Wem gehört das Gelände eigentlich? Viele Fragen rund um die Friedberger Kaserne


Stand: 15.07.2026, 06:00 Uhr

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Die Schlagbäume des „Panzerkreisels“ im Gewerbegebiet West könnten sich bald wieder öffnen. Die ersten Panzer der US-Armee haben die Verkehrsanlage 2002 kurz nach der Einweihung gleich beschädigt.

Die Schlagbäume des „Panzerkreisels“ im Gewerbegebiet West könnten sich bald wieder öffnen. Die ersten Panzer der US-Armee beschädigten die Verkehrsanlage 2002 gleich kurz nach der Eröffnung. © Nici Merz

Die Bundeswehr will eventuell die Friedberger Kaserne nutzen und hat sich im Rathaus angemeldet. Doch die Stadt hatte das Gelände 1936 unentgeltlich an die Wehrmacht abgegeben – und ihr Rückfallrecht nach dem US-Abzug nicht genutzt.

Friedberg – „Wem die Kaserne eigentlich gehört“ ist ein WZ-Bericht vom 30. August 2022 überschrieben gewesen: Der Historiker Dr. Klaus-Dieter Rack, damals Fraktionsvorsitzender der SPD, hatte recherchiert, dass die Flächen 1936/37 noch der Stadt sowie Privatleuten gehört hatten. Am 11. Dezember 1936 vereinbarte die Stadt mit dem Reichswehrmachtsfiskus die Beschaffung und Bereitstellung der Flächen, und zwar „unentgeltlich und lastenfrei“. Es war „einzig und allein Sache der Stadt“, das für den Kasernenbau benötigte Gelände zu beschaffen.

„Diese Verpflichtungen sollten der ‚Ausgleich für die wirtschaftlichen Vorteile‘ sein, die der Stadt durch die Kaserne entstehen. Das war letztlich ein vager Wechsel auf Erträge der Zukunft, während die Geländebeschaffung erhebliche Kosten verursachte“, urteilte Rack. Letztlich gab die Stadt das teils zwangsenteignete Gelände unentgeltlich an den Militärfiskus ab.

Dieses „Geschäft“ örtlicher Nationalsozialisten (Friedbergs Bürgermeister samt Stadtrat) mit Nationalsozialisten des Reiches ging zulasten der Kommune, die auch die Kosten für Versorgungsleitungen und Wege bis zur Kaserne tragen sowie auf Grunderwerbssteuer und Anliegerbeiträge verzichten musste.

„Entschädigung“ zum Nachteil der Stadt

Es gab eine Entschädigungsklausel: Sollte Friedberg in den „nächsten 25 Jahren als Truppenstandort aufgegeben werden“, verpflichte sich der Fiskus, „die von der Stadt unentgeltlich übereigneten Grundstücke mit 1,25 RM je qm zu vergüten“. Der Reichswehrmachtsfiskus hörte mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 auf zu existieren. Die Wehrmachtskaserne ging Ende März 1945 qua Besatzungsrecht bis 2007 in die Nutzung der US-Armee über („Ray Barracks“). Nach dem Abzug der US-Truppen gelangte das Gelände an die Bundesrepublik und deren Vermögensverwaltung BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben).

Ab 2008 gab es keinen Truppenstandort Friedberg mehr, der Bund hatte seinerzeit keinen Bedarf, das Gelände zu nutzen. Im Grundgesetz heißt es: „Vermögen, das dem Reich von Ländern und Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden, soweit es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt.“ Racks damalige Einschätzung: Die Stadt hätte sich auf das „Rückfallrecht“ berufen und das Kasernengelände für sich beanspruchen können. Was nach Ende der US-Stationierung aber versäumt wurde.

Aktuell stellen sich andere Fragen: Wie groß ist der Flächenbedarf der Bundeswehr? Wäre das komplette 74 Hektar große Areal betroffen? Wann wäre mit dem Einzug zu rechnen? Die Stadt hat mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Kauf von Erstzugriffsflächen für Bauhof, Feuerwehr und THW vereinbart, auch der Kreis will dort bauen. Was ist mit diesen Vereinbarungen? Wo soll Wohnungsbau entstehen, wenn die Kaserne wegfällt? Und was bedeutet ein Truppenübungsplatz am Winterstein für die Windpark-Pläne?

Zuerst nur über eine Variante abgestimmt

Eine andere Frage ist, ob sich die Stadt den Erstzugriff auf die Kaserne hätte leisten können. Dieser Erstzugriff wurde im Februar 2016 beschlossen. Und dies, obwohl das Stadtbauamt eine Gegenüberstellung von Erstzugriffs- und Bieterverfahren erarbeitet hatte, mit dem Ergebnis, dass das Bieterverfahren die „geringstmöglichen juristischen und finanziellen Risiken“ für die Stadt berge. Und den geringeren personellen Aufwand. Allerdings legte der damalige Magistrat dem Stadtparlament nur die Erstzugriffsvariante zur Abstimmung vor; die Alternative wurde unter den Teppich gekehrt. Nach dem Beschluss ruhte das Projekt wieder.

Beim ersten „Kamingespräch“ mit Politik und BImA-Vertretern im November 2021 wurde deutlich: Der (fünf Jahre zuvor beschlossene, aber nie umgesetzte) Erstzugriff hätte u. a. bedeutet, dass die Stadt nach Abschluss des Kaufvertrags die komplette Summe binnen eines Jahres an die BImA hätte überweisen müssen. Daraufhin schwenkte die Mehrheit im Stadtparlament um und entschied sich für das Bieterverfahren in Zusammenarbeit mit der BImA. Allerdings verzögerte sich auch dieses Verfahren immer wieder, laut Meinung vieler Friedberger Kommunalpolitiker vorrangig durch die BImA.