Mord an dreifacher Mutter in Niederbayern – Richter findet klare Worte: „An Tragödie kaum zu überbieten“
Stand: 16.07.2026, 20:32 Uhr
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Ein Mann soll in Niederbayern die Mutter seiner Söhne getötet haben. Nun ist das Urteil gefallen. Der Richter fand deutliche Worte zur Tat.
Landshut – Ein 45-jähriger Deutscher ist nach einem tödlichen Messerangriff auf seine Ehefrau vom Landgericht Landshut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn des Mordes aus niedrigen Beweggründen für schuldig. Bereits zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt.

Mann soll Mutter seiner Söhne in Bayern getötet haben – Richter mit klaren Worten bei Urteilsspruch
Besonders erschütternd: Die drei gemeinsamen Kinder des Paares waren unmittelbar Zeugen der Gewalttat. Laut Anklage geschah der Angriff vor dem Wohnhaus in Wallersdorf. Als die 39-jährige Frau flüchtete, liefen die Kinder zunächst mit ihr – und suchten schließlich bei Nachbarn Schutz. Einige Häuser weiter hatte der Mann seine Frau eingeholt und niedergestochen. Als sie zusammensackte, verfing sich der Kragen ihrer Jacke in den Spitzen eines Gartenzaunes, so dass die Tote am Zaun hängen blieb. Das Messer hatte der Täter seinem eigenen Sohn entrissen, der damit zuvor versucht hatte, seine Mutter zu schützen.
Wallersdorf ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau. Er liegt etwa 23 Kilometer südwestlich von Deggendorf.
Der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte für das Geschehene. Er sprach von einer „katastrophalen Tat“, die an Tragödie kaum zu überbieten sei. Die Kinder hätten die Hölle erlebt, so der Richter. Die Söhne waren damals zwischen 6 und 15 Jahren alt.
Staatsanwaltschaft forderte zusätzlich besondere Schwere der Schuld
Mit dem Urteil schlossen sich die Richter weitgehend der Staatsanwaltschaft an, die ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Die Staatsanwältin plädierte darüber hinaus für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – diesem Punkt folgten die Richter jedoch nicht. Die Verteidigung hatte die Tat als Totschlag gewertet und das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts gestellt.
Die Staatsanwältin sah beim Angeklagten aber vielmehr ein starkes Besitzdenken seiner Frau gegenüber. Ihre Bedürfnisse seien ihm egal gewesen. Er habe schon länger davon gesprochen, sie umzubringen, sollte sie einen anderen Partner haben. Was die Tat für die Söhne bedeuten würde, sei dem Angeklagten gleichgültig gewesen, so die Staatsanwältin. Besonders belastend sei die Situation für den Sohn, der das Messer griff, um die Mutter zu schützen - und somit das Messer in das Geschehen eingebracht habe. Der Sohn werde sich sein Leben lang Vorwürfe machen. Der Vater habe auch das Leben seiner Kinder zerstört.
Nachbarn sprechen vor Gericht über Tatnacht: „Verstörend gewesen“
Mehrere Zeugen aus der Nachbarschaft hatten zu Prozessbeginn geschildert, was sie in der Tatnacht miterlebten. Es sei verstörend gewesen, sagte ein Nachbar. Die Kinder hätten um Hilfe geschrien, zwei der Söhne habe er in Obhut genommen, der Dritte sei weggelaufen. Als er den Nachbarn fragte, was er getan habe, habe dieser erst nichts gesagt und sei dann ruhig die Straße entlanggegangen. Der Zeuge folgte ihm – bis zum Tatort und der Toten.
Laut Anklage war der 45-Jährige in der Ehe wiederholt gewalttätig gegenüber seiner Frau geworden. Wenige Wochen vor der Tat hatte er erfahren, dass sie sich von ihm trennen und bereits einen neuen Partner gefunden hatte. Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte unter anderem massive finanzielle Probleme als Ursache für die Eheprobleme anführen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: dpa) (bes)