„Nicht hinnehmbar“: Heikles Erbschaftssteuer-Privileg könnte fallen – Söder will zudem Bayern-Sonderweg


„Nicht hinnehmbar“: Verfassungsgericht könnte Erbschaftssteuer-Privileg kippen

Stand: 13.10.2026, 14:07 Uhr

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Zum vierten Mal landet die Erbschaftssteuer in Karlsruhe. Ein Urteil könnte die Koalition unter Zugzwang setzen und Milliarden bewegen.

Karlsruhe – In Karlsruhe steht eine der umstrittensten Steuerfragen Deutschlands auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (13. Oktober), ob Unternehmenserben zu stark bevorzugt werden. Es ist bereits das vierte Mal, dass die Richter zur Erbschaftsteuer tätig werden müssen – nach Entscheidungen in den Jahren 1995, 2006 und 2014. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es gerechtfertigt ist, Firmenerben Steuern in Milliardenhöhe zu erlassen.

Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, spricht im Verhandlungssaal.

Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, spricht im Verhandlungssaal. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer. (Montage) © Uwe Anspach/Jan Woitas/dpa

Erbschaftsteuer: Wie die Steuerprivilegien für Firmenerben funktionieren

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für Unternehmenserben zwei zentrale Begünstigungen vor. Die erste gilt für Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro. Hier greift die sogenannte Regelverschonung: 85 Prozent des Vermögens bleiben steuerfrei, wenn der Erbe das Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführt und die Lohnsumme nicht zu stark sinkt. Bei einer Haltefrist von sieben Jahren entfällt die Steuer sogar vollständig, wie die Tagesschau berichtet.

Die zweite Regel betrifft große Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro. Hier greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Der Erbe muss dabei nachweisen, dass er die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen zahlen kann. Gelingt dieser Nachweis, wird die Steuer vollständig erlassen. Laut Zahlen des Bundesfinanzministeriums, die dem Handelsblatt vorliegen, wurden im vergangenen Jahr in 34 solchen Fällen Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen – das entspricht rund 94 Prozent der eigentlich festgesetzten Steuer. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 waren es noch 1,4 Milliarden Euro.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 275.000 Erbschaften und Schenkungen steuerlich erfasst. Das Gesamtvolumen lag bei 151 Milliarden Euro, davon entfielen 34 Milliarden Euro auf Betriebsvermögen, wie aus den Papieren des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Der Staat rechnet in diesem Jahr mit Erbschaftsteuereinnahmen von rund 12,7 Milliarden Euro.

Kritiker sehen faktische Steuerfreiheit für Superreiche

Die Verschonungsregeln stoßen auf breite Kritik. Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, die im aktuellen Verfahren als Sachverständige auftritt, sagt: Durch die Verschonungsbedarfsprüfung werde „Bedürftigkeit zum Regelfall“, zitiert sie der Spiegel. Kritiker wie der Lobbyverband Netzwerk Steuergerechtigkeit und der Sachverständigenrat für Wirtschaft sehen in den Regeln eine faktisch regressive Besteuerung: Sehr hohe Erbschaften würden oft kaum besteuert.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert ein Ende der Steuerprivilegien. SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärt auf Anfrage des Münchner Merkur von Ippen.Media: „Es ist nicht hinnehmbar, dass sehr große Vermögen bei der Erbschaftsteuer weitreichende Privilegien genießen, während Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen immer stärker belastet werden.“ Engelmeier verlangt eine grundlegende Reform, die „insbesondere die Privilegien bei großen Unternehmensvermögen beendet, durchschnittliche Erbschaften schützt und sehr große Vermögen stärker an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt“. Der SoVD spricht sich zudem für die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. „Wer ständig über Kürzungen beim Sozialstaat spricht, muss endlich auch die Einnahmeseite in den Blick nehmen“, so Engelmeier.

„Nicht gerechtfertigte Ausnahmen“: Wirtschaft zu Erbschaftsteuer gespalten

Selbst aus der Wirtschaft kommt Widerstand. Mehr als 150 Unternehmer haben in einem offenen Brief an die Vorsitzenden der Regierungsparteien gefordert, „nicht gerechtfertigte Ausnahmen“ bei der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Zudem plädiert die Wissenschaft für Reformen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf formulierte es gegenüber der Rheinischen Post so: „Es darf einfach nicht sein, dass kleinere und mittlere Erbschaften stark besteuert werden, während Milliardärsfamilien ihr Vermögen in Deutschland durch die Nutzung bestehender legaler Schlupflöcher nahezu steuerfrei weitergeben können.“

Anschaulich macht das der Fall des Klägers, der das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ausgelöst hat. Er erbte von seiner Tante ein Privatvermögen; im Nachlass waren ein Wertpapierdepot und Grundstücke enthalten. Jenseits eines Freibetrags von 20.000 Euro musste er 47.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen ein Unternehmen erbt, kann es unter Umständen vollständig steuerfrei erhalten. Der Kläger sieht darin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Auf der anderen Seite stehen Wirtschaftsverbände, die eindringlich vor einer Reform warnen. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, betont: Das Betriebsvermögen sei im Unternehmen gebunden und Arbeitsplätze hingen davon ab. Die 2,7 Millionen Familienunternehmen seien das wirtschaftliche Rückgrat Deutschlands, das nicht durch „Substanzsteuern“ gefährdet werden dürfe. Ähnlich sieht es die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Laut DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov gehe es den Familienunternehmen um die Fortführung wirtschaftlich tragfähiger Betriebe.

Koalition gespalten: Urteil könnte Reformdruck auslösen

Die Verhandlung fällt mitten in einen Koalitionsstreit. Die SPD drängt schon länger auf eine grundlegende Reform. Fraktionsvize Wiebke Esdar fordert: „Wer arbeitet, darf nicht mehr Abgaben zahlen als jemand, der erbt.“ Die SPD-Bundestagsfraktion hat Anfang 2026 ein Konzept vorgelegt: einen lebenslangen Freibetrag von einer Million Euro für Privatpersonen und einen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro. Die Steuerprivilegien für Firmenerben sollen entfallen.

SPD-Chef und Finanzminister Lars Klingbeil sagte wiederum der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Wir brauchen eine gerechtere Erbschaftsteuer.“ Doch die Union lehnt das SPD-Konzept entschieden ab. Die Belastung für Unternehmen sei darin immer noch zu hoch. Finanzpolitiker der Union sehen bislang wenig Anlass zu größeren Änderungen. Am liebsten wäre es der Unionsfraktion, wenn das Verfassungsgericht in Karlsruhe die bestehenden Regeln bestätigt, so das Handelsblatt.

Parallel dazu verhandelte das Gericht bereits am Montag über eine Klage Bayerns. Der Freistaat fordert mehr Spielraum für die Länder bei der Ausgestaltung der Erbschaftsteuer, etwa bei Freibeträgen und der Bewertung von Immobilien. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte dazu gesagt: „Wir regionalisieren die Erbschaftsteuer, dann können die SPD-Länder massiv erhöhen – und wir senken.“ Dem Vorstoß wird in der Bundesregierung wenig Aussicht auf Erfolg zugemessen.

Mit einem Urteil wird in den nächsten Monaten gerechnet. Sollten die Privilegien gekippt werden, müsste der Gesetzgeber rasch handeln. Insider rechnen mit einer Frist von maximal einem Jahr; ein neues Gesetz könnte damit frühestens 2028 in Kraft treten. Das Bundesfinanzministerium erwägt bereits eine Deckelung der Verschonungsbedarfsprüfung ab einem Betriebsvermögen von 40 bis 80 Millionen Euro. (Quellen: eigene Recherche, dpa, Handelsblatt, Spiegel, Tagesschau) (cln)