Achtung, verstecktes Detail: Was das mysteriöse neue EU-Logo auf Ihrem nächsten Handy verrät


Neues EU-Zeichen kommt: Was das GARAN-Logo beim Kauf von Handy und Waschmaschine bedeutet

Stand: 21.09.2026, 14:14 Uhr

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GARAN steht bald auf bestimmten Produkten. Das Label zeigt die freiwillige Haltbarkeitsgarantie – und was sie von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheidet.

Frankfurt – Wer künftig ein neues Smartphone oder eine Waschmaschine kauft, könnte auf ein neues Symbol stoßen. Das EU-GARAN-Logo soll auf einen Blick zeigen, wie lange ein Hersteller freiwillig für die Haltbarkeit des Produkts einsteht. Es geht um mehr Orientierung beim Einkauf – doch die entscheidende Frage steckt in einem kleinen Zeichen.

Ab 27. September zeigt das neue EU-GARAN-Logo, wie lange Hersteller freiwillig für Handy, Waschmaschine und andere Produkte einstehen (Montage) ©  Bihlmayerfotografie/Imago/EU-Kommission (Montage)

Ab dem 27. September 2026 sollen Verbraucher in der EU das neue Label in der Praxis sehen. Es betrifft nicht automatisch jedes Handy und jede Waschmaschine, sondern nur bestimmte Produkte mit einem entsprechenden Garantieversprechen des Herstellers. Wichtig ist deshalb, genau hinzusehen: GARAN und gesetzliche Gewährleistung sind nicht dasselbe.

Was das GARAN-Logo zeigt

Das neue EU-GARAN-Label soll Garantieversprechen von Herstellern verständlicher und besser vergleichbar machen. Es enthält unter anderem den Namen des Herstellers, die Modellbezeichnung und die Dauer der Garantie in Jahren. Ergänzt wird das Zeichen laut Techbook durch ein Häkchen, ein Kalendersymbol sowie einen QR-Code mit weiteren Informationen.

Steht auf dem Label beispielsweise eine „5“, weist das auf eine freiwillige Herstellergarantie von fünf Jahren hin. Fällt das Produkt während dieses Zeitraums bei normaler Nutzung aus, muss der Hersteller es im Rahmen der Garantie kostenlos reparieren oder ersetzen. Die genauen Bedingungen müssen zusätzlich genannt werden.

Wann das GARAN-Label verwendet wird

Das Zeichen ist nur für eine bestimmte Form der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie vorgesehen. Die Garantie muss vom Hersteller stammen, für das gesamte Produkt gelten, für Verbraucher kostenlos sein und länger als zwei Jahre dauern, wie die Europäische Kommission berichtet. Deckt sie nur ein einzelnes Bauteil ab oder ist sie mit zusätzlichen Kosten verbunden, darf das EU-GARAN-Label dafür nicht verwendet werden.

Das bedeutet: Nicht jedes Smartphone und nicht jede Waschmaschine bekommt automatisch das neue Zeichen. Entscheidend ist, ob der Hersteller für das konkrete Modell ein entsprechendes Garantieversprechen abgibt. Das Label ist somit produktspezifisch und keine allgemeine Bewertung dafür, wie hochwertig oder langlebig eine Produktgruppe grundsätzlich ist.

Garantie und Gewährleistung: Der wichtige Unterschied

Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unabhängig vom GARAN-Label bestehen. In der EU haben Verbraucher beim Kauf von Waren grundsätzlich einen gesetzlichen Schutz von mindestens zwei Jahren. Bei einem Mangel ist zunächst der Verkäufer der Ansprechpartner – nicht zwingend der Hersteller. Je nach Fall kommen eine kostenlose Reparatur oder ein Ersatz infrage, später unter Umständen auch eine Preisminderung oder eine Erstattung.

Die Herstellergarantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung. Sie kann über den gesetzlichen Schutz hinausgehen, darf die gesetzlichen Rechte der Käufer aber nicht ersetzen oder einschränken. Ein GARAN-Label mit einer Jahreszahl zeigt daher den zusätzlichen Garantiezeitraum des Herstellers – nicht die gesamte Dauer aller Verbraucherrechte.

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Was Käufer künftig beachten sollten

Beim Kauf eines Handys, einer Waschmaschine oder eines anderen Produkts lohnt sich ab dem 27. September ein Blick auf beide Hinweise. Das allgemeine EU-Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Rechte. Das GARAN-Label gibt an, ob der Hersteller für das gesamte Produkt kostenlos und länger als zwei Jahre für dessen Haltbarkeit einsteht.

Die Jahreszahl ist dabei eine wichtige Orientierung, ersetzt aber nicht den Blick in die Garantiebedingungen. Dort steht, welche Leistungen genau versprochen werden und unter welchen Voraussetzungen sie gelten. Das Ziel der neuen Kennzeichnung ist, langlebigere Produkte leichter erkennbar und Garantieversprechen besser vergleichbar zu machen. (Quellen: Europäische Kommission, Techbook, eigene Recherche) (str)