Millionenzuschuss endet: Ratlosigkeit bei Gesundheitsämtern nach Auslaufen der Bundesmittel


Rund 201 Vollzeitstellen haben Brandenburgs Gesundheitsämter seit 2021 aus Mitteln des „Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ geschaffen. 172 dieser Stellen sind derzeit unbefristet besetzt. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ der BSW-Landtagsabgeordneten Christian Dorst und Andreas Kutsche hervor, die in dieser Woche vom Potsdamer Landtag veröffentlicht wurde.

Der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ war unter dem Eindruck der Corona-Pandemie im September 2020 von Bund und Ländern initiiert worden, um die überlasteten und mit veralteter Technik arbeitenden Gesundheitsämter zu modernisieren. Und bis Ende 2026 hat das Land Brandenburg aus den Mitteln des Pakts rund 93 Millionen Euro erhalten. Doch der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ läuft zum Jahresende aus. Und auf die Frage, wie es dann mit den 172 unbefristet besetzten Stellen weitergehen soll, herrscht auf der Ebene des Landes ebenso wie jener der Kommunen schlichte Ratlosigkeit.

„Brandenburg drängt auf eine weitere Finanzierung durch den Bund“, heißt es in der Antwort aus dem Ministerium. „Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, seine Strukturen und seine Erfolge sind zu wichtig, um die Unterstützung des Bundes hier einfach sang- und klanglos abzuschneiden“, sagte Gesundheitsminister René Wilke (SPD) am Mittwoch. „Ich erwarte von der Bundesregierung Respekt vor der Arbeit, die in unseren Kommunen geleistet wird, und ein spürbares Interesse an der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“ Das Ministerium werde mit den kommunalen Aufgabenträgern darüber sprechen, wie die gesetzlichen Aufgaben auch nach Wegfall der Bundesmittel „gut bearbeitet“ werden können und welcher weiteren gemeinsamen Anstrengungen es bedürfe, um den Bund in die Pflicht zu nehmen.

Die Präsidentin des Brandenburger Landkreistags, die Landrätin der Uckermark, Karina Dörk (CDU), erklärte auf Anfrage, der Pakt habe „einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Gesundheitsämter personell zu stärken, ihre Strukturen weiterzuentwickeln und den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt sichtbarer zu machen.“ Umso problematischer wäre es, wenn für die mit dem Pakt aufgebauten Strukturen ab 2027 keine verlässliche Anschlussfinanzierung zur Verfügung stünde.

„Die gesetzlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Anforderungen an ihn bestehen unabhängig vom Auslaufen der bisherigen Bundesfinanzierung fort“, sagte Dörk. „Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage der Landkreise kann eine dauerhafte Verstetigung der mit dem Pakt aufgebauten Strukturen nicht allein zulasten der kommunalen Haushalte erfolgen.“ Was das für die 172 unbefristet besetzten Stellen bedeute, lasse sich nicht pauschal beantworten.

„Ohne eine gesicherte Anschlussfinanzierung geraten die Landkreise hier in einen erheblichen Zielkonflikt zwischen der notwendigen Aufrechterhaltung leistungsfähiger Gesundheitsämter und ihren finanziellen Handlungsmöglichkeiten“, so Dörk. „Aus Sicht der Landkreise braucht es deshalb möglichst zeitnah Planungssicherheit für die Zeit ab 2027.“ Wer den Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft stärken und die mit dem Pakt erreichten Verbesserungen sichern wolle, müsse auch für eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung sorgen. „Bund und Land stehen hier weiterhin in der Verantwortung.“