Verwechslungsgefahr: Schädling befällt zunehmend Wohnungen – und richtet großen Schaden an
Stand: 13.09.2026, 19:55 Uhr
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Papierfischchen gelangen oft über Pakete, Umzugskartons oder Second-Hand-Ware in die Wohnung. In Mehrfamilienhäusern betrifft ein Befall meist alle Wohneinheiten.
Hamm – Sie sind kaum einen Zentimeter lang, flitzen lautlos durch die Wohnung und vernichten dabei unbemerkt, was vielen am teuersten ist: Bücher, Fotoalben, Urkunden, Tapeten. Die Rede ist vom Papierfischchen – einem Schädling, den viele noch nie gehört haben, der aber seit Jahren auf dem Vormarsch ist.

Wissenschaftlich heißt das Tier Ctenolepisma longicaudatum. Es gehört wie das bekannte Silberfischchen zur Familie der Lepismatidae und wird zu den sogenannten Urinsekten gezählt. In Deutschland wurde es erstmals 2007 in Hamburg nachgewiesen. Seit den 2010er-Jahren taucht es immer häufiger auf – zunächst in Archiven und Museen, inzwischen aber auch in ganz normalen Wohnungen.
Verwechslung mit dem harmlosen Silberfischchen
Bewohner verwechseln das Papierfischchen fast immer mit dem eigentlich harmlosen Silberfischchen. Papierfischchen sind jedoch größer – zwischen 11 und 15 Millimeter, ohne die Anhänge gemessen – und wirken deutlich behaarter. Am Hinterleib tragen sie drei auffällig lange, fadenförmige Schwanzanhänge, die wie ihre Fühler länger sind als der eigentliche Körper. Anders als Silberfischchen sind sie deutlich anpassungsfähiger: Sie kommen auch bei Helligkeit und durchschnittlicher Raumtemperatur von rund 20 Grad und etwa 50 Prozent relativer Luftfeuchte gut zurecht. Ihr klimatisches Optimum liegt zwischen 20 und 25 Grad bei 50 bis 55 Prozent Luftfeuchtigkeit.
Das Umweltbundesamt erklärt, dass die Ausbreitung der Papierfischchen durch den globalen Versandhandel und den Einsatz von Kartonagen aus Wellpappe, Füllmaterial, Leichtbaustoffen und Paletten begünstigt wird. Die Tiere sitzen in Verpackungen und gelangen so unbemerkt in die Wohnung. Auch gebrauchte Umzugskartons, Second-Hand-Bücher oder Kleidung aus zweiter Hand können die Schädlinge ins Haus bringen. Der Schädlingsbekämpfer Dirk Piepenbrink sagte dem WDR, der Papierfischchenbefall sei in den vergangenen vier bis fünf Jahren deutlich nach oben geschossen – Schuld seien vor allem Pakete aus dem Versandhandel.
Das Tückische: Man bemerkt die ungebetenen Mitbewohner meist erst, wenn der Schaden bereits angerichtet ist. Papierfischchen ernähren sich von Zellulose – sie spalten Zellulosefasern mit einer körpereigenen Cellulase zu Zucker auf und verdauen diese so. Betroffen sind Bücher, Dokumente, Fotos, Briefe, Gemälde und Tapeten. In Bibliotheken und Museen können sie wertvolle historische Bestände vernichten, aber auch im privaten Haushalt können die Schäden materiell wie ideell erheblich sein. Ihr Nahrungsspektrum ist zudem breiter als der Name vermuten lässt: Sie fressen auch organischen Leim, Leinen, Baumwolle, trockene Fleischreste, tote Insekten, Haut- und Haarschuppen und sogar Verpackungschips aus Maisstärke. Bei ausbleibender Nahrung können die Tiere bis zu 300 Tage überleben.
Treten Papierfischchen in Mehrfamilienhäusern auf, ist davon auszugehen, dass alle Wohneinheiten im Objekt befallen sind. Bekämpfungsaktionen müssen deshalb unbedingt in allen Wohneinheiten sowie in den Gemeinschaftsflächen durchgeführt werden. Zur Bekämpfung können Kontaktinsektizide eingesetzt werden, die vor allem in Schlupfwinkeln wie hinter Fußleisten ausgebracht werden. Auch Fraßköder kommen zum Einsatz; Berichten von Schädlingsbekämpfern zufolge sollen mit dem eigentlich zur Schabenbekämpfung entwickelten Gelköder Goliath Gel gute Erfolge erzielt werden. Da die Bekämpfung als schwierig gilt, sollte sie bei etabliertem Befall professionell durchgeführt werden.
Auch juristisch ist das Thema inzwischen relevant: Vermieter müssen Papierfischchen in der Wohnung fachgerecht beseitigen, wenn ein Gutachter einen Befall feststellt. Das Amtsgericht Hamburg gab Mietern einer Hochparterre-Wohnung am 15. August 2025 vollständig Recht und verurteilte die Vermieterin zur fachgerechten Beseitigung des Mangels in der gesamten Wohnung. Mieter haften dabei nicht für Schädlinge, die etwa über Pakete oder Umzugskartons beim normalen Einzug eingeschleppt wurden.
Auch Fruchtfliegen und Lebensmittelmotten können zur Last fallen.