Enteignung in Berlin: Elif Eralp macht bei Vonovia keine Kompromisse


Nach Linken-Wahlsieg in Berlin: Eralp will Wohnungskonzerne enteignen – kein Spielraum für SPD

Stand: 21.09.2026, 21:23 Uhr

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Die Linke hat die Berlin-Wahl gewonnen. Spitzenkandidatin Elif Eralp fordert die Enteignung großer Vermieter. Die möglichen Kosten sind umstritten.

Berlin – Der Wahlsieg der Berliner Linken hat eine alte Debatte neu entfacht, ob sich große Immobilienkonzerne enteignen lassen, um Wohnraum bezahlbarer zu machen. Spitzenkandidatin Elif Eralp machte am Montagmorgen im Sender RBB deutlich, dass sie hier keinen Spielraum für Kompromisse sieht. „Ich habe immer gesagt, wenn die Linke in die Regierung geht, dann wird auch vergesellschaftet“, sagte sie. Sie berief sich dabei auf den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, bei dem eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für eine Enteignung gestimmt hatte, auch wenn dieser rechtlich nicht bindend war.

Vordergrund: Elif Eralp (Die Linke, Spitzenkandidatin zur Berlin-Wahl und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion. Hintergrund: Ein Mann mit Kippa und Davidstern steht während des Wahlkampfabschlusses der Linken für die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin vor dem Roten Rathaus.

Die Enteignung von Wohnungskonzernen als großen Punkt auf der Agenda: Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Linken zur Berlin-Wahl. © Britta Pedersen/Sebastian Gollnow/dpa/Montage

Die Linke will laut ihrem Wahlprogramm rund 220.000 Wohnungen vergesellschaften, die mehrheitlich dem Konzern Vonovia gehören. Von insgesamt 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin wäre damit nur ein kleiner Teil betroffen. Laut Berliner Mieterverein gehören 19 Prozent aller Mietwohnungen kleinen privaten Vermietern mit weniger als sechs Wohnungen, sie blieben ausgenommen wie Genossenschaften und städtische Unternehmen. Rund 20 Prozent liegen in der Hand börsennotierter Unternehmen. Betroffen wären nach den Plänen der Linken nur Vermieter mit mehr als 3000 Wohnungen, wie auch die Linksfraktion im Bundestag in einem eigenen Themenpapier festhält.

Vonovia im Visier der Linken: Milliardengewinn durch Mieteinnahmen

Der Konzern Vonovia, der größte Wohnungskonzern Deutschlands, trägt unterdessen seinen Teil zu der Debatte bei. Laut eigenem Geschäftsbericht stieg die durchschnittliche Miete bei Vonovia 2025 konzernweit auf 8,38 Euro pro Quadratmeter, ein Plus von 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Deutschland lag der Schnitt 2025 bei 8,19 Euro. Gleichzeitig wuchs der bereinigte Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen um 6,0 Prozent auf 2,8 Milliarden Euro, unterm Strich blieben 1,54 Milliarden Euro übrig, 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Deutsche Mieterbund sprach von radikalen Mietsteigerungen. „In Kommunen ohne Mietpreisbremse liegen die Angebote der Vonovia deutlich über dem Mietspiegel“, erklärte der Vorsitzende des Mieterbundes Nordrhein-Westfalen, Hans-Jochem Witzke. Vonovia-Chef Luka Mucic betonte dagegen, Wohnen sei kein gewöhnliches Produkt, sondern bedeute, den Kundinnen und Kunden ein Zuhause zu geben.

Und eben genau diese Zahlen sind es, die die Debatte immer wieder aufs Neue befeuern, ob Wohnkonzerne dieser Größe überhaupt vergesellschaftet werden sollten, und vor allem, was das kosten würde. Eine vom Land Berlin beauftragte Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass die Kosten je nach Ausgestaltung zwischen 3,7 und 25,6 Milliarden Euro liegen könnten. Der Berliner Rechnungshof geht dagegen von bis zu 42 Milliarden Euro aus, sollte eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert erfolgen. Auch Monika Schnitzer, Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, sagte in der Sendung Maischberger, man müsse „von zweistelligen Milliardenbeträgen“ ausgehen, wenn 220.000 Wohnungen enteignet würden. Mit diesem Geld ließen sich auch neue Wohnungen bauen.

Ob am Ende niedrigere Mieten herauskämen, ist damit nicht gesagt. Der Berliner Rechnungshof warnte 2024, eine Enteignung mit Entschädigung zum Verkehrswert könnte den Staat sogar zu Mieterhöhungen zwingen, um die eigenen Kosten zu decken. Nur bei einer Vergesellschaftung unter Verkehrswert wären sinkende Mieten denkbar, allerdings bezeichnete der Rechnungshof dieses Vorgehen als rechtlich unsicher und die Folgekosten als schwer kalkulierbar. Hinzu kommt die Pflicht zur Modernisierung und Instandhaltung aus laufenden Mieteinnahmen, was der Rechnungshof als mögliche Quelle neuer Ineffizienzen einstuft.

Enteignung von Wohnraum: Wie reagiert die Berliner Wirtschaft auf die Pläne?

Während in der Politik über Paragrafen gestritten wird, reagiert die Berliner Wirtschaft bereits mit Nervosität. Der Aktienkurs von Vonovia gab am Montagmittag um mehr als zwei Prozent nach und war damit Schlusslicht im Leitindex Dax. Allein aus dem Bestand des Konzerns, der auch die Deutsche Wohnen übernommen hat, könnten in Berlin mehr als 130.000 Wohnungen von den Plänen betroffen sein. Das zeigt, wie ernst Investoren das Vorhaben nehmen.

Enteignung oder Vergesellschaftung, wo liegt der rechtliche Unterschied?

Enteignung und Vergesellschaftung werden oft gleichgesetzt, juristisch trennt sie jedoch ein wichtiger Unterschied. Eine Enteignung ist laut Artikel 14 des Grundgesetzes nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und muss meist zum Verkehrswert entschädigt werden. Die Linke beruft sich stattdessen auf Artikel 15, der eine Vergesellschaftung von Grund und Boden erlaubt. Hier könnte die Entschädigung deutlich unter dem Marktwert liegen, wie es im Wahlprogramm der Linkspartei heißt. Ob ein solches Vorgehen vor dem Verfassungsgericht Bestand hätte, ist bislang nicht geklärt.

Anzumerken ist, dass die Enteignungsdebatte dabei nur ein Baustein eines größeren Programms ist. Laut Wahlprogramm der Linkspartei soll auch die Berliner S-Bahn verstaatlicht werden, über eine neue Industrie-Holding will sich das Land an Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten beteiligen. Finanziert werden soll das Vorhaben unter anderem über eine höhere Besteuerung von Villen und Luxusimmobilien ab vier Millionen Euro, eine höhere Gewerbesteuer sowie eine neue Grundsteuer.

Der Berliner Rechnungshof zeichnet für den Landeshaushalt allerdings ein angespanntes Bild. Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen sagte im Februar im Abgeordnetenhaus laut FAZ, die Ausgaben stiegen rasant, während die Einnahmen nicht Schritt hielten, Rücklagen würden aufgelöst und neue Kredite aufgenommen. Der Schuldenstand soll bis 2027 einen Höchststand von 77 Milliarden Euro erreichen.

Für Eralp ändere das an der grundsätzlichen Haltung nichts. Mit Blick auf mögliche Koalitionsgespräche mit SPD und Grünen zeigte sie sich im RBB-Interview zuversichtlich, da beide Parteien auf ihren Parteitagen für die Umsetzung des Volksentscheids gestimmt hätten. Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz angekündigt, das Enteignungen auf Länderebene künftig ausschließen soll, wie aus dem aktuellen Halbjahresbericht von Vonovia hervorgeht. Ob Berlin zum ersten Bundesland wird, das Artikel 15 des Grundgesetzes anwendet, bleibt offen. (Quellen: dpa, die Linke, Vonovia, Bundesregierung, Maischberger)(ls)