Sächsischer Frlüchtlingsrat kritisiert Abschiebung eines venezolanischen Paares aus dem Vogtland
AUDIO: Kritik an Abschiebung nach Venezuela ins Erdbebengebiet (1 Min)
Asylpolitik
"Die Abschiebung war unmenschlich": Flüchtlingsrat kritisiert Umgang mit Schwangerer aus Venezuela
von MDR SACHSEN
Stand: 30.07.2026 18:18 Uhr
Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert die Abschiebung eines venezolanischen Ehepaares aus dem Vogtlandkreis. Demnach bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorganges - auch, weil die Frau im 7. Monat schwanger ist. Laut Sächsischem Flüchtlingsrat hatte die Duldung des Ehepares noch bis Anfang September Bestand. Trotzdem sei die Abschiebung in der Nacht vom 16. auf den 17. Juli erfolgt.
Prekäres Leben im Zelt
Derzeit sind die beiden nach ihren Angaben in Venezuela in La Guaira in einem Zelt. In der Küstenstadt waren am 25. Juni mindestens 5.000 Menschen bei einem schweren Erdbeben gestorben. "Das Paar ist in einer schwierigen, prekären Lage. Die Abschiebung war sehr unmenschlich", kritisiert Serhii Svynarets vom Vorstand des Flüchtlingsrats. Er fordert, dass der Fall unverzüglich rechtlich geprüft und aufgeklärt wird.
Vor dem Hintergrund der Schwangerschaft und der geschilderten Versorgungslage werfen die Umstände der Abschiebung erhebliche menschenrechtliche Fragen auf. Sächsischer Flüchtlingsrat
Dieses Foto von der Küste Venezuelas haben Erick Antonio Becerra Afanador und Ehefrau Erika Yelisa Quijada Brelio geschickt. Es zeigt demnach, in welcher Gegend sie campieren. Es ist ein Viertel in La Guaira. Dort starben Ende mindestens 5.000 Menschen bei einem Erdbeben.
Landesdirektion: Paar war nicht auffällig oder straffällig
Die Landesdirektion Sachsen sagt auf Nachfrage, dass die beiden abgeschobenen Venezolaner in Sachsen nicht auffällig, straffällig oder anderweitig problematisch gewesen sei. "Die Rechtmäßigkeit der Abschiebung der Ausreisepflichtigen hat das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 17. Juli 2026 bestätigt. Die Duldungen waren für die beiden Betroffenen am Tag der Abschiebung erloschen."
Die Landesdirektion verweist auf die Rechtslage: "Die Betroffenen waren aufgrund einer Rückkehrentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 25. März 2026 vollziehbar ausreisepflichtig. Trotz mehrfacher Aufforderung und Ankündigung der Abschiebung kamen die Betroffenen der Ausreisepflicht nicht nach." Und weiter: "Die Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) war für beide Betroffenen am Tag der Abschiebung erloschen."
Mutterschutz hätte erst ein Monat nach Abschiebetermin gegolten
Dass die Betroffene hochschwanger ist, ficht die Behörde nicht an. Ein Sprecher teilt MDR SACHSEN mit: "Schwangerschaft begründet kein Aufenthaltsrecht. Ein der Abschiebung entgegenstehender medizinischer Grund kann sich aus der gesteigerten Schutzbedürftigkeit für den Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes ergeben. Im vorliegenden Fall hätte der gesetzliche Schutz erst etwa einen Monat nach der vollzogenen Abschiebung begonnen." Außerdem habe sich das Verwaltungsgericht mit der Schwangerschaft und der Erdbebenlage in Venezuela auseinandergesetzt.
Nach Bekanntwerden dieser Abschiebung hat der Flüchtlingsrat nach eigenen Angaben viel Echo und Unterstützung bekommen. Das betroffene Paar in Venezuela will mit rechtlicher Hilfe aus Deutschland gegen die Abschiebung vorgehen, kündigte der Sprecher Serhii Svynarets an.
MDR (kk/nok)
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