Panne bei Kommunalwahl in Niedersachsen: AfD‑Kandidatin zählte Stimmen aus – welche Folgen das nun hat
Stand: 22.09.2026, 14:00 Uhr
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Eine Politikerin der AfD zählte bei der Kommunalwahl Stimmen aus, obwohl sie selbst kandidierte. Welche Auswirkungen die Panne nun für das Ergebnis hat.
Die Kommunalwahl in Niedersachsen lief aus Sicht der AfD sehr positiv ab. Im Vergleich zu den Kreiswahlen 2021 konnte die Partei, die vom Niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisches „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ angesehen wird, ihr Ergebnis mehr als verdreifachen. Gleich mehrere Ecken Niedersachsens wurden bei der Wahl zu AfD‑Hochburgen.
Doch nun gibt es erneut Aufregung um die Partei. Wie die Landeswahlleitung Niedersachsen mitteilte, zählte eine AfD-Politikerin bei der Kommunalwahl Stimmen mit aus – obwohl sie es gar nicht gedurft hätte.
AfD-Politikerin zählte Stimmen im Landkreis Harburg aus – obwohl sie bei der Kommunalwahl kandidierte
Passiert ist die Wahl-Panne in Buchholz in der Nordheide. Dort zählte eine AfD-Politikerin als Wahlhelferin Stimmen aus, „obwohl sie für den Kreistag, den Stadtrat und den Ortsrat kandidierte“, wie die Landeswahlleitung mit Verweis auf eine Stellungnahme der Stadt Buchholz mitteilte.
Die Kandidatin habe dabei nur Stimmen für die Bürgermeisterwahl ausgezählt und Stimmzettel ausgegeben. Stimmen für die drei Kommunalparlamente, für die sie selbst kandidierte, habe sie nicht mit ausgezählt. Dies habe der Wahlvorstand nach Bekanntwerden ihrer Kandidatur verhindert. Zunächst hatte die Zeitung Buchholz Aktuell über den Fall berichtet.
Wahl-Panne in Niedersachsen: Das sind die Auswirkungen
Aufgrund ihrer Kandidatur hätte die AfD-Politikerin jedoch auch keine Stimmen für die Bürgermeisterwahl auszählen dürfen. Wie die Landeswahlleitung erklärt, hätte nach Bekanntwerden ihrer Kandidatur am Wahltag auf einen weiteren Einsatz im Wahlvorstand verzichtet werden müssen. Den Angaben zufolge wies die AfD-Politikerin nicht selbst auf ihre Kandidatur hin. Der Stadt seien ihre Kandidaturen zudem nicht bekannt gewesen.
Der Grund für das Verbot des Stimmenauszählens durch Kandidaten findet sich in einer sogenannten Schutzvorschrift. Diese hat zum Ziel, eine Beeinflussung von Wahlergebnissen durch Wahlhelfer, die selbst kandidieren, zu verhindern. Für die Wahl zum Bürgermeister habe dieser Interessenskonflikt nicht bestanden. Anhaltspunkte für eine Einflussnahme auf das Wahlergebnis der Kommunalparlamente gibt es laut Landeswahlleitung allerdings nicht. „Zweifel an der Richtigkeit dieser Wahlergebnisse ergeben sich daraus nicht“, heißt es dazu. Die Gültigkeit der Wahlen werde daher nicht infragegestellt.
Bei der Bürgermeisterwahl hatte CDU-Kandidat Dirk Hirsch mit 26,4 Prozent die meisten Stimmen bekommen. Michael Riedel kam auf 23,3 Prozent. Beide treten am 27. September in einer Stichwahl gegeneinander an. Bei der Stadtratswahl gewann die CDU mit 26,8 Prozent vor den Grünen (17,3 Prozent) und der AfD (13,3 Prozent). Wie Ihre Nachbarschaft bei der Kommunalwahl gewählt hat, sehen Sie in unserer interaktiven Wahlkarte. (Quelle: dpa und Stadt Buchholz in der Nordheide) (jr)