Versehen oder Absicht? 401 ungültige Stimmen bei Bürgermeisterwahl in Diepholz


Stand: 16.09.2026, 19:00 Uhr

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Stimmzettel

401 abgegebene Stimmen wurden bei der Bürgermeisterwahl in Diepholz als ungültig gewertet. © Sebastian Gollnow

Bei der Bürgermeisterwahl in Diepholz wurden 5,5 Prozent aller Stimmzettel für ungültig erklärt. Viele Wähler hatten Kommentare auf den Zettel geschrieben.

Diepholz – Die Zahl sorgt für Verwunderung: Bei der Bürgermeisterwahl in Diepholz sind insgesamt 401 Stimmen ungültig abgegeben worden. Das entspricht rund 5,5 Prozent aller abgegebenen Stimmen und liegt damit deutlich über den Werten früherer Bürgermeisterwahlen in der Stadt Diepholz. Der Gemeindewahlausschuss stellte das amtliche Endergebnis jetzt offiziell fest. Von insgesamt 7.328 abgegebenen Stimmen entfielen 5.492 auf den wiedergewählten Bürgermeister Florian Marré und 1.435 auf seinen Gegenkandidaten Luis Behrens (Die Linke). 401 Stimmzettel wurden als ungültig gewertet.

Gemeindewahlleiter Sebastian Dornieden räumte auf Nachfrage der Mediengruppe Kreiszeitung ein, dass der Anteil ungewöhnlich hoch sei. Einen direkten Vergleich hatte die Wahlleitung zunächst nicht gezogen. Ein Blick auf frühere Bürgermeisterwahlen zeigt jedoch, wie außergewöhnlich der aktuelle Wert ist: Bei der Stichwahl 2018 waren lediglich 11 Stimmen ungültig geblieben, was einem Anteil von rund 0,11 Prozent entsprach. Im ersten Wahlgang mit damals vier Kandidaten waren es nur 21 ungültige Stimmen beziehungsweise 0,34 Prozent.

Während bei der Stadtratswahl zahlreiche zunächst aussortierte Stimmzettel nachträglich doch als gültig anerkannt werden konnten, traf dies auf die Bürgermeisterwahl nicht zu. Nach Angaben Dorniedens hatten die Wahlvorstände die fraglichen Stimmzettel korrekt bewertet. Der Wahlausschuss sah keinen Anlass für eine Neubewertung.

Nach Einschätzung der Wahlleitung gingen viele ungültige Stimmen nicht auf Fehler beim Ankreuzen zurück. Vielmehr hätten zahlreiche Wähler ihre Stimmzettel mit zusätzlichen Anmerkungen versehen. „Meistens geht es gar nicht um eine falsche Abstimmung, sondern um zusätzliche Kommentierungen“, erläuterte Dornieden. Bereits kurze Bemerkungen neben dem Kreuz führten rechtlich zur Ungültigkeit des Stimmzettels (siehe Infobox). Beispiele seien Notizen wie „Bester Mann“ oder Aussagen, dass für den Wähler keiner der beiden Kandidaten infrage komme.

Wann gilt eine Stimme als ungültig?

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist oder der Stimmzettel unzulässige Zusätze enthält. Die Stimme muss klar einem Wahlvorschlag zugeordnet werden können. Dafür genügt nicht nur ein Kreuz, auch andere eindeutige Kennzeichnungen wie Haken oder Punkte können gültig sein. Markierungen außerhalb des vorgesehenen Kreises machen den Stimmzettel nicht automatisch ungültig, wenn die Wahlentscheidung eindeutig erkennbar bleibt. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder politische Symbole führen zur Ungültigkeit. Auch Smileys oder ähnliche mehrdeutige Zeichen können als ungültig gewertet werden. Unzulässig sind schriftliche Zusätze wie Kommentare, Kritik, Begründungen für die Stimmabgabe, Meinungsäußerungen oder Hinweise auf die eigene Person. Über die Gültigkeit eines Stimmzettels entscheidet im Einzelfall der Wahlvorstand. Grundsatz: Die Stimmabgabe muss sich auf eine klare und eindeutige Wahlentscheidung ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken.

Bürgermeister Florian Marré, der als Zuhörer an der Sitzung teilnahm, bestätigte diesen Eindruck. Viele Bürger hätten offenbar den Wunsch gehabt, ihren politischen Standpunkt deutlich zu machen. Wer beide Kandidaten ablehne, habe auf dem Stimmzettel jedoch keine Möglichkeit, dies durch eine gültige Stimme auszudrücken.

Auch Ausschussmitglied Manfred Albers verwies auf den deutlichen Unterschied zwischen den ungültigen Stimmen bei der Stadtratswahl (121) und bei der Bürgermeisterwahl. Während bei der Stadtratswahl nach einer Überprüfung sogar 37 zunächst beanstandete Stimmzettel nachträglich als gültig anerkannt wurden – ohne Auswirkungen auf die Sitzverteilung –, blieb die Zahl der ungültigen Bürgermeister-Stimmzettel unverändert.

Fest steht: Die Wiederwahl Marrés ist unangefochten. Die ungewöhnlich hohe Zahl ungültiger Stimmen dürfte die Wahlverantwortlichen jedoch noch beschäftigen. Sie könnte ein Hinweis darauf sein, dass ein Teil der Wählerschaft bewusst ein politisches Signal setzen wollte, ohne einen der beiden Kandidaten zu unterstützen.