Schüler muss Smartbrille von Meta nicht absetzen – trotz Empörung in seiner Schule


Eine schwarze Brille mit integrierter Technologie liegt im Vordergrund auf einem Tisch, während eine Person unscharf im Hintergrund an einem Laptop arbeitet.
Smartbrillen verfügen über eine integrierte Kamera, ein Mikrofon und versprechen KI-Funktionen. (Symbolbild)

Herr Meier, den wir in diesem Text so nennen werden, ging einmal sehr gerne an "seine Schule", wie er zum STANDARD sagt. Doch seit rund zehn Monaten betrete er, der Lehrer an einem Wiener Gymnasium ist, "nur noch mit ungutem Gefühl und mit flauem Magen den Klassenraum".

Seinen Schülern und Kolleginnen geht es ähnlich, manche von ihnen haben deswegen sogar Briefe an die Bildungsdirektion verfasst. Der Grund: Ein Bursche, der seit vergangenem Dezember mit einer Smartbrille der Facebook-Mutter Meta ins Klassenzimmer kommt. Derartige Geräte verfügen über eine integrierte Kamera, ein Mikrofon und versprechen KI-Funktionen.

Zwar hat Meta in den Brillen LED-Lichter eingebaut, die im Fall einer Aufnahme leuchten. Doch Kritiker bemängeln seit dem Marktstart 2023, dass die LEDs zu klein und leicht zu übersehen seien. Im Netz gibt es zudem zahlreiche Anleitungen, um die Lichter physisch zu entfernen. "Außerdem lassen sie sich mit undurchsichtigem Klebeband verdecken", merkt Katharina Stiassny, Obfrau des Elternvereins der Schule, im STANDARD-Gespräch an.

Mehrere Suspendierungen

Das führe zu einem "ständigen Gefühl der Überwachung": Schülerinnen zeigten seltener auf, Lehrer suchten einen toten Winkel im Klassenzimmer. Und auf dem Gang weichen Mitschüler dem Buben aus. "Alle haben Angst", sagt Stiassny. "Sie sind in ihrem Verhalten eingeschränkt und denken dreimal darüber nach, wie es wirken würde, wenn man gerade vielleicht doch aufgezeichnet wird." Die Elternvertreterin gibt ein Beispiel: Im letzten Schuljahr hätten mehrere Schüler der Klasse ihre Note mit einem Referat korrigieren können. Doch sie hätten darauf verzichtet, "weil sie befürchteten, gefilmt zu werden. Das ist ein massiver Einschnitt in den Unterricht."

Eigentlich wollte die Schule das Problem mithilfe der Hausordnung lösen. Nachdem Mitschüler die Brille vergangenen Dezember gemeldet hatten, führte die Schule innerhalb weniger Tage ein Verbot für Smartbrillen ein. Doch der Schüler trug sie weiterhin.

Daraufhin wurde er zunächst für eine Woche suspendiert. Nach seiner Rückkehr ignorierte er das Verbot weiter. Es folgten drei weitere Suspendierungen, teils für mehrere Wochen. Da auch diese nicht dafür sorgten, dass der Bursche die Brille wechselte, entschied man sich, ihn der Schule zu verweisen. Seine Eltern reagierten mit einer Klage.

Ministerium prüft Verbot

Sie bekamen Recht: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob den Rauswurf auf, da die Schule – beziehungsweise die Bildungsdirektion – keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnte. Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein "bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten" hinausgehe. Ein Schulausschluss dürfe nur "auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen" erfolgen.

Nur: "Wie soll die Schule überhaupt Beweise vorlegen?", fragt Stiassny. "Die Schule hat kein Recht, Handys oder Brillen zu kontrollieren." Ähnlich sieht es das Bildungsministerium: Ob tatsächlich rechtswidrige Aufnahmen gemacht worden seien, könne demnach nicht ohne Mitwirken der Schüler festgestellt werden, wie das Ressort auf STANDARD-Anfrage betont. Ein effektiver Rechtsschutz der Betroffenen sei so nicht möglich. Die Bildungsdirektion habe daher eine außerordentliche Revision erhoben. Wird diese zugelassen, muss sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Causa befassen.

Zudem prüfe das Ministerium auch allgemein ein Verbot für die Verwendung von Smartbrillen und Co an Schulen. Neben Datenschutzbedenken gehe es dabei auch um "Schummelversuche".

Meier und Stiassny fühlen sich indes von den Behörden alleingelassen. Die Schule erfahre Neuigkeiten oft nur über den Anwalt des Vaters und nicht über die Bildungsdirektion, zu deren Rechtsabteilung es keinen direkten Kontakt gibt. Dass etwa eine Revision erhoben wurde, wusste keiner der Gesprächspartner des STANDARD.

Was passiert mit den Aufnahmen?

Inzwischen habe der Schüler das ausgedruckte Urteil stets in der Tasche und lege es vor, wenn er auf die Brille angesprochen werde. Andere Mitschüler mieden ihn auch außerhalb des Unterrichts. "Anfangs war er recht beliebt, inzwischen ist er völlig isoliert. Er kommuniziert mit niemandem mehr, und niemand spricht mehr mit ihm", erzählt Stiassny. "Das ist doch auch nicht gut für das arme Kind."

Aktuell kämpfen Regulatoren mit der Brille: So gibt es trotz Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Handhabe für ein Verbot. In den vergangenen Monaten kritisierten jedoch verschiedene Datenschutzbehörden der EU das Produkt immer wieder. Aktuell arbeitet der Europäische Datenschutzausschuss an einer Studie zu den Smartglasses.

Unabhängig davon gehe es auch um soziale Normen, sagt Thomas Lohninger von der Datenschutz-NGO epicenter.works: Für ihn greift die rechtliche Diskussion, die sich meist auf die konkrete Datenspeicherung fokussiere, zu kurz. Es gehe vielmehr um die "gefühlte Überwachung" und deren Auswirkungen auf das soziale Gefüge.

Allein die Präsenz einer Kamera, selbst wenn sie gar nicht eingeschaltet ist, "verändert das Verhalten der Menschen in ihrer Umgebung", sagt Lohninger. Das sei besonders an sensiblen Orten, wie in Umkleidekabinen, Schwimmbädern oder eben in der Schule, per se inakzeptabel.

Hinzu komme die Frage, was mit den Aufnahmen passiert. Gerade smarte Brillen seien für Meta "eine wahre Goldgrube für das maschinelle Lernen im physischen Raum", sagt Lohninger. Gesammelte Daten fließen in das Training von KI: Die Kameras der Nutzer fungieren als Augen, um Metas Robotik-Sparte mutmaßlich die Navigation im dreidimensionalen Raum beizubringen. Mit Konsequenzen für die Privatsphäre: So berichteten im Frühjahr Mitarbeiter eines Meta-Dienstleisters, dass immer wieder offensichtlich ungewollte Aufnahmen bei ihnen landen – etwa von Toilettengängen, Sex oder anderen intimen Momenten.

Wie am Flughafen

Den Lehrer und KI-Experten Bernhard Gmeiner beunruhigen hingegen besonders die möglichen Auswirkungen von Smartbrillen auf Schummelversuche im Unterricht. Vor allem in Prüfungssituationen stellen technologische Neuerungen wie KI die Schulen schon jetzt vor erhebliche Probleme.

Die letztjährige Matura vergleicht der Lehrer mit den Sicherheitskontrollen am Flughafen: "Wir haben darauf geachtet, dass alle Handys und Zweithandys weggeräumt wurden. Dass niemand etwas in den Socken versteckt und niemand Smartwatches oder Kopfhörer trägt", erzählt der Lehrer. Kämen künftig auch noch Smartbrillen dazu, wäre das die Krönung. Selbst Präsenzprüfungen seien dann nicht mehr diese letzte "Bastion der Sicherheit", die sie bisher in Zeiten von KI waren, vermutet Gmeiner. "Man weiß dann nie, ob der Blick eines Schülers mit Brille derselbe ist wie der ohne."

Eine Situation, die laut Gmeiner sowohl das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern belasten als auch die Rolle von Pädagoginnen und Pädagogen ändern könnte: "Sind wir die, die jetzt immer beweisen müssen, ob etwas vorgetäuscht wurde oder nicht?"

"Frage der Zeit", bis es alle betrifft

Datenschützer Lohninger fordert ein Verbot von Metas Smartbrillen, besonders in geschützten Räumen wie Schulen, und verweist auf eine entsprechende Petition. Er erinnert an die Google Smartbrillen, die nach einer gesellschaftlichen Debatte 2015 eingestellt wurden: "Ohne lauten Widerstand drohen solche Spionagegeräte bald zur Norm im öffentlichen Raum zu werden", sagt er.

Ähnlich sieht es Elternvertreterin Stiassny. "Für mich als Mutter ist es eine Horrorvorstellung, dass ein Bursche am Pissoir gefilmt werden könnte", sagt sie. Ihre Warnung: "Solche Geräte werden mehr, nicht weniger. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Thema an allen Schulen zum Problem wird." (Muzayen Al-Youssef, Anna Wiesinger, 10.10.2026)