„Passt nicht in die deutsche Rechtsordnung“: Ohne Unterhalt ist der Lappen weg – geht das überhaupt?
Karin Prien will Elternteilen, die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen, die Daumenschrauben anziehen. Wer nicht zahlt, soll künftig den Führerschein verlieren können. Ist das rechtlich möglich?
Grundsätzlich sind zwei Fälle zu unterscheiden: Streiten zwei Elternteile über die Zahlung von Unterhalt, steht ihnen zunächst der Weg vor Gericht offen. Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, kann dort zur Zahlung des Unterhalts verurteilt werden. Meist trifft das in der Praxis die Väter.
Wird trotzdem nicht gezahlt, kann ein strafrechtliches Verfahren eröffnet und das säumige Elternteil verurteilt werden. Möglich sind laut Gesetz Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Ein solches Verfahren kann als zusätzliches Druckmittel dienen, bringt den Unterhalt aber nicht automatisch ein.
Bei einer solchen strafrechtlichen Verurteilung wäre auch jetzt theoretisch schon der Einzug des Führerscheins möglich. Paragraf 44 des Strafgesetzbuches legt fest, dass ein Gericht jemandem für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten kann, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen, auch wenn die Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs steht, aber zur „Einwirkung auf den Täter erforderlich erscheint“.
Neue Vollstreckungsmaßnahme
Von dieser Möglichkeit dürfte bisher aber kaum Gebrauch gemacht worden sein und ohnehin kommt es bei verschleppten Unterhaltszahlungen nur selten zu Strafanzeigen, da diese in den meisten Fällen das ja ohnehin angespannte Verhältnis zwischen den Ex-Partnern endgültig ruinieren dürfte.
Priens Vorschlag zielt daher in eine andere Richtung. Bleiben Unterhaltszahlungen aus, springt der Staat ein und zahlt dem Kind stattdessen den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Im Gegenzug wird ihm das Recht übertragen, das Geld beim säumigen Elternteil für die eigene Kasse einzutreiben. Falls die Unterhaltszahlung zuvor noch nicht gerichtlich angeordnet wurde, muss der Staat es dazu verklagen.
Dafür stehen schon jetzt Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung, etwa die Pfändung von Lohnzahlungen. Prien schlägt jetzt vor, den Katalog der Maßnahmen, die die Schuldner zum Zahlen bewegen sollen, um die Möglichkeit des Führerscheinentzugs zu erweitern. Es ginge also um eine Vollstreckungsmaßnahme im Zivilprozessrecht, die von der bestehenden Möglichkeit eines Führerscheinentzugs nach strafrechtlicher Verurteilung völlig unabhängig wäre.
Der Ansatz, den Führerscheinentzug als Vollstreckungsmaßnahme einzuführen, passt nach meiner Meinung nicht in die deutsche Rechtsordnung.
Katharina Lohse, Vorständin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg
Andere Staaten in Europa nutzen bereits den Entzug der Fahrerlaubnis als Maßnahme im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, etwa Estland, Lettland und Tschechien sowie das Vereinigte Königreich. Auch in den USA ist dies möglich.
„Der Ansatz, die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Straftaten jenseits des Straßenverkehrs auszudehnen, passt nach meiner Meinung nicht in die deutsche Rechtsordnung“, sagt Katharina Lohse, Vorständin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg. „Gleiches gilt für den Ansatz, den Führerscheinentzug als Vollstreckungsmaßnahme einzuführen.“
SPD ist skeptisch
Der Koalitionspartner äußert sich zurückhaltend zu Priens Plänen: „Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, muss konsequenter in die Verantwortung genommen werden. Welche Sanktionen im Einzelfall geeignetes Mittel sein können, wird gerade diskutiert“, sagt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Jasmina Hostert.
Zentral für die Umsetzung dürfte sein, ob ein Entzug des Führerscheins verhältnismäßig ist. Unverhältnismäßig könnte das etwa sein, wenn der Vater – oder seltener die Mutter – den Führerschein braucht, um zur Arbeit zu gelangen. In diesem Fall wäre die Strafe weder geeignet noch angemessen, da sie die Zahlung des Unterhalts weiter behindert.
Es geht um viel Geld
Der Handlungsdruck ist hoch. Dafür, dass er für die säumigen Elternteile einspringt, gibt der Staat jährlich rund 3,2 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss aus. Das belastet vor allem die ohnehin klammen Kommunen. Nur einen Bruchteil des Geldes wird wieder eingetrieben, zuletzt etwa 17 Prozent.
Das liegt teils daran, dass nicht alle in der Lage sind zu zahlen, teils daran, dass eine Verweigerungshaltung herrscht. Nicht selten rechnen sich Betroffene aber auch vor dem zuständigen Amt arm oder kommen ihren Auskunftspflichten nicht nach. Genau diesen Fall hat Prien mit dem Führerscheinentzug im Auge.
Zugleich will die Familienministerin beim Unterhaltsvorschuss kürzen und ihn nur noch bis zum sechzehnten Geburtstag zahlen – statt wie bisher bis zur Volljährigkeit. Jasmina Hostert sieht diese Pläne mit Sorge: „Der Unterhaltsvorschuss ist für viele Alleinerziehende und ihre Kinder kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Unterstützung, wenn unterhaltspflichtige Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen.“ Es sei falsch, ausgerechnet dort zu kürzen, „wo Familien ohnehin besonders belastet sind“.
Statt Leistungen zu kürzen, fordert Katharina Lohse, dass der Staat sich dringend mehr Geld zurückholen müsse. Dafür brauche es aber nicht zwingend neue Befugnisse wie den Führerscheinentzug, wenn bestehende Möglichkeiten besser ausgeschöpft würden. Die personelle Ausstattung der zuständigen Ämter sei ein entscheidender Faktor. „Die Rückgriffsquote unterscheidet sich zwischen den Bundesländern erheblich. In Baden-Württemberg etwa ist sie besonders hoch. Was läuft dort besser und was können wir daraus lernen?“ (Mitarbeit: Caspar Schwietering)