Roter Zettel am Auto: Wann das Amt abschleppt


Ratgeber

Tausende Schrottautos in Hamburg: So schnell kann der eigene Wagen zum Fall fürs Amt werden

Klebt der rote Warnhinweis an der Scheibe, sollten Halter schnell reagieren – sonst kann das Auto auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt werden.
picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Wann wird ein alter Wagen in Hamburg zum Schrottauto – und wann schaltet sich das Bezirksamt ein? Entscheidend sind Zulassung, Fahrtüchtigkeit und der Standort.

Rost am Kotflügel, ein platter Reifen, seit Wochen nicht bewegt: Wann ist ein altes Auto eigentlich nur ein altes Auto und wann wird es zum Fall für das Bezirksamt? Entscheidend ist in Hamburg weniger das Aussehen als die Frage, ob der Wagen noch zugelassen und fahrtüchtig ist – und wo er steht.

Auf öffentlichem Grund gelten klare Regeln. Nicht mehr zugelassene sowie nicht mehr fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nach Angaben der Stadt Hamburg nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen abgestellt werden. Das gilt auch dann, wenn der Wagen noch einen gewissen Wert besitzt oder sein Eigentümer ihn eigentlich nur vorübergehend stehen lassen will.

Besonders aufpassen sollte deshalb, wer sein Auto abmeldet: Nach der Außerbetriebsetzung darf es nicht einfach auf seinem bisherigen Parkplatz am Straßenrand bleiben. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass abgemeldete Fahrzeuge weder im öffentlichen Straßenverkehr gefahren noch dort abgestellt werden dürfen.

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Roter Zettel am Auto: Dann läuft die Frist

Fällt ein entsprechender Wagen auf, können die Behörden tätig werden. Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Zulassungssiegeln lassen sich beispielsweise über den Hamburger „Melde-Michel“ melden. Anschließend prüft die zuständige Behörde den Fall.

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Bei betroffenen Fahrzeugen wird zunächst ein roter Warnhinweis angebracht. Darauf wird der Verantwortliche aufgefordert, den Wagen zu entfernen. Laut „NDR“ beträgt die Frist einen Monat. Die meisten Halter reagieren nach Angaben des Senats rechtzeitig.

Wer die Aufforderung ignoriert, muss dagegen mit weiteren Konsequenzen rechnen: Das Fahrzeug kann abgeschleppt und verwahrt werden. Je nach Fall wird es später zurückgegeben, versteigert oder verschrottet. Kann der Verantwortliche ermittelt werden, können zudem ein Bußgeld sowie Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung hinzukommen.

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Rost allein macht noch kein Schrottauto

Ein ungepflegtes Äußeres oder längeres Stehen reicht allerdings nicht automatisch aus. Ein zugelassenes und fahrbereites Auto wird nicht allein deshalb zum Behördenfall, weil es alt aussieht oder selten bewegt wird. Relevant wird es insbesondere dann, wenn ein nicht zugelassenes oder nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt bleibt.

Das Thema beschäftigt Hamburg schon länger. Die MOPO berichtete bereits in den vergangenen Jahren über Tausende Fahrzeuge, die von den Behörden mit den auffälligen roten Hinweisen versehen wurden. Die aktuellen Zahlen zeigen: Das Problem besteht weiterhin.

Wer ein tatsächlich ausgedientes Auto loswerden möchte, sollte es deshalb nicht einfach abmelden und am Straßenrand zurücklassen. Altfahrzeuge können über anerkannte Rücknahme- beziehungsweise Verwertungsstellen entsorgt werden. Dort erhält der Halter einen Verwertungsnachweis – und erspart sich im Zweifel Ärger mit dem Bezirksamt.