Inkasso-Beschwerden steigen laut Verbraucherzentrale um 62 Prozent
Liegt aufgrund einer nicht bezahlten Rechnung ein Brief von einem Inkassounternehmen im Briefkasten, kann einem schnell bange werden. Denn solche Post kommt eigentlich nur, wenn man zuvor eine Rechnung trotz Aufforderung nicht bezahlt hat und der Absender diese Forderung dann weitergibt – an ein Inkassounternehmen. Doch immer mehr Menschen halten diese Zahlungsaufforderungen für unbegründet und beschweren sich bei den Verbraucherzentralen. Diese haben deutlich mehr Beschwerden über Inkassounternehmen als im Vorjahreszeitraum bekommen.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden bei den Verbraucherzentralen in ganz Deutschland mehr als 7100 Beschwerden zu Problemen im Bereich Inkasso erfasst. Das sind 62 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, im ersten Halbjahr hatte sich das Beschwerdeaufkommen sogar mehr als verdoppelt.
Die Mehrheit der Beschwerden zu Inkasso (61 Prozent) bezieht sich darauf, dass die Hauptforderung gar nicht bestehe, die Inkassoforderung also potentiell unberechtigt sei. Das betrifft etwa Fälle, in denen Betroffene die Forderung nicht nachvollziehen können oder den Vertragspartner nicht kennen. In anderen Fällen werden Forderungen geltend gemacht, obwohl die Verträge widerrufen oder die Waren retourniert wurden. Die Beschwerdestatistik erfasst Vorgänge aus rund 200 Beratungsstellen aller 16 Verbraucherzentralen, ermöglicht aber keine direkten Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Probleme in der Gesamtbevölkerung.
Offenbar unberechtigte Inkassoforderungen
„Wer Geld verlangt, muss nachvollziehbar erklären, warum die Forderung besteht. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Forderungen wegen fehlender Informationen nicht prüfen können, muss die Aufsicht wirksam handeln können“, kritisiert Felix Methmann, Leiter des Teams Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Inkassoreform habe dazu beigetragen, besonders hohe Kosten der Dienstleister einzudämmen. Das sei ein wichtiger Schritt für Verbraucher gewesen. „Die aktuellen Beschwerden zeigen aber, dass Verbraucher mit unberechtigten Forderungen konfrontiert sind. Wir benötigen eine stärkere Aufsicht und eine grundsätzliche Diskussion über wirtschaftliche Fehlanreize. Es ist nicht richtig, dass sich mit Inkasso so viel Geld verdienen lässt.“
Die Inkassoreform trat im Jahr 2021 in Kraft. Registrierte Inkassodienstleister müssen seitdem Privatpersonen bei der ersten Geltendmachung einer Forderung bestimmte Angaben klar und verständlich in Textform mitteilen – darunter den Forderungsgrund sowie Angaben zur Hauptforderung, zu Zinsen und Inkassokosten.
Verbraucherzentrale fordert bessere Aufsicht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine besser ausgestattete und konsequentere Aufsicht über solche Inkassodienstleister. Sie soll Verstöße gegen Informations- und Sorgfaltspflichten verfolgen und nicht erst nach Beschwerden tätig werden. Stattdessen müsse sie problematische Entwicklungen frühzeitig erkennen und von sich aus gegen Missstände vorgehen können. Das Bundesamt für Justiz kontrolliert als zentrale Aufsichtsbehörde in Deutschland die Einhaltung rechtlicher Vorschriften durch Inkassounternehmen.
Zudem plädiert der Verband für eigene Regeln für Inkassodienstleistungen. Viele Forderungen würden heute automatisiert bearbeitet, die Gebührenregeln stammten aber noch aus einer Zeit, in der jeder Fall einzeln geprüft wurde. Die Kosten sollten deshalb stärker davon abhängen, welche Leistung tatsächlich erbracht wurde. Außerdem müsse geprüft werden, ob ein Inkassodienstleister überhaupt eingeschaltet werden muss, schließlich können Unternehmen ihre Forderungen grundsätzlich selbst geltend machen.
Der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen hält die Zahlen der Verbraucherzentralen für nicht nachvollziehbar, teilte der Verband auf Anfrage der F.A.Z. mit. Seine Beschwerdestelle habe 2025 insgesamt 1840 Beschwerden bearbeitet. Von 487 Beschwerden, in denen Einwände gegen die Hauptforderung erhoben worden seien, hätten sich 18 als berechtigt erwiesen. Wegen unterschiedlicher Erhebungswege und Zeiträume sind die Angaben nicht unmittelbar mit der Statistik der Verbraucherzentralen vergleichbar.