Nach Rentenerhöhung: Auf diese Rentner kommen jetzt Steuernachzahlungen zu
Die Renten sind zum 1. Juli um 4,24 Prozent gestiegen. Doch das Plus kann noch Jahre später zu einer unangenehmen Überraschung führen. Da viele Rentner zunächst keine Steuererklärung abgeben, fällt die neu entstandene Steuerpflicht oft erst Jahre später auf. Dann können nach Angaben des größten deutschen Sozialverbandes VdK mehrere Steuerjahre auf einmal nachgefordert werden.
Viele Betroffene wüssten nicht, dass sie „häufig erst im Laufe ihres Ruhestands Steuern zahlen müssen“, erklärt Michael Popp, Referent für Alterssicherung beim VdK Deutschland, auf Anfrage der Berliner Zeitung. Auslöser könnten regelmäßige Rentenerhöhungen oder zusätzliche Einkünfte wie die Witwenrente sein. Besonders ältere oder pflegebedürftige Menschen seien mit einer plötzlich notwendigen Steuererklärung häufig überfordert. Der Verband fordert deshalb einfachere Verfahren und einen stärker automatisierten Steuerabzug für Rentner.
So können Rentenerhöhungen später Steuern auslösen
Grund für die möglichen Nachzahlungen ist das komplizierte System der nachgelagerten Besteuerung. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 unterliegen grundsätzlich 84 Prozent der Bruttorente der Besteuerung. Aus den übrigen 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente errechnet sich der persönliche Rentenfreibetrag.
Dieser Freibetrag wird als fester Eurobetrag festgeschrieben und bleibt anschließend unverändert. Spätere Rentenerhöhungen sind dagegen grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen im Laufe des Ruhestands den Grundfreibetrag überschreiten – auch wenn zu Rentenbeginn noch keine Einkommensteuer anfiel.
Neben regelmäßigen Rentenerhöhungen könnten auch zusätzliche Einkünfte wie die Witwen- oder Witwerrente dazu führen, dass Rentner erst im Laufe ihres Ruhestands Steuern zahlen müssen. Maßgeblich ist daher nicht allein die Höhe der gesetzlichen Rente, sondern das gesamte steuerlich relevante Einkommen.
Ob Rentner Einkommensteuer zahlen müssen, hängt neben dem Rentenbeginn auch von weiteren Einkünften und persönlichen Abzügen ab.
© Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Finanzministerium erklärt, wann Rentner Steuern zahlen müssen
Wie viele Rentner tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen, lässt sich allerdings nicht allein an der Höhe ihrer gesetzlichen Rente erkennen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) betont auf Anfrage der Berliner Zeitung, dass dabei auch weitere Einkünfte und persönliche Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen.
„Die meisten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher werden erst dann steuerbelastet, wenn sie weitere Einkünfte neben der Rente beziehen“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Dazu können etwa Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, eine zusätzliche Betriebsrente oder Einkünfte des gemeinsam veranlagten Ehepartners gehören.
Gleichzeitig können unter anderem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten sowie der Behinderten- oder Pflege-Pauschbetrag die Steuerlast senken. Deshalb bedeutet eine grundsätzlich steuerpflichtige Rente noch nicht automatisch, dass tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Eine Steuererklärung ist grundsätzlich erforderlich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte die maßgebliche Grenze überschreitet. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Grundfreibetrag.
Rentenerhöhung belastet 204.000 Menschen zusätzlich
Nach Schätzungen des BMF werden 204.000 Personen mit Renteneinkünften allein durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli zusätzlich mit Einkommensteuer belastet. Gleichzeitig sorgt der von 12.096 auf 12.348 Euro gestiegene Grundfreibetrag dafür, dass rund 166.000 Menschen nicht mehr steuerlich belastet werden.
Unter dem Strich wächst die Zahl der steuerbelasteten Personen mit Renteneinkünften dadurch um 38.000 auf rund 9,57 Millionen. Dabei handelt es sich allerdings um eine Modellrechnung auf Grundlage früherer Einkommensteuererklärungen. Exakte Zahlen für 2026 werden nach Angaben des Ministeriums erst vorliegen, wenn sämtliche Steuererklärungen abgegeben und bearbeitet wurden – voraussichtlich frühestens in etwa vier Jahren.
Auch der VdK beobachtet bislang keine deutliche Zunahme von Beratungsanfragen. Viele Rentner wüssten jedoch zunächst gar nicht, dass von der gesetzlichen Rente – anders als bei Arbeitseinkommen oder Beamtenpensionen – nicht automatisch Einkommensteuer einbehalten werde, berichtet Michael Popp.
Der Verband rät deshalb, die eigene steuerliche Situation frühzeitig prüfen zu lassen. Eine freiwillige Steuererklärung könne sich ebenfalls lohnen, wenn beispielsweise Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Krankheits- oder Medikamentenkosten geltend gemacht werden können.
VdK fordert automatisierten Steuerabzug
Aus Sicht des VdK reichen individuelle Beratung und Informationsangebote allerdings nicht aus. Zwar informiere die Deutsche Rentenversicherung (DRV) umfassend über die geltenden Regeln. Das System bleibe aber für viele Menschen nur schwer nachvollziehbar.
Der Verband fordert deshalb eine vereinfachte Steuererklärung sowie einen stärker automatisierten Steuerabzug für Rentner. Die notwendigen Daten werden bereits heute von der Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt. Auch für die Einkommensprüfung bei der Grundrente bestehen entsprechende Datenwege.
Eine vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Expertenkommission hatte bereits 2024 verschiedene Modelle für eine sogenannte Rentenabzugsteuer untersucht. Umgesetzt wurde bislang keines davon. Der VdK fordert das Ministerium deshalb auf, die Vorschläge nun zügig umzusetzen: „Da sollte das Ministerium jetzt endlich mal tätig werden“, sagt Popp.
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