Psychotherapeutin befürchtet Wegfall von Therapieplätzen, „obwohl mehr Menschen Hilfe brauchen“
Stand: 29.07.2026, 06:00 Uhr
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Viele Betroffene warten schon heute Monate auf einen Behandlungsplatz. Psychotherapeutin Marion Sehr befürchtet: Für gesetzlich Versicherte könnte das Therapieangebot weiter sinken.
Seligenstadt – Wer einen Psychotherapieplatz sucht, benötigt oft Geduld. Schon heute warten viele Betroffene mehrere Monate, teilweise sogar länger als ein Jahr, auf einen Behandlungsplatz. Mit den jüngst beschlossenen Änderungen der Bundesregierung befürchten viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, dass sich diese Situation weiter verschärfen könnte.
Hintergrund ist das sogenannte Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz (siehe „Gesetzliche Grundlage“). Dieses sieht vor, dass die Honorare innerhalb eines begrenzten Volumens abgerechnet werden. Die Auswirkungen hängen wiederum von regionalen Honorarverteilungen ab. Auch in Seligenstadt blickt man mit Sorge auf die neuen Regelungen. Für Diplom-Psychologin Marion Sehr, niedergelassene Psychotherapeutin und Vorsitzende des Seligenstädter Bündnis gegen Depression, sind die Folgen weitreichender als eine reine Honorarkürzung. Sie beschreibt die aktuelle Entwicklung mit einem Vergleich: „Diese 4,5 Prozent Honorarkürzung, die jetzt ausgesetzt ist, ist eher das momentane Wetter. Aber die Gesamtheit dessen, was im Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz für uns vorgesehen ist, das ist ein Klimawandel.“
Fehlende Therapie für Kinder besonders kritisch
Der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe steigt seit Jahren kontinuierlich. Laut einem Report der AOK sind psychische Erkrankungen die dritthäufigste Ursache für Krankmeldungen. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen schwieriger. Genau darin sehen viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das eigentliche Paradox der Reform: Der Bedarf wächst – gleichzeitig könnten künftig weniger Menschen behandelt werden.
Sehr problematisch sei dabei auch die fehlende Planungssicherheit. Psychotherapeutische Praxen erfahren erst sechs Monate nach Abschluss eines Quartals, welche Vergütung sie tatsächlich erhalten. Das erschwert eine verlässliche wirtschaftliche Planung erheblich. Für Praxisinhaber bedeutet das, dass sie ihre Einnahmen kaum kalkulieren können, während laufende Kosten unverändert bestehen bleiben.
Ich weiß ab Januar nicht, was von dem, was ich gearbeitet habe, tatsächlich vergütet wird.
Marion Sehr beschäftigt eine angestellte Psychotherapeutin und engagiert sich darüber hinaus als Lehrpraxis in der Weiterbildung angehender Psychotherapeuten. Die Weiterbildungsteilnehmenden können in ihrer Praxis einen Teil ihrer praktischen Ausbildungszeit absolvieren. Ob sich solche Strukturen künftig noch finanzieren lassen, sei derzeit offen. „Ich weiß ab Januar nicht, was von dem, was ich gearbeitet habe, tatsächlich vergütet wird. Gleichzeitig muss ich Gehälter zahlen, Miete finanzieren und Verantwortung für meine Mitarbeitenden übernehmen.“
Ein weiteres Problem bestehe darin, dass der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung unterschätzt werde. „Es heißt häufig, Deutschland sei mit Psychotherapieplätzen überversorgt. Die Bedarfsplanung, auf der diese Aussage beruht, wird seit Jahren kritisiert und bildet den tatsächlichen Bedarf nicht ab“, erklärt Marion Sehr. Neue Kassensitze entstehen deshalb kaum. Wer eine Praxis eröffnen möchte, kann dies in der Regel nur, wenn eine bereits bestehende Zulassung frei wird, und die kostet häufig mehrere zehntausend Euro.
Sollten die wirtschaftlichen Bedingungen schlechter werden, könnten sich manche Therapeutinnen und Therapeuten verstärkt anderen Tätigkeiten zuwenden – etwa der Behandlung von Privatpatienten, Coachings oder Seminaren. Für gesetzlich Versicherte könnte das Angebot an Therapieplätzen weiter sinken.
Die Folgen für Patienten könnten erheblich sein. Denn Psychotherapie ist nicht nur eine Ausgabe, sondern auch eine Investition. Eine frühzeitige Behandlung kann lange Arbeitsunfähigkeiten, stationäre Aufenthalte oder sogar Frühverrentungen verhindern. Eine gute ambulante Versorgung hilft Betroffenen, schneller in ihren Alltag und ins Berufsleben zurückzufinden – und spart langfristig Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem.
Besonders kritisch ist die Lage in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Während psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen seit Jahren zunehmen, fehlen bereits heute ausreichend Therapieplätze. Marion Sehr sieht hier eine besonders besorgniserregende Entwicklung: „Bei Kindern und Jugendlichen können wir verlorene Zeit nicht nachholen. Wenn ein zwölfjähriges Kind ein Jahr auf einen Therapieplatz wartet, ist das ein erheblicher Teil seiner Entwicklung. Gerade hier dürfen wir den Zugang zur Psychotherapie nicht weiter erschweren.“
Auch beim Seligenstädter Bündnis gegen Depression macht sich die Unsicherheit bereits bemerkbar. Nach Bekanntwerden der neuen Regelungen seien deutlich mehr Anfragen für Selbsthilfegruppen eingegangen. Immer mehr Menschen suchen dort Unterstützung, weil sie auf einen Therapieplatz warten oder die Wartezeit bis zum Therapiebeginn überbrücken müssen. Selbsthilfegruppen sind eine Unterstützung, können eine professionelle Psychotherapie jedoch nicht ersetzen.
Zum Abschluss richtet Marion Sehr einen Appell an die Gesundheitspolitik: „Natürlich muss unser Gesundheitssystem finanzierbar bleiben. Aber wir sollten uns fragen, ob wir an der richtigen Stelle sparen. Psychotherapie ist keine Luxusleistung.“ Sie helfe Menschen, wieder arbeiten zu können, Familien zusammenzuhalten und Lebensqualität zurückzugewinnen. Deshalb sollte sie nicht nur als Kostenfaktor betrachtet werden. „Wenn wir jetzt die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Praxen einschränken, laufen wir Gefahr, künftig weniger Menschen behandeln zu können, obwohl mehr Menschen Hilfe brauchen.“ (Janina Arnold)
Gesetzliche Grundlage
Das Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz bildet die Grundlage für die neuen Regelungen, vor denen Psychotherapeutinnen und -therapeuten warnen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, durch das Gesetz die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Dafür wurden mehrere Änderungen beschlossen, die sich auch auf psychotherapeutische Praxen auswirken.
Künftig werden die psychotherapeutischen Leistungen innerhalb eines begrenzten Honorarvolumens (MGV – morbiditätsbedingte Gesamtvergütung) abgerechnet. Welche Auswirkungen dies auf einzelne Praxen haben wird, hängt von der regionalen Honorarverteilung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befürchten jedoch, dass zusätzliche Leistungen teils nicht mehr vollständig vergütet werden. Auch verschiedene Zuschläge, etwa für Kurzzeittherapien, werden gestrichen. Gleichzeitig wird die Vergütung künftig an die Grundlohnrate gekoppelt. Steigende Kosten für Miete, Personal oder Technik lassen sich dadurch nach Einschätzung vieler Praxen kaum noch ausgleichen.