US-Regierung unterstützt OpenAI im Urheberrechtsstreit mit New York Times


Die US-Regierung schlägt sich im Rechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI auf die Seite des KI-Unternehmens. In einem „Statement of Interest“ legt die Administration von Präsident Donald Trump dar, dass das Training von Künstlicher Intelligenz mit geschützten Inhalten kein Urheberrechtsverstoß sei. Ihre Einmischung rechtfertigt die Regierung mit nationalen Sicherheitsinteressen. KI sei wichtig für Geheimdienstanalysen, Waffensysteme und Zielempfehlungen in Gefechten – ein KI-Rückstand, der im Falle eines Urteils zugunsten der Zeitung drohe, nütze ausländischen Gegnern.

In der Klage vom 27. Dezember 2023 wirft die New York Times OpenAI und Microsoft vor, unerlaubt Millionen von Artikeln zum Training der GPT-Modelle hinter ChatGPT und Copilot genutzt zu haben. Nach Ansicht des Verlages bedrohe ChatGPT die Abo-, Lizenz- und Werbeeinnahmen des Unternehmens. OpenAI wirft wiederum der Times vor, Beweismaterial mit Prompts konstruiert zu haben. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beantragten die Times und weitere klagende Verlage Sanktionen gegen OpenAI, weil das Unternehmen relevante Beweise zurückgehalten und Milliarden von ChatGPT-Protokollen gelöscht haben soll. Der Fall gilt als einer der zentralen Präzedenzfälle für die Frage, ob KI-Training den Schutz der fairen Nutzung (fair use) genießt.

Erste Einmischung in ein KI-Verfahren

Mit ihrer Interessenerklärung mischt sich die US-Regierung jetzt in das laufende Verfahren (Az. 1:25-cv-03483, S.D.N.Y.) ein, wird damit aber selbst nicht Prozesspartei. Es ist das erste Mal, dass sich die Administration in einem der zahlreichen KI-Urheberrechtsverfahren äußert.

Nach Darstellung der US-Regierung könnten sich nur die größten Tech-Konzerne die von der Times geforderte Lizenzpflicht leisten. Die Gebühren kämen überproportional etablierten Medienhäusern zugute. KI stelle eine Waffengleichheit her, weil sie auch unabhängige Autoren ermächtige, auf Augenhöhe mit großen Publikationen zu arbeiten. Der Nachteil, dass sie selbst nicht die Ressourcen eines Großverlages hätten, werde durch KI-Unterstützung aufgehoben.

So argumentiert die US-Regierung

In weiteren Beispielen wird dargelegt, dass zum Beispiel die Autorin Joan Didion die Erzählungen von Ernest Hemingway abgetippt habe, um durch dieses Training selbst die Fähigkeiten eines Schriftstellers zu erlangen. Dieses menschliche Beispiel ließe sich auch auf maschinelles Training übertragen, zumal KI bereits zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beigetragen habe. Im Übrigen nutze die New York Times selbst KI-Tools beim Redigieren und Konzipieren. Der subtile Hinweis: Die Times profitiert selbst von der technischen Errungenschaft, die sie beklagt.

In dem Papier wird ferner dafür plädiert, Training und Ausgabe von Inhalten strikt getrennt zu behandeln. Die Regierung vertritt die Ansicht, dass Trainingsnutzung geschützte Inhalte nicht öffentlich zugänglich macht, so wie es der Verlag kritisiert. In dem Papier wird an einem anderslautenden Urteil gegen Meta Anstoß genommen.

(mki)