Rehkitze getötet: Rufe nach Leinenpflicht für Hunde in Wolfersdorf werden lauter
Stand: 07.10.2026, 08:00 Uhr
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Der Gemeinderat Wolfersdorf musste seine Hundehaltungsverordnung an geltendes Recht anpassen. Das neue Gesetz erlaubt Haltern, Hunde außerhalb der Ortschaft freizulassen – auch Kampfhunde.
Wolfersdorf – Eine offenbar zwingend notwendige Änderung der „Hundehaltungsverordnung“ hat im Gemeinderat Wolfersdorf für Diskussionen gesorgt. Speziell ging es um die Leinenpflicht. Die von der Gemeinde im November 2012 erlassene Verordnung enthält einer Darstellung des Sachverhaltes zufolge Regelungen, die sich ihrem Anwendungsbereich nach auf alle Hunde erstrecken. Demnach ist die Leinenpflicht nicht nur auf große Hunde oder Kampfhunde ausgelegt. Insoweit fehlte es also an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Die betreffenden Regelungen in der alten Verordnung sind daher rechtswidrig und an die gesetzlich zulässige Regelungsbefugnis der Gemeinde anzupassen, wie es hieß. Laut geltendem Recht muss der „räumliche und zeitliche Geltungsbereich von örtlichen Anlein- oder Freilaufverboten“ nämlich „auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sein und das Bewegungsbedürfnis der Hunde berücksichtigen“. Ein Passus, der im Rat Anlass zur Kritik bot. Es war davon die Rede, dass so manche Hundehalter ihre Tiere eben nicht im Griff hätten. Sie auf Abruf in Sichtweite laufen zu lassen, funktioniere meist nicht.
Es lagen sogar schon vermehrt Beschwerden der Landwirte vor, dass die Hunde oft durch ihren Jagdtrieb außerhalb der Ortschaften, also im freien Gelände, nicht mehr unter Kontrolle durch den Hundeführer stehen. Weshalb konkret auch eine Leinenpflicht außerhalb der Ortschaft gefordert wurde. Es sei schon zu Tötungen von Rehkitzen gekommen, wandte etwa Mathias Reiser (WW) ein.
Dem hielten Verwaltung und Bürgermeister Harald Gmeiner bei allem Verständnis für die vorgetragenen Einwände entgegen, man könne keine komplette Anleinpflicht in eine Satzung oder Verordnung aufnehmen, wenn der Gesetzgeber verstärkt auf die Eigenverantwortung der Hundehalter setze. Hundehalter dürften nach neuer Rechtsprechung ihre Tiere außerhalb der Ortschaft in Ruf- und Sichtweite eben freilassen, soweit sie sie unter Kontrolle hätten. Das gelte auch für Hunde über 50 Zentimeter Schulterhöhe und im Zweifelsfall sogar für Kampfhunde. Daran gebe es nun mal nichts zu deuteln.
Um Transparenz für die Bevölkerung in Bezug auf die neuen Regelungen zu schaffen, einigte man sich darauf, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen. Über die gemeindlichen Medien, sprich Homepage und Gemeinde-App, soll folglich „auf das Verhalten der Hundeführer und die Eigenverantwortung beim Führen von Hunden hingewiesen“ werden. Am Ende stimmten alle der besagten Änderung der Hundehaltungsverordnung zu.