Sturz aus Bahn — Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Nach Rangelei :
Sturz aus Bahn — Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
23.07.2026, 18:01Lesezeit: 2 Min.

Nach dem lebensgefährlichen Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einer fahrenden Bahn lehnte ein Gericht den Haftbefehl gegen einen Fahrgast ab. Nun legt die Staatsanwaltschaft nach.
Im Fall des aus einem Regionalzug gestürzten Bahnmitarbeiters hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den abgelehnten Haftbefehl gegen einen Fahrgast eingelegt.
„Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Beschwerde auf weitere Erkenntnisse zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten sowie zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten“, teilte die Behörde in Karlsruhe mit. Nach Auswertung eines Überwachungsvideos des Regionalzuges werte die Staatsanwaltschaft das Geschehen in rechtlicher Hinsicht anders als das Amtsgericht. Aus ihrer Sicht seien die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gegeben, hieß es. Die Ermittlungen dauerten an.
Anwalt: Mandant hat nichts getan
Das Amtsgericht hatte den von der Anklagebehörde beantragten Haftbefehl gegen den Mann, der mit dem 26 Jahre alten Sicherheitsmann in einen handgreiflichen Streit verwickelt gewesen sein soll, nach Prüfung von Aufzeichnungen nicht erlassen. Das Überwachungsvideo habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt, hatte das Gericht argumentiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass der Fahrgast den 26 Jahre alten Sicherheitsmitarbeiter geschlagen und getreten habe. Der Anwalt des beschuldigten Fahrgastes wiederum sagte den „Badischen Neusten Nachrichten“, sein Mandant habe nichts getan und sei vielmehr von dem 26-Jährigen attackiert worden. „Er hat nichts gemacht, er war völlig wehrlos“, sagte Anwalt Joachim Lederle der Zeitung. Lederles
Während des Gerangels hatte bisherigen Erkenntnissen zufolge die Zugtür nachgegeben, der Bahnmitarbeiter war durch einen Spalt aus dem mit 120 Kilometern pro Stunde fahrenden Regionalzug gefallen. Der Zug war unterwegs nach Karlsruhe gewesen.
Gegen den 36-jährigen vorbestraften Tatverdächtigen wird wegen Körperverletzung ermittelt. Der Bahnmitarbeiter war durch den Sturz schwerst verletzt worden, ist inzwischen aber außer Lebensgefahr.