Mindestpreise bei Uber und Co.: Anbieter klagt über Rückgang – „Langfristig Jobs in Gefahr“
Stand: 02.09.2026, 18:00 Uhr
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Seit Juli gelten in München Mindestpreise für Uber, Bolt und Co. Die Anbieter klagen über weniger Fahrten, die Taxibranche sieht sich im Aufwind. Was hat sich seitdem verändert?
München – Der Streit um die neuen Mindestpreise für Uber, Bolt & Co. hält an – und beschäftigt weiter die Justiz. Seit Juli gilt die Regel (siehe Kasten) für taxiähnliche Mietwagen- und Vermittlungsdienste vor. Die Taxibranche sieht sich bestätigt, während die Konkurrenz über sinkende Fahrgastzahlen klagt. Wie hat die neue Regelung das Geschäft tatsächlich verändert?
Der Fahrdienstvermittler Uber legt nun auf Anfrage selbst ermittelte Zahlen vor: Sie sollen zeigen, wie sich die Anzahl der Fahrten innerhalb eines Monats nach der Einführung verändert hat. Auffällig ist der Unterschied zwischen Innenstadt- und Randbezirken: Am Stadtrand sanken die Zahlen deutlich stärker – am deutlichsten in Feldmoching-Hasenbergl mit 23 Prozent und in Trudering-Riem mit 48 Prozent. In den Innenstadtbezirken fällt der Rückgang durchweg geringer aus, zwischen sieben und 14 Prozent, je nach Stadtteil.
Grundgebühr bei 5,13 Euro
Seit 4. Juli gelten die Mindesttarife für Fahrdienste wie Uber, Bolt & Co. Sie orientieren sich an den Münchner Taxitarifen. Der Grundpreis liegt bei 5,13 Euro. Der Kilometerpreis beträgt 2,43 Euro, ab dem achten Kilometer 2,25 Euro. Vor der Regelung lagen die Preise bei den Anbietern teils deutlich darunter – nach Angaben von Uber um bis zu 40 Prozent. Für Taxis gelten schon lange feste Preise.
Roland Hiering (62), Betriebsleiter der Firma Darkon Enterprises in Vaterstetten, spürt die Folgen. Das Unternehmen mit 46 Angestellten führt Fahrten mit Uber durch – der US-Konzern vermittelt in Deutschland lediglich die Kunden und kassiert dafür eine Provision. Seit der Einführung der Mindestpreise sei der Umsatz um rund zehn Prozent zurückgegangen, sagt Hiering. Bei der Anzahl der Fahrten sei der Rückgang teils deutlich stärker gewesen. Höhere Preise hätten den Umsatzverlust teilweise ausgeglichen. Hiering befürchtet: „Langfristig sind die Jobs von Fahrern in Gefahr.“ Zudem gehe die Entwicklung zulasten einkommensschwacher Menschen: „Sie haben jetzt kein günstiges Mobilitätsangebot mehr.“

Mit den neuen Regeln dürfen Uber & Co. nicht mehr zu beliebig niedrigen Preisen anbieten – es gelten Mindestentgelte. Beim Verwaltungsgericht liegen inzwischen fünf Eilanträge gegen diese Allgemeinverfügung vor, darunter von Uber und Bolt. Eine Entscheidung steht noch aus, so das Gericht.
Taxibranche hält Mindestpreis für richten Weg
Zuvor gab es immer wieder Kritik an Partnerunternehmen von Uber & Co. Das Hauptzollamt stellte bei Kontrollen mehrfach Verstöße gegen rechtliche Vorschriften fest – unter anderem beim Mindestlohn. Auch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) registrierte Arbeitszeitverstöße. Hiering hält dies nicht für einen ausreichenden Grund, um Mindestpreise einzuführen: „Nur weil einzelne schwarze Schafe auffallen, heißt es nicht, dass die ganze Branche so arbeitet.“

Der Stadt geht es beim Mindestpreis jedoch auch darum, das Taxigewerbe vor einem ruinösen Preiswettbewerb zu schützen. Zeigt die Regelung bereits Wirkung? Der App-Anbieter Freenow, der unter anderem Taxifahrten vermittelt, erklärt auf Anfrage: Nach der Einführung seien die vermittelten Fahrten gestiegen – im August hätten sie täglich leicht über dem Vorjahreswert gelegen. Konkrete Zahlen wollte Freenow aus Wettbewerbsgründen nicht nennen.
Die Genossenschaft Taxi München hält es für zu früh, eine verlässliche Bilanz zu ziehen. Trotzdem unterstützt sie den Mindestpreis. „Nur so entsteht ein Wettbewerb, bei dem nicht dauerhaft derjenige gewinnt, der mit den niedrigsten Preisen fährt“, sagt Vorstand Thomas Kroker.