Heizung bleibt kalt? Das können Mieter jetzt verlangen
Ratgeber
Mietwohnung zu kalt? Dann kann Mietminderung möglich sein
Bibbern trotz aufgedrehter Heizung? Tagsüber müssen in der Mietwohnung mindestens 20 Grad erreichbar sein, nachts reichen 18. Was gilt, wenn die Räume trotzdem kalt bleiben.
Zwischen 20 und 22 Grad Celsius: Wer das möchte, muss seine Mietwohnung in etwa auf diese Temperatur hochheizen können – und zwar ganz unabhängig von der Jahreszeit, dafür aber von der Uhrzeit. Gelingt das nicht, kann ein Mangel vorliegen, der zur Mietminderung berechtigt. Darauf weist der DMB Mieterverein München hin.
Denn die beschriebenen Temperaturen müssen nur am Tage zwischen 6 und 23 Uhr erreicht werden können. Nachts genügen dem Mieterverein München zufolge Temperaturen von 18 Grad. Aus Gründen der Kostenersparnis wird die Leistung vieler Heizungen über Nacht gedrosselt.
Heizperiode ist nicht klar gesetzlich geregelt
Aber Achtung: Die Nachtabsenkung der Heizung bedeutet nicht, dass auch die Temperatur der Warmwasserversorgung abgesenkt werden darf. „Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben“, erklärt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München.
Die WochenMOPO 43/26
Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitschriften gibt!
• Nachbarn von HSV-Profi in Angst: Seine Hunde sorgen für Ärger
• Tod von Kenneth († 24): Verprügelt und zum Sterben abgelegt?
• 16 Seiten Sport: Dieser Neuzugang ist das Gesicht des HSV-Aufschwungs
• 36 Seiten Kultur und Rätsel: Bär und Tigerente gegen den Herbst-Blues
Zum Hintergrund: Über die Sommermonate sind viele Heizungen in Deutschland ausgeschaltet. Wann sie wieder eingeschaltet werden müssen, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Dem DMB Mieterverein München zufolge gilt grundsätzlich das, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Ist dort keine Regelung vorgesehen, wird als Heizperiode allgemein die Zeit zwischen 1. Oktober und 30. April angesehen. In dieser Zeit sollte die Heizung also mindestens laufen.
Fallen die Außentemperaturen schon im September auf 10 Grad und darunter, muss die Heizungsanlage entsprechend früher laufen. (dpa/mp)