Prozess gegen drei Männer um Übergriffe auf Mädchen im Wellenbecken


Gerichtsreportage

Prozess gegen drei Männer um Übergriffe auf Mädchen im Wellenbecken

Drei unbescholtene Familienväter sollen im Sommer 2025 drei Jugendliche im Freibad sexuell genötigt haben. Sie vermuten eine Verwechslung

Michael Möseneder

Mehrere Personen stehen in einem Gerichtskorridor vor einem Raum mit der Aufschrift
Die Medien zeigen großes Interesse an dem Strafverfahren um eine Causa, die im Juni 2025 für einiges Aufsehen gesorgt hat.

Der 22. Juni 2025 hätte für eine Gruppe weiblicher Jugendlicher ein schöner Sonntag im Laaerbergbad in Wien-Favoriten werden sollen – endete aber mit einem Polizeieinsatz. Drei der Teenagerinnen wurden im Wellenbecken des Bades von mehreren Männern umringt, die sie betatschten, unter Wasser drückten, ein Oberteil öffneten und eine Betroffene mit einem Finger penetriert haben sollen.

Ob die drei unbescholtene Männer, die auf der Anklagebank sitzen, Teil der Angreifer waren, muss der Schöffensenat unter Vorsitz von Andreas Böhm herausfinden. Eigentlich wirft die Staatsanwältin vier Personen sexuelle Nötigung und einem von ihnen Vergewaltigung vor, der vierte Beschuldigte liegt derzeit aber schwer erkrankt in Bulgarien im Spital, verliest der Vorsitzende.

Die von Florian Kuch, Andreas Schweitzer und Anita Schattner verteidigten Anwesenden bekennen sich unisono nicht schuldig. Ihre Rechtsvertreter glaube an Verwechslungen: "Es waren viele andere Badegäste auch dort, im Wellenbecken wird man herumgestoßen", argumentiert Schweitzer. Auch Schattner sieht das so: "Es waren hunderte Leute in dem Schwimmbecken, dass es dort nicht zu Berührungen kommt, ist ausgeschlossen", zeigt sie sich überzeugt. Es habe aber weder eine vorsätzliche Handlung noch einen gemeinsamen Tatplan gegeben, betont sie.

Bademeister rief Polizei

Nach 14 Uhr alarmierten die Betroffenen damals den Bademeister, der rief um 14.26 Uhr die Polizei. Die Beamten gingen mit den Jugendlichen durch das Bad, die konnten zunächst aber keine Verdächtigen identifizieren. Kurz nachdem die Streife rund eine Stunde später wieder abgerückt war, wurde sie zurückbeordert: Die Mädchen hatten drei Männer in einem Becken identifiziert und sie fotografiert.

Beim Bademeister kam es zu einer Gegenüberstellung, der Zweit- und Drittangeklagte sowie der verhinderte Mann seien Teil der Gruppe gewesen, sagten die Betroffenen. Der Erstangeklagte beteuert, die Jugendlichen hätten damals gesagt, er sei nicht dabei gewesen, wie auch sein Verteidiger Kuch hervorstreicht.

Er wird allerdings vom Zweit- und dem abwesenden Viertangeklagten belastet: Die sagen, der Erstangeklagte habe unmittelbar nach Verlassen des Beckens damit geprahlt, einem Mädchen auf das Geschlechtsteil gegriffen zu haben. Der Zweitangeklagte, entfernter Verwandter des Erstangeklagten, bleibt auch vor Gericht bei dieser Darstellung. "Das habe ich nie gesagt!", beharrt der Erstangeklagte.

Der erkrankte Viertangeklagte hat über seinen Rechtsvertreter der Polizei ein mitgeschnittenes Telefonat übermittelt, dessen Übersetzung der Vorsitzende verliest. Der Erstangeklagte ruft an und will wissen, warum der Viertangeklagte erzählt, er habe das Geständnis am Beckenrand gehört. "Du hast es mit deinem eigenen Mund vor vier Personen gesagt", kontert der Viertangeklagte in dem Gespräch. "Sollte ich dieses Mädchen angegriffen haben, sollen mich die Korane strafen", leugnet der Erstangeklagte aber auch im Telefonat die Anschuldigung.

Die 27 bis 33 Jahre alten Angeklagten sind alle verheiratet und habe mindestens ein Kind, damals arbeiteten die Bulgaren alle noch in derselben Firma. Nur der Erstangeklagte ist heute noch dort, die beiden anderen sind arbeitslos, wie sie übersetzen lassen. "Warum arbeiten Sie nichts?", will Vorsitzender Böhm vom Zweitangeklagten wissen. "Es gibt keine Jobs", entgegnet der. Der Drittangeklagte bekundet: "Bin auch beim AMS, weil ich kein Deutsch kann." – "Was machen Sie dann in Österreich?", entfleucht Böhm.

Ticket sieben Monate behalten

Der Drittangeklagte begründet seine Unschuld damit, zum Zeitpunkt des Vorfalls noch gar nicht im Bad gewesen zu sein. Nach seiner Ausforschung legte er der Polizei im Jänner 2026 eine um 14.42 Uhr ausgegebene Eintrittskarte vor. "Warum haben Sie die nach so langer Zeit noch gehabt?", ist der Vorsitzende misstrauisch. "Ich habe es in die Geldbörse gesteckt und vergessen", entgegnet der Drittangeklagte und kann auch das Original herzeigen.

Um auf die Genesung des Viertangeklagten zu warten, vertagt Böhm auf den 18. November. Dann sollen auch die Jugendlichen und weitere Zeugen gehört werden. (Michael Möseneder, 23.09.2026)

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