Mit Blindenhund rausgeworfen: Rossmann sensibilisiert jetzt bundesweit sein Personal
Stand: 13.10.2026, 20:00 Uhr
Kommentare
Ein Gilchinger wurde mit seinem zertifizierten Blindenhund aus einer Rossmann-Filiale verwiesen. Das Unternehmen entschuldigte sich – und zog eine ungewöhnliche Konsequenz.
Gilching – Üblicherweise hat Philipp Paulus aus Gilching kein Problem, mit seinem zweijährigen Labrador Querido, einem ausgebildeten Blindenhund, in Gilchinger Geschäfte zu kommen. „Beim Metzger gibt‘s sogar ein Wienerl“, sagt der 47-Jährige und lacht. Neulich aber wollte er in die Rossmann-Filiale an der Römerstraße. Das endete jedoch in einem Fiasko, und zwar derart, dass sich das Unternehmen diese Woche bei Paulus entschuldigte, ihm ein Gespräch anbot und auf Anfrage des Starnberger Merkur ankündigte: „Wir werden sein Erlebnis zum Anlass nehmen, nicht nur unsere Beschäftigten in Gilching, sondern bundesweit erneut für den Umgang mit Assistenzhunden zu sensibilisieren.“

Unternehmer und Familienvater
2019 erhielt Philipp Paulus die Diagnose „Retinitis pigmentosa“. Zuvor hatte er einen leichten Autounfall verursacht und schon länger gespürt, dass etwas nicht in Ordnung ist. „Aber man drückt so was ja gerne weg.“ Betroffene sehen anfangs in der Dämmerung und im Dunkeln schlecht, dann schrumpft das seitliche Gesichtsfeld nach und nach konzentrisch zusammen. Nach aktuellem Stand ist die Erkrankung nicht heilbar. Paulus wird erblinden. Er weiß nur nicht, wann. Schon jetzt liegt seine Sehfähigkeit im einstelligen Prozentbereich. Er hat sich damit arrangiert. „Was soll ich sonst tun?“, fragt er. Und macht das Beste daraus.
Die Familie musste sich neu organisieren. Die drei Kinder sind 7, 10 und 15 Jahre alt. Autofahren darf Paulus natürlich längst nicht mehr. Arbeiten allerdings geht noch gut. Er hat 2010 gemeinsam mit seinem Partner Ralf Weimer eine Agentur für Marketing und Kommunikation gegründet. Der 47-Jährige ist eloquent, kann die Dinge gut erklären. Und das geht auch mit einem Schwerbehindertenausweis wegen Sehbehinderung.
Ein Bekannter erzählte ihm von dessen Assistenzhund. Da kam Paulus die Idee, es mit einem Blindenhund zu probieren. Bundesweit gibt es nur etwa 2000 Blindenführhunde. Die Züchterin von Querido lebt in der Nähe von Straubing. „Sie schaut von Beginn an, welcher Welpe im Wurf dafür geeignet ist.“ Ursprünglich hatte die Familie einen anderen Hund im Auge. Als sie ihn abholen wollten, war auch noch Querido da. Denn obwohl unglaublich ausgebildet und sehr brav, wollte der Labrador mit der Frau, für die er ursprünglich bestimmt war, nicht mitgehen. „Wir haben uns dann für ihn entschieden.“
Zertifizierung nach Prüfung
Philipp Paulus hatte zuvor nie einen Hund. Und er ist bis heute beeindruckt. Beim Besuch des Starnberger Merkur ist Querido äußerst freundlich und verschmust. Er kuschelt mit den Kindern, liegt aber auch entspannt auf der Wiese. Doch wenn Paulus ihm das weiße Führgeschirr anlegt, scheint der Hund zu vergessen, dass er ein Hund ist. Da wird nicht mehr rechts und links geschnüffelt, anderen Hunden hinterhergeschaut. Querido ist dann voll konzentriert im Dienst. „Für uns alle ist es eine neue Freiheit, dass ich mit ihm allein unterwegs sein kann“, sagt Paulus.
Für die Zertifizierung als Blindenhund mussten die beiden eine Prüfung ablegen. Unter den Augen strenger Prüfer fuhren sie mit der S-Bahn nach Pasing, wo es querfeldein durch Läden ging, die Rolltreppen hinauf und hinunter. Querido machte keinen Fehler. Nach solchen Einsätzen allerdings ist er auch fix und fertig.
Querido kennt eine Unmenge an Befehlen, daher musste Paulus am Anfang auch eine Art zweiwöchiges „Bootcamp“ bei der Züchterin mit ihm machen. Die beiden bilden ein sogenanntes Blindenführhund-Team. Im Einsatz stoppt Querido an Bürgersteigen und Treppen, er führt Paulus um in der Luft hängende Hindernisse wie Zweige herum. Er folgt auf Befehl dem Personal in Geschäften und bringt Paulus auch sicher beispielsweise zu Geldautomaten oder Postbriefkästen. Im Einsatz gilt Querido rechtlich nicht mehr als Hund, sondern als Hilfsmittel. Und da wären wir bei der Geschichte in der Rossmann-Filiale.
Am Samstag, 26. September, wollte Paulus dort einkaufen. Obwohl er auf den Hund angewiesen ist, forderte ihn eine Mitarbeiterin der Filiale auf, das Geschäft zu verlassen. Hunde seien dort nicht erlaubt, sagte sie. Paulus klärte sie auf, wollte ihr den Schwerbehindertenausweis sowie den Ausweis als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vorlegen. Die Mitarbeiterin zog eine Kollegin hinzu. Und auch die forderte Paulus auf, das Geschäft umgehend zu verlassen.
Mittlerweile hatte sich eine kleine Menschentraube gebildet. Die Kundinnen und Kunden unterstützten Paulus, jedoch erfolglos. Eine Mitarbeiterin kündigte an, bei der Hotline nachzufragen. Nach zehn Minuten hieß es, sie habe niemanden erreicht.
Mitarbeiterinnen bleiben hartnäckig
Philipp Paulus verließ schließlich die Filiale. „Ich bin niemand, der auf sein Recht pocht“, sagt er. Aber die herablassende Art des Personals habe ihm etwas ausgemacht. Die Rechtslage ist eindeutig: Gemäß § 12e Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz darf Menschen mit Behinderung der Zutritt nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigert werden. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für private Einrichtungen und damit insbesondere für den Einzelhandel.
Paulus hat sich bei Rossmann beschwert. Und das Unternehmen hat sich am Donnerstag bei ihm entschuldigt und sich auch auf eine Merkur-Anfrage zu dem Vorfall geäußert. „Sicherlich war dieses Erlebnis für Herrn Paulus belastend. Wer auf seinen Assistenzhund angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, überall willkommen zu sein – ohne Diskussion, ohne Rechtfertigung. Dass er diese Erfahrung bei uns nicht gemacht hat, bedauern wir sehr. Dafür entschuldigen wir uns bei ihm ausdrücklich.“ Sein Erlebnis werde zum Anlass genommen, bundesweit das Personal zu sensibilisieren.