Wagenknecht sieht noch in diesem Jahr eine Chance auf die Rückkehr in den Bundestag
Sahra Wagenknecht sieht für das BSW noch in diesem Jahr eine Chance auf die Rückkehr in den Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht will 2026 über die Beschwerden gegen die abgelehnte Neuauszählung der Bundestagswahl entscheiden. „Es ist gut, dass Karlsruhe noch in diesem Jahr eine Entscheidung trifft“, sagte Wagenknecht dieser Zeitung.
Die Partei will erreichen, dass die Stimmen erneut ausgezählt werden. Der Bundestag hält die bisher vorgelegten Hinweise auf mögliche Zählfehler jedoch nicht für ausreichend. Karlsruhe muss nun klären, welche Anforderungen für eine Nachzählung gelten.
Wenige Tausend Stimmen fehlten für den Einzug
Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar 2025 mit 4,981 Prozent an der Fünfprozenthürde gescheitert. Auf die Partei entfielen 2.472.947 Zweitstimmen. Für den Einzug fehlten nach dem amtlichen Endergebnis 9529 Stimmen. Zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Ergebnis waren dem BSW bereits 4277 zusätzliche Stimmen zugerechnet worden.
Die Partei verlangte daraufhin eine vollständige, hilfsweise eine teilweise Neuauszählung. Der Bundestag wies die Einsprüche im Dezember zurück. Der Wahlprüfungsausschuss sah keinen belegten Verstoß gegen Wahlvorschriften, der sich auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben könnte. Das knappe Ergebnis und statistische Auffälligkeiten allein reichten aus seiner Sicht nicht aus.
Am Donnerstag kritisierte das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Beschwerde die schleppende Bearbeitung der Wahleinsprüche. Der 20. Bundestag hatte 14 Monate nach der Wahl über rund 2000 Einsprüche entschieden. Der 21. Bundestag hatte zum Zeitpunkt des Beschlusses nach 15 Monaten dagegen erst 450 von rund 1000 Einsprüchen erledigt, obwohl etwa die Hälfte im Wesentlichen identisch war. Einen Grund für die langsame Bearbeitung konnte der Senat nicht erkennen.
Im Kern geht es im Verfahren des BSW um die Frage, wie konkret Hinweise auf Zählfehler sein müssen, bevor erneut ausgezählt wird. Die Partei verweist unter anderem auf Stimmen, die zunächst anderen Parteien zugerechnet und später korrigiert wurden, auf ungewöhnliche Nullergebnisse und auf nachträglich als gültig anerkannte Stimmen. Die Unterlagen des Bundestages dokumentieren mehrere Nachzählungen und falsche Zuordnungen zwischen dem BSW und Bündnis Deutschland. Der Wahlprüfungsausschuss lehnte es jedoch ab, daraus auf weitere Fehler im gesamten Bundesgebiet zu schließen.
Wagenknecht hält die Anforderungen des Bundestages für praktisch unerfüllbar. „Der Bundestag hat die Hürden für eine Neuauszählung so hoch gesetzt, dass sie für eine betroffene Partei praktisch nie erreichbar sind.“ Einen Beweis für Zählfehler könne erst die erneute Auszählung liefern. Werde diese verweigert, weil bislang nur Indizien vorlägen, könne sich künftig keine Partei mehr gegen unstimmige und unplausible Ergebnisse wehren. „Faktisch wäre damit das ganze Wahlprüfverfahren abgeschafft.“
Wagenknecht sieht Wahlprüfverfahren gefährdet
Der Bundestag verlangt einen konkreten und überprüfbaren Sachverhalt. Die bloße Behauptung möglicher Zählfehler genüge nicht. Auch ein äußerst knappes Ergebnis begründe für sich genommen noch keinen Anspruch auf eine Neuauszählung. Wagenknecht sieht darin einen Zirkelschluss. „Faktisch wäre damit das ganze Wahlprüfverfahren abgeschafft.“
Sollte Karlsruhe diese Anforderungen bestätigen, würde das nach Ansicht Wagenknechts das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat weiter untergraben. „Ich setze darauf, dass Karlsruhe sich dieser Verantwortung bewusst ist.“
Ob eine für das BSW günstige Entscheidung tatsächlich zu seinem Einzug in den Bundestag führen würde, hinge vom Ergebnis einer erneuten Auszählung ab. Wagenknecht ist davon überzeugt: „Eine Neuauszählung wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergeben, dass das BSW die Fünfprozenthürde bei der Bundestagswahl übersprungen hat.“
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