stütze sich jedoch ausschliesslich auf Angaben des Beschuldigten. Dieses Gutachten komme zum Schluss, dass der Täter eine imperative Stimme gehört habe, und zwar derart stark, dass von einer Schuldunfähigkeit auszugehen sei.
Es sei aber Pflicht des Gerichts, die Aussagen des Angeklagten zu würdigen. «Das kann dazu führen, dass wir mit einem juristischen Blick zu einem anderen Urteil kommen als ein Arzt», so die vorsitzende Richterin.
«Der Täter konnte uns nicht glaubhaft darlegen, dass die Stimmen derart drängend waren, dass er sich ihnen nicht hätte entziehen können.» Deshalb wiege der Grad der Schuldfähigkeit schwer. Der Täter sei zielgerichtet vorgegangen und habe möglichst viele Kinder töten wollen.
Es sei dem puren Zufall und dem Eingreifen der anwesenden Personen zu verdanken, dass die Kinder überlebt hätten und nicht noch mehr Kinder verletzt oder gar getötet worden seien.
Abschliessend wird der Täter von den Richtern 15 Jahre des Landes verwiesen. Was ihn nach Absitzen der Freiheitsstrafe in der Schweiz in China erwartet, ist unklar. Es gibt kein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und China betreffend Strafvollstreckung. Daher ist es wahrscheinlich, dass China den Fall nochmals neu beurteilen wird bei der Rückkehr des Studenten.
Der Chinese, der im September 2024 einen japanischen Buben erstochen hatte und dem Täter von Oerlikon als Vorbild diente, wurde in China zum Tod verurteilt und im April 2025 hingerichtet.
Passend zum Artikel


