Wenn der Staat die zweite Mutter ignoriert
Diskriminierung von Regenbogenfamilien
Wenn der Staat die zweite Mutter ignoriert
- Wenn zwei Frauen ein Kind bekommen, gilt nur die leibliche Mutter auch rechtlich als Mutter
- Bei heterosexuellen Paaren kann ein Mann die Vaterschaft dagegen einfach anerkennen - egal, ob er der leibliche Vater ist oder nicht
- Fehlende Regelung führt für lesbische Paare zu Problemen und Unsicherheit
- Reform des Abstammungsrechts könnte Abhilfe schaffen, lässt aber auf sich warten
Anna und Marie sitzen auf dem Sofa im Wohnzimmer ihrer Altbau-Wohnung in Berlin. Ihr Sohn Milosz - etwas mehr als sechs Wochen alt, gezeugt durch eine registrierte Samenspende - strampelt zwischen ihnen. Auf dem Tisch liegt seine Geburtsurkunde. Dort, wo die Eltern eingetragen werden sollen, steht in Schreibmaschinenschrift als erstes Marie als Mutter. Wo der zweite Elternteil stehen soll, steht nichts. Dabei sind Anna und Marie verheiratet.
"Das ist ganz schön traurig, wenn man so eine Geburtsurkunde abholt", erinnert sich Marie. Und Anna sagt: "Das macht schon was mit einem." Dass ihr Name in der Geburtsurkunde fehlt, bedeutet: Sie ist offiziell nicht Milosz' zweite Mutter, hat deshalb keinerlei Rechte. Die Konsequenzen hätten sich schon bei der Geburt zeigen können - die sei nicht ohne Komplikationen verlaufen, erzählt Marie, denn sie habe einen Kaiserschnitt gebraucht. "Wäre mir etwas passiert, wäre Milosz einfach Waise."
Der Grund für diese prekäre Situation ist das deutsche Abstammungsrecht. Das kennt bisher nur einen Vater und eine Mutter. Damit ein Mann als Vater in die Geburtsurkunde eintragen werden kann, braucht es nicht viel: Wenn ein heterosexuelles Paar ein Kind bekommt, kann ein Mann die Vaterschaft anerkennen - vorausgesetzt, die Mutter stimmt dem zu. Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann sogar automatisch der rechtliche Vater. In beiden Fällen ist egal, ob der Mann auch der leibliche Vater ist.
Bürokratie und schwammige Infos
Lesbische und nicht-binäre Paare, die ein Kind bekommen, haben diese Möglichkeiten nicht - auch nicht, wenn sie verheiratet sind. Selbst dann muss der Elternteil, der das Kind nicht selbst geboren hat, das Baby adoptieren, so als wäre es sein Stiefkind. Das Verfahren dafür könne man aber frühestens acht Wochen nach der Geburt starten, erzählt Anna. "Wir werden einfach in derselben Situation ungleich behandelt", sagt Marie. "Und das finde ich sehr ungerecht."
Eine Stiefkindadoption bedeutet auch Bürokratie. Anna erzählt, sie müsse eine Eignungsprüfung durchlaufen. Dafür müsse sie wahrscheinlich Einkommensnachweise, ein Gesundheitszeugnis, ihr polizeiliches Führungszeugnis und vielleicht auch eine Art Lebenslauf einreichen - das hätten ihr andere Paare erzählt, die eine Stiefkindadoption schon hinter sich haben. Selbst eine offizielle Website des Bundesfamilienministeriums nennt nur Beispiele für Unterlagen, die eingereicht werden müssen [familienportal.de]. Marie sagt: "Wenn man ein sechs Wochen altes Baby hat, hat man sowieso schon einiges an Bürokratie zu erledigen - und das kommt dann noch obendrauf, genauso wie die Verunsicherung."
Für Ärzte normal, für die Politik nicht
Für Maries Verunsicherung gibt es noch einen weiteren Grund: Ein anstehender Besuch des Jugendamts. Auch dieser ist Teil der Stiefkindadoption. "Da weiß man nicht, was dann passiert und ob irgendwelche unangenehmen Fragen gestellt werden", erzählt Marie. Zum Schluss muss die junge Familie dann noch vor Gericht: Dort entscheidet ein Richter oder eine Richterin über die Adoption. Erst, wenn diese Entscheidung positiv ausfällt, endet die rechtliche Unsicherheit dann auch für Milosz - bis dahin hat er keine Ansprüche gegen Anna, zum Beispiel auf Unterhalt oder, sollte Anna sterben, ein Erbe.
Dass Anna Milosz adoptieren muss, um auch rechtlich seine Mutter zu sein, steht für sie und Marie in starkem Kontrast zu dem, wie sie sonst bisher behandelt wurden. Im Kreißsaal und bei ihrer Kinderärztin seien zwei Mütter völlig normal gewesen, erzählt Marie. "Daran sieht man: Die Politik hinkt hinterher, die gesellschaftliche Realität ist viel weiter."
Justizministerium "führt Gespräche"
Dabei hatte sich schon die Ampel-Regierung vorgenommen, das Abstammungsrecht zu reformieren. Doch mehr als ein Eckpunktepapier kam vor dem Bruch der Koaltion nicht zustande. Bei der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung steht das Thema nicht einmal im Koalitionsvertrag.
Die für eine Reform zuständige Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte allerdings der katholischen Nachrichtenagentur im Mai: "Ein Kind sollte von Geburt an zwei rechtliche Eltern haben können - auch dann, wenn es in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren wird." Und auf rbb|24-Anfrage schreibt ihr Ministerium, es "führt hierzu innerhalb der Bundesregierung Gespräche."
Handelt das Verfassungsgericht?
Vielen reicht das aber nicht: Rund 118.000 Menschen haben eine vom Verband Queere Vielfalt (LSVD+) gestartete Online-Petition unterschrieben, die Hubig auffordert, Kinder von Regenbogenfamilien gleichzustellen.
Doch es könnte auch durch das Bundesverfassungsgericht Bewegung in die Sache kommen. Dort liegen teils schon seit fünf Jahren fünf Vorlagen anderer Gerichte sowie eine Verfassungsbeschwerde zum Thema. "Noch für dieses Jahr ist geplant, dass der gesamte Senat sich mit ihnen befasst", schreibt Verfassungsgerichts-Sprecherin Andrea Kloster auf rbb|24-Anfrage. Nach dem Ergebnis der Beratungen bestimme sich dann das weitere Vorgehen.
Das Damoklesschwert schwebt weiter
Anna und Marie sind nur verhalten optimistisch, dass die Bundesregierung oder das Verfassungsgericht tatsächlich bald etwas an ihrer Situation ändern könnten. "Meiner persönlichen Auffassung nach liegt die Hoffnung mehr beim Bundesverfassungsgericht", sagt Anna. Für ihren Fall wird eine Reform aber wohl ohnehin zu spät kommen.
So schwebt weiter ein Damoklesschwert über Milosz und seinen beiden Müttern: Anna schätzt, bis die Adoption durch ist, werde es noch zwischen einem halben und einem Jahr dauern.
Wenn Marie bis dahin noch etwas passieren sollte, wäre Milosz rechtlich gesehen ein Waisenkind. "Ich glaube, wir werden uns sehr freuen, wenn die Geburtsurkunde geändert werden kann", sagt Marie. Damit Anna dann auch vom Staat endlich als zweite Mutter von Milosz anerkannt wird.
Sendung: rbb|24, 24.07.2026, 06:01 Uhr
Video: rbb|24, 24.07.2026, Anja Herr