Wirtschaftsweiser fordert Aus der Witwenrente – Sozialverband sieht drohende „Altersarmut für Frauen“
Wirtschaftsweiser fordert Abkehr von Witwenrente – und schlägt Alternative aus Schweden vor
Stand: 10.08.2026, 05:23 Uhr
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Ein Wirtschaftsweiser will die Witwenrente komplett abschaffen. Als Vorbild dient ihm Schweden. Was das für deutsche Hinterbliebene bedeuten würde.
Berlin – Die Witwenrente gehört seit über einem Jahrhundert zu den festen Bestandteilen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland: Stirbt ein Ehepartner, springt der Staat mit einer eigenen Leistung ein. Millionen Menschen beziehen sie aktuell, finanziell zählt sie zu den größten Posten im gesamten Rentensystem. Während die Bundesregierung an einer grundlegenden Rentenreform arbeitet, gerät ausgerechnet diese Absicherung nun erneut in den Fokus.

Ökonom Martin Werding bringt die Debatte auf eine neue Stufe: Er fordert nicht nur kleinere Anpassungen an der Witwenrente, sondern deren komplettes Ende. Als Blaupause dient ihm ein nordeuropäisches Land, das einen ähnlichen Schnitt schon in den Neunzigerjahren vollzogen hat und seither ein grundlegend anderes System kennt. Wie dieses Modell aussieht und was es für deutsche Hinterbliebene bedeuten würde, ist Gegenstand einer wachsenden Kontroverse.
Sozialpolitik-Professor Werding will Witwenrente streichen: Kosten von 50 Milliarden als Argument
Werding lehrt Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, sitzt im Sachverständigenrat Wirtschaft und war Mitglied der von der Bundesregierung berufenen Rentenkommission. Der Rheinischen Post sagte er, die Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner gehöre grundsätzlich abgeschafft. Das System stamme aus einer Zeit, in der Ehefrauen überwiegend nicht erwerbstätig waren und deshalb keine eigene Altersvorsorge aufbauen konnten.
Zudem sei die Witwenrente zu teuer. Die Rentenkasse gebe jährlich knapp 50 Milliarden Euro für Witwen- und Witwerrenten aus, das entspreche rund einem Achtel sämtlicher Rentenausgaben. Bei einer alternden Gesellschaft mit wachsendem Finanzierungsdruck sei eine Leistung dieser Größenordnung kaum noch zu rechtfertigen, wenn ihre ursprüngliche Schutzfunktion weitgehend entfallen sei.
Das schwedische Vorbild: Stockholm löste die Witwenrente schon 1990 ab
Für sein Modell verweist Werding auf Schweden. Dort endete die klassische, lebenslange Witwenrente („Änkepension“) zum 1. Januar 1990 im Grundsatz. Anspruch auf die alte Leistung behielten nur Frauen, die zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet waren. Die Ankündigung der Reform löste im Vorfeld eine regelrechte Heiratswelle aus: Eine Studie des schwedischen Instituts für Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik (IFAU) zeigte, dass die Zahl der Eheschließungen im zweiten Halbjahr 1989 sprunghaft anstieg, weil Paare sich noch rechtzeitig vor dem Stichtag den alten Anspruch sichern wollten.
An die Stelle der alten Regelung trat die sogenannte „omställningspension“, zu Deutsch etwa „Umstellungsrente“. Nach Angaben der schwedischen Pensionsbehörde Pensionsmyndigheten läuft die Zahlung meist nur zwölf Monate; leben minderjährige Kinder im Haushalt, verlängert sich der Bezug automatisch. Die Höhe orientiert sich an der hochgerechneten künftigen Rente der verstorbenen Person und liegt bei etwa 55 Prozent davon. Wer selbst kaum Einkommen hat, erhält zusätzlich eine Garantiepension als Mindestabsicherung. Wer erneut heiratet, verliert den Anspruch in der Regel.
Rentensplitting statt Witwenrente: Alleinverdiener-Konstellationen hätten klaren Nachteil
Beim Rentensplitting, für das Werding plädiert, würden stattdessen sämtliche während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte beider Partner zusammengelegt und hälftig geteilt: zu Lebzeiten beider mit einer leicht niedrigeren Rente für die besserverdienende Person, im Todesfall mit einem dauerhaft höheren Anteil für die überlebende.
Profitieren würden vor allem Menschen – meist Frauen –, die wegen Kindererziehung oder Teilzeitarbeit über die Jahre weniger eigene Rentenpunkte angesammelt haben. Sie bekämen durch die hälftige Aufteilung dauerhaft höhere eigene Rentenansprüche, und zwar unabhängig davon, ob die Ehe am Ende hält oder in einer Scheidung endet.
Anders sieht es für klassische Alleinverdiener-Konstellationen aus, bei denen ein Partner deutlich mehr Rentenansprüche erworben hat als der andere. Stirbt diese Person frühzeitig, kann die bisherige große Witwenrente mit 55 Prozent der Ansprüche über die gesamte restliche Lebenszeit finanziell deutlich günstiger ausfallen als der Anteil, der beim Splitting übrig bleibt. Für diese Gruppe wäre ein verpflichtender Wechsel damit tendenziell ein finanzieller Nachteil gegenüber dem heutigen Recht.
Sozialverband VdK sieht Risiko für steigende Altersarmut bei Frauen
Kritik an einem verpflichtenden Splitting kommt vorwiegend vom Sozialverband VdK Deutschland. Der Verband verweist auf Anfrage von echo24.de von Ippen.Media darauf, dass beim Splitting nur die während der Ehezeit erworbene Differenz der Rentenpunkte ausgeglichen wird – Zeiten vor der Eheschließung bleiben außen vor. Bei kurzen Ehen mit frühem Tod des Partners könnten die Ansprüche der Hinterbliebenen dadurch spürbar niedriger ausfallen als nach heutigem Recht.
Der Verband listet zudem offene Rechtsfragen auf:
- die Behandlung von Betriebsrenten und Beamtenpensionen im Splitting-Modell
- den Umgang mit Fällen, in denen die begünstigte Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze stirbt
- sowie die Sorge, dass Rentenpunkte aus Kindererziehung und Pflege den Splittingvorteil überwiegend bei Frauen schmälern könnten.
Der VdK knüpft eine mögliche Reform an klare Bedingungen: „Eine Reform der Witwenrente setzt voraus, dass die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit und die ungleichen Erwerbschancen von Frauen und fortbestehende Lohndiskriminierung von der Politik Beachtung finden werden. Ansonsten würde dieser Vorschlag die Altersarmut von Frauen, die die Hauptlast der Care-Arbeit tragen, weiter verschärfen“, so der Verband. (Quellen: Rheinische Post, epd, dpa, Institut für Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, Pensionsmyndigheten, echo24.de) (jaka)