Pilnaceks Freundin und deren Mitbewohnerin wegen Falschaussagen verurteilt
Eilmeldung
Die beiden Frauen sollen vor Ermittlern über den Verbleib von Pilnaceks Laptop gelogen haben. Sie hatten falsche Aussagen großteils eingeräumt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
21. September 2026, 13:54
Fast drei Jahre ist der Tod des prominenten Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek mittlerweile her. Die Justiz beschäftigt der Fall aber noch immer. Am Montag etwa einmal mehr das Straflandesgericht Wien. Angeklagt waren Pilnaceks Freundin Karin Wurm und ihre damalige Mitbewohnerin Anna P., die bei Wolfgang Sobotka (ÖVP) gearbeitet hatte. Sie wurden beide verurteilt: P. zu fünf Monaten bedingt auf drei Jahre Probezeit, Wurm zu 14 Monaten bedingt auf drei Jahre. Teils gab es auch Freisprüche.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf den beiden Frauen falsche Zeugenaussage in diversen Einvernahmen vor, am Montag ist auch der Strafantrag der Staatsanwaltschaft (StA) St. Pölten ins Verfahren aufgenommen worden. Da geht es ebenfalls um den Vorwurf der falschen Zeugenaussage, zudem um den Vorwurf der dauernden Sachentziehung und des Datenmissbrauchs mit Gewinn- oder Bereicherungsabsicht.
Im Zentrum steht Pilnaceks Laptop, den der suspendierte Beamte in Wurms und P.s Wohnung zurückgelassen hatte. Die zwei übergaben ihn – im Gegensatz zu Pilnaceks Handy – nicht der Polizei, sondern schickten ihn auf eine lange Reise. Über einen IT-Techniker, einen Glücksspiel- und einen Rohstoffunternehmer landete der Laptop bei der Kronen Zeitung und schließlich bei der Kreutner-Kommission, die ihn der WKStA übermittelte.
Falsche Aussagen eingeräumt
Die beiden Frauen haben gegenüber Ermittlern beteuert, nichts über den Verbleib des Laptops zu wissen. Ermittlungsergebnisse widerlegten das.
P., die frühere Mitbewohnerin, hatte sich großteils geständig gezeigt. Wurm hat Verantwortung übernommen, ihr Anwalt Volkert Sackmann plädierte auf Freispruch oder ein mildes Urteil. P.s Anwältin Daniela Leitner betonte, dass beide Frauen noch nicht von den Vorgängen rund um den Tod ihres Freundes geheilt seien. Beide Anwälte argumentierten, dass die Sachentziehung des Laptops schon verjährt sei. Wurm wurde dafür allerdings verurteilt.
Neben der Frage des Laptops waren noch eine Reihe von Widersprüchlichkeiten in Wurms Aussagen vor Ermittlern und jenen in Medienverfahren angeklagt worden. Hier gab es teils Freisprüche, verurteilt wurde etwa eine Aussage darüber, wie oft sie mit Pilnacek am Tag vor seinem Tod korrespondiert hatte. Oder Wurms Aussage, Pilnaceks Witwe bei einem Telefonat gesagt, dass sich auf dem Laptop "dreißig Jahre Justizgeschichte" befänden.
Diversion gekippt
Die Verhandlung war sozusagen der zweite Anlauf in dieser Angelegenheit. Denn schon im Juni war am Wiener Straflandesgericht über den Strafantrag der WKStA verhandelt worden – und die beiden Angeklagten hatten eine Diversion bekommen. Das heißt, sie hatten Verantwortung für ihr Verhalten übernommen und kamen (zunächst) ohne Urteil davon.
Die WKStA legte gegen diese Entscheidung auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien ein Rechtsmittel ein, ursprünglich hatte sogar die WKStA selbst eine Diversion vorgeschlagen. Tatsächlich wurde die Diversion dann vom Oberlandesgericht Wien (OLG) gekippt.
Der OLG-Richtersenat argumentierten die Entscheidung mit "generalpräventiven Erwägungen", wie damals in einer Aussendung des Gerichts erklärt wurde. Das Verfahren gegen die Freundin des verstorbenen Justiz-Sektionschefs und deren frühere Mitbewohnerin musste daher zurück an den Start, nun folgte das nicht rechtskräftige Urteil.
Zweifel an Suizid
Damit ist auch ein zumindest vorläufiger Schlusspunkt in den Verfahren gegen Wurm und P. gesetzt. Die beiden Frauen waren mutmaßlich die letzten Menschen, die Pilnacek vor seinem Tod gesehen haben. Sie äußerten rasch Zweifel daran, dass er Suizid begangen hat. Das führte wiederum zu einer Reihe von Recherchen etwa in der Kronen Zeitung oder bei Peter Pilz ZackZack, die sich kritisch mit der Arbeit der zuständigen StA Krems und des Landeskriminalamts auseinandersetzten.
Die Kritik fiel so breit aus, dass die FPÖ einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss über politische Einflussnahme auf die Ermittlungen einsetzte. Er läuft bis November, Wurm und P. wurden bereits im Frühjahr befragt. P., einst Mitarbeiterin von Sobotka, nahm da zahlreiche frühere Behauptungen zurück; während Wurm die Ermittlungsarbeit immer noch kritisch sieht. (Renate Graber, Fabian Schmid, 21.9.2026)