Randale mit 12 Bier und Whiskey: 18-Jähriger bekommt Bewährungsstrafe


Stand: 10.10.2026, 18:00 Uhr

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Vor Gericht (Symbolbild)

Die Liste der Beschädigungen, die die Staatsanwältin vor dem Weilheimer Amtsgericht vorträgt, ist lang. © IMAGO/Heiko Blatterspiel

Drei junge Männer zogen im Juli durch die Weilheimer Innenstadt und richteten über 10.000 Euro Schaden an. Ein Zeuge traute sich nur mit Justizbeamten an seiner Seite in den Gerichtssaal.

Weilheim – Die Liste der Beschädigungen, die die Staatsanwältin vor dem Weilheimer Amtsgericht vorträgt, ist lang. In 15 Fällen – zumindest so viele wurden angezeigt – sollen zwei Weilheimer (heute 18 und 19 Jahre alt) und ein Peißenberger (19) im Juli 2025 in der Weilheimer Innenstadt und im Bereich um die Hardtschule Dixi-Klos umgeworfen, Seitenspiegel von Autos getreten, Kennzeichen abgerissen, Fenster, Hausmauern und Türen beschädigt haben – unter anderem am Salettl in der Eisenkramergasse sowie an der dortigen Glastüre der VHS. Der Gesamtschaden: über 10.000 Euro.

Dafür mussten sich die jungen Männer nun vor Richterin Franziska Braun sowie zwei Schöffen verantworten. Die Anklage lautete auf Landfriedensbruch, also die Beteiligung an Ausschreitungen aus einer Menschenmenge heraus. Auffällig von Anfang an: Ein Justizbeamter des Amtsgerichts postierte sich die gesamte Verhandlung über an der Tür des Verhandlungssaals, der andere geleitete Zeugen hinein. Die hätten, so war zu hören, Angst vor den Angeklagten, und einer Aussage nur unter Schutz zugestimmt.

Die Angeklagten, alle drei Auszubildende, gaben sich indes ruhig und besonnen. Der Peißenberger erklärte, er habe „keine Ahnung, wie es zu sowas kommen konnte“. Im Sommer vor einem Jahr habe er regelmäßig „zu viel“ Alkohol getrunken, am fraglichen Abend sollen es bis zu zwölf Halbe Bier sowie Whiskey-Cola gewesen sein. Aufgrund dieser Alkoholisierung könne er sich an so gut wie nichts mehr erinnern – nicht einmal mehr, wann und wo die Sauf- und Randaletour begonnen hatte.

Zu viert einen Kasten Bier getrunken

Das wusste allerdings noch sein Kumpel, ein damals 17-jähriger Weilheimer. Der junge Mann erklärte, er habe zunächst mit anderen Freunden „zu viert einen Kasten Bier“ geleert. Gegen Mitternacht habe er dann den Peißenberger und den dritten im Bunde, einen 19‑jährigen Weilheimer, am Stadttheater getroffen. Dort habe man weiter getrunken – Bier und Wodka – und sei dann gegen 2 Uhr randalierend durch die Stadt gestreift. „Ich weiß nicht mehr, wer was kaputt gemacht hat. Alle hatten sehr viel getrunken.“

Das bestätigte auch der letzte Angeklagte. Bereits um 18 Uhr habe er sich bei Netto „mit Alkohol ausgestattet“. Er sei außerdem „unter Einfluss von Gras“ gewesen, das er aus medizinischen Gründen – er schläft schlecht ein – vom Arzt verschrieben bekomme. An dem Abend hatte er zusätzlich acht Bier und eine Flasche Wein intus. „Sie müssen das verstehen, ich war bei meiner ersten Ausbildungsstelle gerade gekündigt worden, wir hatten alle Probleme.“ An den Sachbeschädigungen habe er sich allerdings nicht beteiligt. Nachdem er sie gebeten habe, aufzuhören, sie aber nicht auf ihn hörten, sei er seinen Freunden einfach gefolgt.

Anders schilderte das ein Weilheimer, der als Zeuge aussagen sollte. Er kennt die Drei und hatte sie in fraglicher Nacht nahe der Hardtschule getroffen. Mit dabei eine junge Frau, die sich aber so vor den Angeklagten fürchtete, dass Richterin Braun ihr eine Aussage ersparte. Auch ihr 18-jähriger Freund erschien nur eskortiert von einem Justizbeamten im Gerichtssaal. Er habe gesehen, dass der heute 19-Jährige und der Peißenberger eine Dixi-Toilette umgeworfen hätten, der andere habe einen Autospiegel abgeschlagen. Die Stimmung sei „aufgeheizt“ gewesen.

Nach der Anhörung der beteiligten Polizisten, die anhand einer Tatort-Karte den Verlauf der Sachbeschädigungen rekonstruierten, verlas Richterin Braun die Eintragungen der drei Angeklagten im Bundeszentralregister. Dabei fiel besonders der Jüngste der Drei auf – vor allem durch Körperverletzung.

„Da zeigt sich ein Bild“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Im Unterschied zu den anderen beiden schrecke der 18-Jährige auch nicht vor der Gewalt gegen Menschen zurück – was man auch daran sehe, dass die Zeugen Angst vor ihm hätten. „Sie müssen sich fragen, ob sie so ein Mensch sein wollen.“ Für den Weilheimer forderte die Staatsanwältin daher acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung sowie eine Therapie als Auflage. Die anderen beiden seien wegen Mittäterschaft zu einer Geldauflage zu verurteilen.

Während Richterin Braun das Strafmaß für den 18-Jährigen wegen „schädlicher Neigungen“ für gerechtfertigt befand und ihm ein Suchtberatungsgespräch auferlegte, verurteilte sie von den beiden anderen lediglich den Peißenberger zu einer Geldstrafe. Den 19-jährigen Weilheimer, der stets erklärt hatte, nur mitgelaufen zu sein, sprach sie frei. „Ihnen ist kein Tatbeitrag nachweisbar.“