Koks-Taxi-Prozess in Berlin: Drogenbestellungen auf Telegram


Es begann mit einer einfachen Ordnungswidrigkeit. Die Kennzeichenbeleuchtung des Ford Fiestas, mit dem Haydar S. am Abend des 16. Januar 2022 durch Berlin-Mitte fuhr, war defekt. Als zwei Streifenpolizisten den Wagen deshalb nahe des Plötzensees anhielten, stellten sie prompt eine weitere Ordnungswidrigkeit fest: Der 33 Jahre alte Fahrer hatte weder Personalausweis noch Führerschein dabei. Außerdem war das Auto nicht auf ihn zugelassen.

Seine Beifahrerin, erst 16 Jahre alt, sei sichtlich nervös gewesen, sagt einer der beiden Polizeibeamten zum Prozessauftakt am Freitag vor dem Berliner Landgericht. S. sei hingegen selbstbewusst aufgetreten, zuvorkommend und gesprächig gewesen. Das habe sich schlagartig geändert, als der Polizist erkannte, dass sich im Kofferraum des Wagens eine Waffe befand. Plötzlich sei er wortkarg geworden und habe sehr nachdenklich gewirkt.

Im Prozess wird dem 33 Jahre alten Berliner zudem vorgeworfen, spätestens seit November 2021 ein „Koks-Taxi“ betrieben zu haben. So die umgangssprachliche Bezeichnung für den illegalen Lieferservice von Kokain und anderen Drogen, der besonders in Großstädten verbreitet ist. Auf Messenger-Diensten wie Telegram werden die Bestellungen aufgegeben, im Anschluss bringt der Händler die Ware zu einem vereinbarten Treffpunkt. Zur Anklage gehört außerdem der Verstoß gegen das Waffengesetz und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kokosnüsse und Schneeflocken

11,6 Gramm Kokain sollen sich laut Anklage in einer Bauchtasche auf der Rückbank des Fahrzeugs befunden haben, an dessen Steuer S. saß. Fotos der sichergestellten Gegenstände zeigen 26 Eppendorfgefäße, fein säuberlich aufgereiht und mit weißem Pulver gefüllt. Außerdem wurden zwei Handys in der Seitentür des Autos gefunden. Die beiden Polizisten berichten von zahlreichen Telegramnachrichten, die auf den Sperrbildschirmen zu sehen gewesen seien. Viele der Gruppennamen hätten Kokosnuss- und Schneeflockenemojis enthalten – beliebte Symbolbilder auf dem Messengerdienst für Kokain.

Vor Gericht schweigt der Angeklagte. Wenn andere sprechen, blickt er sie aufmerksam an. Über den zurückgegelten Haaren trägt er eine umgedrehte schwarze Kappe, während der Verhandlungen legt er sie vor sich auf den Tisch. Seinen schwarzen Daunenmantel mit Pelzkragen behält er bis zum Ende an.

Schlagfeste Quarzsandhandschuhe

Dass die Drogen ihm gehörten und er damit handelte, hat S. mehrfach eingeräumt: In der Januarnacht gegenüber den beiden Polizeibeamten und dann nochmal in einer Stellungnahme, die sein Strafverteidiger im Gerichtssaal verliest. Unklarheit herrscht über die anderen Gegenstände, die im Auto gefunden wurden. Für das Strafmaß können sie entscheidend sein.

Dazu zählt beispielsweise ein Paar Quarzsandhandschuhe, schwarz, ledern und vor allem: schlagfest. Diese gelten rechtlich nicht als Waffe, sind als gefährliches Werkzeug aber unter Umständen strafrechtlich relevant. Folgt man der verlesenen Stellungnahme des Verteidigers, hat der Angeklagte sie gegen die Kälte getragen und vor Fahrtantritt auf die Rückbank geworfen. Er habe sie nicht benutzen wollen, heißt es.

Angeklagter überrascht von Waffenfund

Und dann ist da noch der Fund im Kofferraum: eine geladene Schreckschusspistole, genannt PTB-Waffe, sowie lose Munition, zwei Packungen Knallpatronen, davon eine angebrochen, und 50 Stück Pyro-Knatterpatronen, „Feuerwerk“ steht darauf. Ob der Angeklagte eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat, muss noch überprüft werden.

Allerdings ist fraglich, ob Waffe und Munition überhaupt ihm gehörten. Bei der Kontrolle durch die Streifenpolizisten soll S. das noch behauptet haben. In der Stellungnahme vor Gericht erklärt er jedoch, das Auto sei ihm kurz vorher von einem Bekannten überlassen worden. Dass sich darin Waffen befanden, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Das deckt sich mit den Schilderungen der Beamten, demnach soll S. gar nicht gewusst haben, wie sich die Heckklappe des Ford Fiesta öffnen lässt. Als einer der Polizisten die Pistole entdeckte und „Waffe, Waffe“ rief, soll auch S. überrascht gewirkt haben, sagt sein Kollege vor Gericht aus: „Mein Eindruck war: Das ist nicht seine Waffe.“ Zudem sei im Laufe des Abends auch jener Bekannte aufgetaucht, der S. das Auto übermittelt haben soll. Die junge Beifahrerin habe ihn angerufen. Ohne auf die Waffe angesprochen worden zu sein oder sie gesehen zu haben, soll er zu den Polizisten gesagt haben, es sei doch nur eine PTB-Waffe, „für Silvester“. Das Auto sei auf seine Mutter zugelassen gewesen.

Wie die Waffenfunde im Auto durch das Gericht bewertet werden oder welche Rolle die Begleiterin und der gemeinsame Bekannte spielen, ist am Ende des ersten Verhandlungstages nicht klar. Für den 3. und 6. November sind weitere Termine angesetzt.