Verteidiger von Pierin Vincenz säen Zweifel: Die Anklage ist laut ihnen fehlerhaft


Prozess um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz: Die Verteidiger säen Zweifel an der Arbeit der Staatsanwaltschaft

Die Anwälte von Vincenz und seinen Mitangeklagten fahren schweres Geschütz auf: Nach der Schlappe vor dem Bezirksgericht kritisieren sie, die Anklage sei in weiten Teilen ungültig.

10.08.2026, 18.10 Uhr

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Pierin Vincenz erscheint vor dem Zürcher Obergericht: Der 70-Jährige machte am ersten Prozesstag einen entspannten Eindruck.

Pierin Vincenz erscheint vor dem Zürcher Obergericht: Der 70-Jährige machte am ersten Prozesstag einen entspannten Eindruck.

Urs Flüeler / Keystone

Am Montagmorgen begann vor dem Zürcher Obergericht der lang erwartete Berufungsprozess im Fall Pierin Vincenz. Der frühere Raiffeisen-Chef wirkte beim Auftakt des Verfahrens entspannt. Er schüttelte Hände und gab bereitwillig Auskunft über sein Befinden. Er sei bereit, für ein milderes Urteil zu kämpfen, erklärte er während einer Verhandlungspause.

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Vor vier Jahren verurteilte das Bezirksgericht Vincenz in erster Instanz unter anderem wegen Betrugs und qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten.

Es handelt sich um einen der grössten Fälle von Wirtschaftskriminalität der Schweiz in den letzten Jahren. Der heute 70-jährige Bündner leitete die Genossenschaftsbank zwischen 1999 und 2015. Neben Vincenz stehen noch eine Reihe von weiteren Mitbeschuldigten vor Gericht; dazu gehören sein ehemaliger Geschäftspartner Beat Stocker und die beiden Gründer der Firma Investnet, Andreas Etter sowie die Erbin des in der Zwischenzeit verstorbenen Peter Wüst.

Das Obergericht reservierte den Prozessauftakt für die Klärung der sogenannten Vorfragen. Bei diesen eher technischen Fragestellungen geht es darum, ob Hindernisse für das Verfahren vorliegen. Erst während der Beweisaufnahme befragt das Gericht die Angeklagten.

Die Verteidiger nutzten jedoch bereits die Vorfragen, um Zweifel an dem Vorgehen der Zürcher Staatsanwaltschaft und dem erstinstanzlichen Urteil zu säen.

Vincenz’ Verteidiger sieht eine Verjährung

Die Verteidiger konzentrierten sich hauptsächlich auf Fragen der Verjährung und darauf, ob die Staatsanwaltschaft ihre Beweismittel rechtmässig erlangt hat. Damit sprachen sie einen wichtigen Punkt an: Das Verfahren dauert mittlerweile knapp neun Jahre und hat eine enorme Komplexität erreicht.

Als Erster ergriff der Vincenz-Anwalt Lorenz Erni das Wort: Er argumentierte, gewisse Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien bereits verjährt. Er stützte sich dabei auf den ältesten Teilaspekt des Verfahrens, den Verkauf der Zahlungsabwicklungsfirma Commtrain an die Kreditkartenfirma Aduno ab 2005, an welcher Raiffeisen beteiligt war.

Die Anklage hingegen betonte: Entscheidend für die Verjährung sei der Zeitpunkt, an dem der angebliche Vermögensschaden eingetreten sei. Sie wirft Pierin Vincenz und Beat Stocker vor, an der Commtrain eine Schattenbeteiligung aufgebaut und beim anschliessenden Verkauf an die Aduno mitverdient zu haben – ähnlich wie bei den weiteren beanstandeten Firmenbeteiligungen auch.

Auch an der Übernahme der Private-Equity-Firma Investnet sollen Vincenz und Stocker zwischen 2012 und 2015 heimlich mitverdient haben. Die Verteidiger der beiden Investnet-Gründer Etter und Wüst forderten jedoch vor dem Obergericht, die Beweise zu diesem Tatkomplex aus den Akten zu entfernen. Sie beriefen sich darauf, dass am Beginn der Ermittlungen eine Straftat stehe, nämlich eine Verletzung des Bankgeheimnisses.

Durch die gestohlenen Dokumente, die das Onlineportal «Inside Paradeplatz» 2016 veröffentlichte, kam der gesamte Fall Raiffeisen laut den Verteidigern überhaupt erst ins Rollen. Nach diesen Publikationen sei nämlich die Finanzmarktaufsicht Finma auf die Transaktionen aufmerksam geworden.

Eine «Fishing Expedition» der Staatsanwaltschaft

Im Zuge ihrer Ermittlungen fragte die Staatsanwaltschaft Anfang 2018 bei der Finma für einen Austausch zum Fall Raiffeisen nach. Aus Sicht der Anwälte begaben sich die Strafverfolger damit auf eine reine «Fishing Expedition», eine unzulässige Beweisausforschung.

Erst nachdem ihr die Finma Zugang zu den relevanten Akten gewährt hatte, eröffnete die Staatsanwaltschaft laut den Verteidigern ein Verfahren. Für sie sind daher sämtliche Beweise, die auf Artikeln von «Inside Paradeplatz» aufbauen, wie etwa Telefonüberwachungen oder Hausdurchsuchungen, unverwertbar.

Zudem habe die Finma ihre Mandanten nicht informiert, dass sie ihre Aussagen verweigern könnten. Insbesondere der Verteidiger von Andreas Etter wies darauf hin, dass sein Mandant von der Finma mit Verweis auf die Strafbarkeit von falschen Aussagen zu einer Stellungnahme gezwungen worden sei. Die Finma habe ihn jedoch nicht auf das Recht hingewiesen, die Aussage zu verweigern, wenn er sich dadurch selbst belasten würde.

Raiffeisen hat viel zu spät reagiert

Die Verteidiger von Etter und Wüst griffen ausserdem die Bank Raiffeisen an, welche im Prozess als Privatklägerin auftritt. Sie werfen ihr vor, dass sie im Fall Investnet die Frist für die Einreichung einer Strafanzeige verpasst habe.

Die Bank habe nach einem Bericht der Beratungsfirma Deloitte von 2017 erst behauptet, dass mit Investnet alles in Ordnung sei. Erst im Februar 2018 reichte Raiffeisen Klage gegen Etter und Wüst ein – zu spät in den Augen der Verteidigung.

Der Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel nahm dagegen die Raiffeisen für ihr Vorgehen in Schutz. Damit man überhaupt eine Klage einreichen könne, brauche es eine ausreichende Gewissheit, dass diese auch Erfolg haben werde. Für die Strafverfolger war dies nicht sofort gegeben.

Gleichzeitig wehrte er sich gegen den Vorwurf einer «Fishing Expedition». Die Finma und die Strafverfolgungsbehörden arbeiten laut ihm im Rahmen des gesetzlich Möglichen zusammen. «Kein einziges Beweismittel ist der Staatsanwaltschaft durch eine Straftat zugekommen», sagte er.

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