So berechnet sich der Urlaubsanspruch im Minijob


Stand: 17.07.2026, 13:12 Uhr

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Blick vom Gipfel des Jenner auf den Königssee

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobber ist entscheidend, an wie vielen Tagen die Beschäftigung in der Woche ausgeübt wird. © Benjamin Nolte/dpa-tmn

Auch im Minijob gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub. Wie sich die genaue Anzahl der Urlaubstage je nach Arbeitszeit berechnet, erklärt die Minijob-Zentrale.

Berlin - Wer arbeitet, hat auch einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das gilt für alle Beschäftigten - also auch für Minijobberinnen und Minijobber. Und zwar ganz gleich, ob die Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeübt wird, teilt die Minijob-Zentrale auf ihrer Webseite mit. Aber wie hoch ist der Anspruch für sie denn eigentlich?

Grundsätzlich beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr - ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche. Werktage sind dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag sind.

Regelmäßige Arbeitstage?

Beim Minijob muss dieser Anspruch auf die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage je Woche heruntergebrochen werden. Die Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle. Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber an weniger als sechs Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch laut Minijob-Zentrale wie folgt berechnet: Individuelle Arbeitstage pro Woche mit 24 multiplizieren und anschließend durch 6 teilen. Das Ergebnis ist der gesetzliche Urlaubsanspruch pro Jahr.

In Zahlen drückt er sich wie folgt aus:

14
28
312
416
520
624

Doch was, wenn die Arbeitszeiten variieren und nicht in jeder Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen gearbeitet wird? Dann errechnet sich der Anspruch nicht aus den Arbeitstagen pro Woche, sondern aus der Anzahl der Arbeitstage je Kalenderjahr.

Oder unregelmäßige Arbeitstage?

Dabei wird auch berücksichtigt, an wie vielen Tagen andere Beschäftigte desselben Arbeitgebers arbeiten. Gilt eine Fünf-Tage-Woche, werden 260 Arbeitstage im Jahr zugrundegelegt, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 312 Arbeitstage. Der gesetzliche Mindesturlaub ergibt sich dann aus folgender Formel: Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage pro Jahr multipliziert mit den individuellen Arbeitstagen pro Jahr - dann geteilt durch 260 oder 312. Ergibt sich bei der Berechnung ein Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird auf den vollen Urlaubstag aufgerundet.

Gut zu wissen: Der gesetzliche Mindesturlaub beschreibt lediglich die Untergrenze. Arbeitgeber können freiwillig - oder weil es ein Tarif- oder Arbeitsvertrag vorsieht - mehr Erholungsurlaub einräumen.

Wem die Rechnung zu kompliziert ist, der kann seinen Urlaubsanspruch auch online mit dem Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale berechnen. dpa