Vertrauen in die AHV nimmt ab – Pensionskassen holen derweil auf


Sicherheit der Rente Mehr Geld aus der AHV – aber Vertrauen schwindet

Obwohl der Anteil der AHV an den Renten stetig wächst, schrumpft das Vertrauen der Leute. Die Pensionskassen holen derweil auf.

06.08.2026, 08:15

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Worum es geht: Lange galt die AHV als die stabilste Säule der Altersvorsorge. Obwohl für die meisten Leute geldmässig weniger wichtig als die Pensionskasse, genoss sie hohes Vertrauen. Die Rente galt als sicher – auch für die Zukunft. Gegenüber den Pensionskassen war man skeptischer. Punkto Vertrauen zeichnen sich nun Veränderungen ab, wie eine neue Befragung des VZ Vermögenszentrum zeigt.

Der VZ Pensionierungs-Barometer

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Das VZ Vermögenszentrum hat die Entwicklung der Renten aus AHV und Pensionskassen sowie das Vertrauen in das Vorsorgesystem untersucht. Für die Berechnungen wurden amtliche Statistiken verwendet (BFS/BSV). Zudem wurden 1558 Personen im Alter zwischen 40 und 70 in der Schweiz befragt.

Was die Studie zeigt: Ein zunehmend grösserer Anteil der Altersleistungen stammt für viele Pensionierte aus der AHV. Machte die AHV-Rente 2002 durchschnittlich ein Drittel der Gesamtrente aus, ist es inzwischen im Schnitt mehr als die Hälfte. Obwohl der Anteil der AHV an den Renten steigt, schrumpft das Vertrauen der Leute. Lediglich ein Viertel der Befragten rechnet damit, dass die AHV-Rente auch in Zukunft sicher ist. Bei der Pensionskassenrente sind es fast 30 Prozent. Die AHV-Rente bereitet also mehr Sorgen als die Pensionskassenrente.

Warum die AHV an Gewicht gewinnt: Die AHV-Renten sind in den letzten 20 Jahren gestiegen: Sie wurden laufend an die Teuerung angepasst; 2026 wird zudem erstmal eine 13. Monatsrente ausbezahlt. Die Finanzierung läuft über ein Umlagesystem. Dabei bezahlen vor allem die jeweiligen Erwerbstätigen und deren Arbeitgeber die Renten der jeweiligen Rentnerinnen und Rentner.

Warum die Pensionskassenrenten relativ an Bedeutung verlieren: Bei der Pensionskasse spart im Grunde jeder und jede für sich selbst; die Pensionskassen investieren das Ersparte und verzinsen es. Die jährlichen Pensionskassenrenten sind in den letzten 20 Jahren gesunken. Aber nicht, weil die Leistungen der Pensionskassen insgesamt tiefer gewesen wären, sondern um der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Weil die Leute länger leben, muss das Angesparte länger reichen. Dadurch hat sich das anteilsmässige Verhältnis von jährlicher AHV- und Pensionskassenrente merklich verschoben.

Nahaufnahme einer Hand, die eine Karte aus einer Brieftasche zieht.
Legende:

Keystone

Warum die AHV an Vertrauen verliert: Zunehmend mehr Menschen scheinen sich zu fragen, wie das Vorsorgewerk in Zukunft finanziert werden soll. Die politischen Diskussionen um die Finanzierung der 13. AHV-Rente dürften dabei eine Rolle spielen. Dass die Finanzierung noch nicht geregelt ist, dürfte viele Leute verunsichern, vermuten die Studienautoren.

Warum die Pensionskassen Boden wettmachen: Die Pensionskassenrenten werden als sicherer wahrgenommen. Das gestiegene Vertrauen dürfte mit der aktuell hohen Verzinsung des Altersersparten zusammenhängen. Ausserdem – so stellen die VZ-Autoren fest – setzten sich heute mehr Menschen mit der Altersvorsorge auseinander als früher und seien besser informiert. Schliesslich: Die Pensionskassen reagierten mit tieferen durchschnittlichen Umwandlungssätzen (siehe Box unten) auf die längere Rentenbezugsdauer. Das hat ihnen Kritik eingebracht, lässt sie mittlerweile aber finanziell gesund dastehen. Zudem hat es sie dazu gebracht, die Funktionsweise der beruflichen Vorsorge besser zu erklären. Auch das dürfte Vertrauen geschaffen haben.

Was ist der Umwandlungssatz?

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Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) legt einen gesetzlichen Mindestumwandlungssatz fest. Dieser bestimmt, wie das Altersguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei der Pensionierung in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Der Mindestumwandlungssatz liegt derzeit bei 6.8 Prozent. Trotzdem gilt für viele Versicherte ein tieferer Umwandlungssatz. Denn die 6.8 Prozent gelten nur nur für das BVG-Obligatorium. Beim überobligatorischen Teil kann die Pensionskasse frei bestimmen, wie hoch der Umwandlungssatz sein soll. Daher ist der Umwandlungssatz oft niedriger als 6.8 Prozent. Das geht, solange insgesamt die gesetzliche Mindestleistung garantiert wird.

SRF 4 News, 6.8.2026, 08:10 Uhr;fulu;noes