Wasserentnahmeverbot in Sachsen-Anhalt: Diese Landkreise sind betroffen


Die anhaltende Trockenheit macht Sachsen-Anhalt weiter zu schaffen. Weil viele Flüsse, Bäche und Seen nur noch wenig Wasser führen, greifen zahlreiche Landkreise zu drastischen Maßnahmen. Ziel ist es, die ohnehin belasteten Gewässer sowie die darin lebenden Tiere und Pflanzen zu schützen.

Wo gelten bereits Verbote?

Zu den Landkreisen, die bereits Wasserentnahmeverbote oder weitreichende Einschränkungen erlassen haben, gehören unter anderem der Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, das Jerichower Land, der Landkreis Stendal sowie der Altmarkkreis Salzwedel. Je nach Allgemeinverfügung unterscheiden sich die Regelungen zwar im Detail, das Grundprinzip ist jedoch gleich: Wasser darf nicht mehr aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen oder Teichen abgepumpt oder entnommen werden.

In einigen Kreisen gelten zusätzlich zeitliche Beschränkungen für die Bewässerung mit Brunnenwasser. So ist etwa das Gießen von Grünflächen oder Gärten mit Brunnen- oder teilweise auch Trinkwasser während der heißen Mittags- und Nachmittagsstunden untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Viele Gartenbesitzer fragen sich, was genau verboten ist. Die Allgemeinverfügungen beziehen sich in erster Linie auf die Entnahme von Wasser aus natürlichen Gewässern – etwa mit Pumpen oder Schläuchen aus Flüssen, Bächen oder Seen. Leitungswasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist von den Verboten in der Regel nicht betroffen. Je nach Landkreis kann allerdings auch die Nutzung privater Gartenbrunnen zeitlich eingeschränkt sein. Welche Regeln gelten, legen die jeweiligen Landkreise fest.

Hohe Strafen bei Missachtung der Entnahmeverbote

Wer trotz der behördlichen Verbote unerlaubt Wasser aus Brunnen, Flüssen oder Seen entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Landkreise in Sachsen-Anhalt greifen hierbei auf den strengen Strafrahmen des Bundes-Wasserhaushaltsgesetzes zurück: Im Ernstfall drohen den Betroffenen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Während kleinere Verstöße im privaten Garten meist zunächst verwarnt oder mit geringeren Beträgen geahndet werden, müssen vor allem Nutzer von leistungsstarken Pumpen und großflächigen Bewässerungsanlagen bei illegaler Entnahme mit empfindlichen Strafen im vier- oder fünfstelligen Bereich rechnen.

Aus rechtlicher Sicht greifen die Landkreise auf sogenannte Allgemeinverfügungen zurück, die sich auf eben dieses Bundes-Wasserhaushaltsgesetz stützen. Diese Notverordnungen stehen über dem gewöhnlichen Recht auf Eigenbedarf: Das bedeutet, dass auch private Grundstückseigentümer stark eingeschränkt werden. Das Verbot betrifft in den Sperrzeiten explizit die Nutzung von privaten Gartenbrunnen und die Entnahme aus angrenzenden Bächen oder Seen. Ausgenommen von den zeitlichen Verboten sind meist nur hocheffiziente, wassersparende Systeme wie die Tröpfchenbewässerung.

Dass die Lage regional unterschiedlich bewertet wird, zeigt das Beispiel Halle. Während der benachbarte Saalekreis bereits Einschränkungen erlassen hat, plant die Stadt Halle nach aktuellem Stand kein eigenes Wasserentnahmeverbot. Die Stadt beobachtet die Entwicklung, sieht derzeit aber keine Notwendigkeit für entsprechende Maßnahmen. Damit gehen Kommunen selbst innerhalb einer Region unterschiedlich mit der Trockenheit um.

Auch andere Bundesländer verschärfen die Regeln

Mit den Einschränkungen steht Sachsen-Anhalt bundesweit nicht allein da. Auch in Sachsen, Brandenburg und weiteren Bundesländern haben zahlreiche Städte und Landkreise Wasserentnahmeverbote erlassen oder bestehende Regelungen verschärft. Hintergrund sind vielerorts deutlich zu niedrige Wasserstände und anhaltend geringe Niederschläge.

In München gelten beispielsweise seit Mitte Juli deutlich strengere Vorgaben als hierzulande. Dort wurde nicht nur die Entnahme aus Flüssen, Seen und Gräben eingeschränkt, sondern auch der Trinkwasserverbrauch geregelt. Verboten sind unter anderem das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen privater Pools sowie die Autowäsche außerhalb von Waschanlagen. Die Stadt reagierte damit auf einen stark gestiegenen Wasserverbrauch und eine angespannte Versorgungslage.

Auch in Brandenburg wird über einen strengeren Umgang mit Wasser diskutiert. Umweltministerin Hanka Mittelstädt (SPD) hatte ein neues Wassergesetz angekündigt. Angesichts der zunehmenden Wasserknappheit stellten sie auch höhere Kosten für Nutzer in Aussicht. Daran entzündet sich Kritik der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg: Der wasserpolitische Sprecher Sven Hornauf fordert, nicht vor allem Bürger und Landwirte stärker zu belasten, sondern auch große industrielle Wassernutzer stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Schon vergleichsweise geringe Wasserentnahmen können in niederschlagsarmen Sommern erhebliche Auswirkungen haben. Sinken die Pegel weiter, erwärmt sich das Wasser schneller, der Sauerstoffgehalt nimmt ab und Lebensräume für Fische, Amphibien und andere Wasserorganismen geraten unter Druck. Mit den Allgemeinverfügungen wollen die Behörden verhindern, dass sich die Situation weiter verschärft.

Hier gelten Einschränkungen

Börde: Seit dem 14. Juli ist die Wasserentnahme stark eingeschränkt. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Jerichower Land: Entnahme aus Flüssen und Seen verboten. Bewässerung mit Brunnen- und Trinkwasser von 10 bis 19 Uhr untersagt.
Anhalt-Bitterfeld: Keine Wasserentnahme aus Gewässern per Pumpe. Gartenbrunnen dürfen von 10 bis 18 Uhr nicht zur Bewässerung genutzt werden.
Saalekreis: Bewässerung von Grünflächen und Sportanlagen mit Brunnenwasser zwischen 8 und 18 Uhr verboten.
Stendal: Bewässerung mit privaten Brunnen und Trinkwasser von 10 bis 19 Uhr untersagt.
Altmarkkreis Salzwedel: Wasserentnahme durch Allgemeinverfügung deutlich eingeschränkt.
Mansfeld-Südharz: Noch kein Verbot, aber die Kreisverwaltung ruft zum Wassersparen auf und empfiehlt Bewässerung nur vor 8 Uhr und nach 19 Uhr.

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