Sonntagsöffnungen: Miersch bremst Handelsvorstoß aus – „Kein Anlass“


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SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat Forderungen nach einer weitgehenden Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel zurückgewiesen. „Wir haben im Koalitionsvertrag bereits Regelungen zu Sonntagsarbeitszeiten vereinbart und diese im Reformpaket noch einmal bestätigt – etwa für Bäckereien. Deshalb sehe ich derzeit keinen Anlass, die Debatte über weitergehende Änderungen zu führen“, sagte Miersch dieser Redaktion.

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Hintergrund ist ein Vorstoß der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Deren Präsident Peter Adrian hatte sich gegenüber unserer Redaktion für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft zu klären. Das Bundesverfassungsgericht stütze den Sonntagsschutz bislang auf eine Formulierung der Weimarer Reichsverfassung zur „seelischen Erhebung“, die „nicht zeitgemäß“ erscheine, argumentierte Adrian. Zugleich warb er für eine weitgehende Liberalisierung des Ladenschlussrechts. Angesichts des Wettbewerbs mit dem Online-Handel sollten Händler selbst entscheiden können, ob sie sonntags öffnen.

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Sonntagsöffnungen: Probleme des Handels lassen sich dadurch nicht lösen

Miersch widersprach dieser Argumentation. Auf die Frage, ob mehr Sonntagsöffnungen notwendig seien, um den stationären Handel zu stärken, sagte der SPD-Politiker: „Nein. Ich glaube nicht, dass sich die Probleme des stationären Einzelhandels mit mehr Sonntagsöffnungen lösen lassen.“

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Die Diskussion über den Sonntagsschutz hatte nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neuen Schwung bekommen. Die Bundesregierung will längere Sonntagsarbeitszeiten zunächst lediglich für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Für weitergehende Änderungen des verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutzes wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.