US-Sanktionen gegen Strafgerichtshof: Das Weltgericht lahmlegen, aber nicht sofort


Die US-Regierung setzt dem Internationalen Strafgerichtshof eine Frist von 180 Tagen. Danach will sie ihm „ein Ende setzen“. Wie reagiert die EU?

Ein Mann zeigt mit dem Zeigefinger an seine Stirn
Zeigt sich selbst einen Vogen: US-Außenminister Marco Rubio

Foto: Mark Schiefelbein/ap

Dominic Johnson

Das US-Außenministerium hat am 9. Oktober den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sanktionen belegt. Das Weltgericht ist damit vom Zahlungsverkehr mit US-Finanzinstitutionen ausgeschlossen, seine Bankkonten sind gesperrt und US-Staatsangehörige oder Unternehmen in den USA dürfen keinerlei geschäftliche Transaktionen mit dem Gericht tätigen.

Da es keinen internationalen Zahlungsverkehr und auch keine Onlineaktivitäten ohne Beteiligung von US-Unternehmen gibt, außer in wenigen Ländern wie Nordkorea, legt dieser Beschluss das Weltgericht faktisch komplett lahm. Die Maßnahme erweitert die bestehende US-Sanktionsverordnung 14203 vom 6. Februar 2025, die bereits Visa- und Finanztransaktionsrestriktionen gegen einzelne Mitarbeiter des IStGH verhängte. Dies wird nun erweitert und auf das Gericht an sich ausgedehnt. „Wir werden Transaktionen mit diesem Schurkengericht verbieten, ihre Ressourcen abschneiden und ihre Tätigkeit lahmlegen“, erklärte US-Außenminister Marco Rubio.

Das Inkrafttreten der Sanktionen ist für 180 Tage ausgesetzt, also bis 7. Mai 2027. Wie das US-Finanzministerium in seinen Sanktionsnotizen ausführt, soll dies den vorläufigen Weiterbetrieb des Gerichts sowie seine „Abwicklung“ ermöglichen. Ohne solche Ausnahmegenehmigungen könnte das Den Haager Gericht mit sofortiger Wirkung keine Rechnungen oder Gehälter mehr zahlen und müsste vermutlich dichtmachen und seine Haftanstalt in Scheveningen an der Nordsee schließen.

Entweder der IStGH setzt seinen Drohungen ein Ende oder wir setzen dem IStGH ein Ende

US-Außenminister Marco Rubio

Die 180 Tage sind laut US-Außenministerium auch als Zeitfenster gedacht, um „Fortschritte bei diplomatischen und rechtlichen Lösungen, die den wichtigsten US-Sorgen über den IStGH Rechnung tragen“, zu ermöglichen. Laut Rubio geht es vor allem darum, dass keine US-Amerikaner verfolgt werden können. „Entweder der IStGH setzt seinen Drohungen ein Ende oder wir setzen dem IStGH ein Ende“, erklärte das US-Außenministerium. Die USA erwarteten, dass ihre Verbündeten sie dabei unterstützten.

Was kann die EU tun?

Die denken aber nicht daran. Zahlreiche europäische Länder reagierten mit scharfer Kritik. Die EU nannte die Sanktionen „inakzeptabel“ und forderte ihre Rücknahme, begrüßte aber zugleich, dass die USA sie nicht sofort umsetzen wollten und Dialog suchten.

Beim wöchentlichen Treffen der EU-Außenminister am Montag dürfte unter anderem diskutiert werden, rechtzeitig zum Ablauf der 180-Tage-Frist die sogenannte „Blocking-Verordnung“ der EU zu aktivieren. Diese Verordnung, ursprünglich 1996 zum Umgang mit den US-Sanktionen gegen Kuba ins Leben gerufen, ermöglicht es, von anderen Ländern verhängte Sanktionen für ungültig auf EU-Gebiet zu erklären und Unternehmen aus der EU zu untersagen, ihnen Folge zu leisten.

Einen solchen Schritt diskutieren EU-Parlamentarier und Juristen schon länger. Seine besondere Relevanz in diesem Fall ergibt sich daraus, dass der IStGH seinen Sitz in Den Haag hat, auf dem Staatsgebiet eines EU-Mitglieds.

Mehr zum Thema

Die Richterin Tomoko Akane geht in einer blauen Robe an einer Wand entlang, links in der Ecke die blaue Flagge des Internationalen Strafgerichtshofs

Maga-Druck auf Internationale Justiz

„Hände weg vom ICC“

US-Präsident Trump fordert alle Staaten auf, aus dem Internationalen Strafgerichtshof auszusteigen, und kündigt Sanktionen an. Doch es gibt Widerstand.

Von Tobias Müller

Richterin Tomoko Akane sitzt in einer blauen Robe bei einem Prozess hinter einem Computerbildschirm

Sanktionen gegen Spitzenjuristen

USA eskalieren Streit mit internationalem Gericht

US-Regierung erhebt Sanktionen gegen Präsidentin und Spitzenjuristen des IStGH. Gericht wirft Washington Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit vor.

Zohran Mamdani

Den Haager Haftbefehl gegen Netanjahu

Mamdani will, darf aber nicht

New Yorks Bürgermeister würde Israels Ministerpräsidenten Netanjahu gern verhaften lassen, wenn er zur UN-Generalversammlung reist. Doch er hat dazu keine Befugnis.

Von Christian Rath

Werbegrafik für ein Probeabo der wochentaz: Oben steht groß in roten Blockbuchstaben „TAZ THE RICH“. Darunter liegt schräg eine Ausgabe der wochentaz, auf deren Umschlag eine gezeichnete Person zu sehen ist, die einen Globus mit Zeitungsausschnitten betrachtet. Links davor prangt ein schwarzer Sternaufkleber mit dem Angebot „10× für 10 €“.

10 Ausgaben für 10 Euro

Die Wochenzeitung mit taz-Blick

Wir schauen den Superreichen auf die Finger. Unsere wochentaz bietet jeden Samstag Journalismus, der es nicht allen recht macht und Stimmen, die woanders nicht gehört werden.

Jetzt kennenlernen

0 Kommentare