„Nicht alternativlos“: Ministerium will Angabe auf Personalausweis ab 2027 streichen


Ministerium prüft wichtige Änderung beim Personalausweis – Angabe soll gestrichen werden

Stand: 10.08.2026, 05:22 Uhr

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Der Personalausweis könnte künftig ohne aufgedruckte Adresse auskommen. Das plant das Innenministerium für eine neue Ausweisgeneration.

Berlin – Auf dem deutschen Personalausweis, der seit 2025 deutlich teurer ist, steht bislang die vollständige Wohnanschrift samt Ort und Hausnummer. Genau dieses Datenfeld steht nun zur Disposition. Nach Recherchen der Rheinischen Post arbeitet das Bundesinnenministerium bereits an einer neuen Generation des Ausweisdokuments, bei der die aufgedruckte Adresse künftig ganz entfallen könnte.

Ausweis

Die Adresse auf dem Personalausweis soll ab 2027 gestrichen werden. © Andreas Mallinckrodt/Imagebroker/Imago

Hinter der Überlegung steckt mehr als eine kosmetische Änderung am Design. Es geht um Sicherheit, Bürokratieabbau und die Frage, welche Daten auf einem amtlichen Dokument überhaupt sichtbar sein müssen. Auch der Bundestag hat sich mit dem Thema bereits befasst.

Personalausweis ohne Adresse: Bundesinnenministerium plant neue Ausweisgeneration

Zahlreiche Vorgänge im Alltag liefen inzwischen digital ab; „ein aufgedrucktes Datenfeld Anschrift beziehungsweise ein Änderungsaufkleber sind hierfür nicht erforderlich“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber der Rheinischen Post. Für jene Fälle, in denen der Ausweis bislang als Adressnachweis diente, sollen nach Angaben des Ministeriums stattdessen einfache und barrierearme digitale Lösungen entstehen.

Die gesamte Konzeption der neuen Ausweisgeneration soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Auch technische und rechtliche Detailfragen, etwa zur genauen Ausgestaltung der digitalen Adressabfrage oder zur Kompatibilität mit bestehenden Prüfverfahren bei Behörden, Banken und Vermietern, sind öffentlich noch nicht im Detail geklärt.

Vorgesehen sind zudem ein deutlich größeres Passfoto sowie zusätzliche Sicherheitsmerkmale. Dazu zählen laut Bericht eine verbesserte kryptografische Absicherung des Dokuments und die Einbindung eines sogenannten Data-Matrix-Codes, über den sich die Identität einer Person maschinell schneller und zuverlässiger überprüfen lassen soll. In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können eine Extra-Markierung auf ihrem „Perso“ beantragen.

Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt die Überlegungen zum Verzicht auf die Wohnanschrift

Die Idee, auf die aufgedruckte Adresse zu verzichten, ist nicht neu und wurde bereits parlamentarisch behandelt. Grundlage war eine öffentliche Petition, in der ein Bürger den Bundestag aufforderte, über einen Personalausweis ohne Adressaufdruck zu entscheiden. Zur Begründung führte der Petent laut Bundestag ein Sicherheitsrisiko an: Gerate ein Ausweis zusammen mit einem Wohnungsschlüssel in falsche Hände, liefere das Dokument zugleich die genaue Adresse der betroffenen Wohnung – ein Umstand, der Einbrüche erleichtern könne.

Der Petitionsausschuss befasste sich Anfang Mai 2026 mit dem Anliegen und verabschiedete mit breiter Mehrheit eine Beschlussempfehlung an den Bundestag. Die Petition wurde dem Innenministerium als Material überwiesen. Der Ausschuss erkannte in seiner Begründung an, dass die aufgedruckte Anschrift zwar eine praktische Funktion erfülle, betonte zugleich aber, sie sei „nicht alternativlos“.

Diese Konsequenzen hätte der Wegfall der Adresse für Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag

Fiele der Aufdruck künftig weg, müsste der Nachweis der Meldeadresse, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos oder beim Abschluss von Telefon- und Mietverträgen, über einen anderen Weg erfolgen. Sowohl das Innenministerium als auch der Petitionsausschuss verweisen dafür auf die Möglichkeit, die Adresse weiterhin im Chip des Ausweises zu speichern und bei Bedarf sicher elektronisch auszulesen.

Der Petitionsausschuss weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass für den Personalausweis in Deutschland lediglich eine Besitzpflicht gilt, keine generelle Pflicht, ihn ständig bei sich zu tragen. Wer den Ausweis also nicht zwingend benötigt, muss ihn nach geltender Rechtslage nicht mitführen. Zum Vergleich wird zudem der Reisepass angeführt, der bereits heute standardmäßig lediglich den Wohnort, nicht aber die vollständige Anschrift enthält.

Wichtig für alle, die aktuell einen gültigen Personalausweis besitzen: Weder der Bericht über die Ministeriumspläne noch die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bedeuten einen unmittelbaren Handlungsbedarf. Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer regulären Gültigkeit unverändert. (Quellen: Rheinische Post, AFP, Petition 160988, Bundestag) (jaka)