„Wer zu Hause bleibt, riskiert Kündigung“: Spezielle Form des Job-Ghostings verbreitet sich


Stand: 12.08.2026, 20:57 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Der Arbeitgeber meldet sich nach der Elternzeit einfach nicht mehr? Zwei Anwältinnen für Arbeitsrecht erklären, welche Taktik dahinter stecken kann.

Frankfurt – „Der Begriff ‚Ghosting‘ wird meist im Zusammenhang mit Dating oder toxischen Beziehungen verwendet. Doch Ghosting gibt es auch im Arbeitsleben“, schreibt die Anwältin für Arbeitsrecht Sandra Runge auf Linkedin. Sie setzt sich für die Vereinbarkeit von Arbeit und Elternschaft ein und beobachtet immer wieder eine ganz spezielle Form des „Job-Ghostings“, bei dem Arbeitgeber nach der Elternzeit auf Kontaktversuche zur Rückkehr nicht reagieren.

Aktuell vertrete sie eine Mutter, die nach Ende ihrer Elternzeit im Juni wieder in den Job einsteigen wollte. Doch ihr Arbeitgeber reagierte trotz mehrfacher Nachfragen nicht. „Meine Mandantin weiß weder, wann sie genau anfangen soll, noch wo sie eingesetzt wird oder welche Tätigkeiten sie künftig ausüben soll“, schreibt Runge. „Leider erlebe ich solche Fälle immer wieder. Und aktuell scheinen sich diese Geschichten zu häufen. Für viele Betroffene ist das eine unangenehme und belastende Situation.“

Frau hinter Glas

Wenn sich der Arbeitgeber nach der Elternzeit nicht meldet, steckt dahinter oft Kalkül. (Symbolbild) © IMAGO/Westend61

Job-Ghosting nach der Elternzeit: Anwältin für Arbeitsrecht erlebt das Phänomen immer wieder

Hinter dem Job-Ghosting nach der Elternzeit steckten manchmal mangelnde Planung, Konfliktscheue oder auch der gezielte Versuch, Druck aufzubauen, weil eine Rückkehr in den Job nicht gewünscht sei, schreibt Runge. „Wichtig: Das Schweigen des Arbeitgebers ändert nichts an den Rechten der Beschäftigten! Der Anspruch auf Rückkehr besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sich meldet oder nicht.“ Betroffene sollten ihre Kontaktversuche genau dokumentieren und am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit unbedingt pünktlich – am besten mit einem Zeugen – am Arbeitsplatz erscheinen, denn „wer nach der Elternzeit einfach zu Hause bleibt, riskiert eine fristlose Kündigung“.

„Nach den Erfahrungen meiner Mandantinnen und Mandanten gibt es das Phänomen des Job-Ghostings nach der Elternzeit immer wieder“, bestätigt Mareike Curtze, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Sie erlebe häufig, dass Arbeitgeber zu Ende der Elternzeit vage ankündigten, dass der alte Arbeitsplatz nicht mehr existiere, aber keine verbindlichen Aussagen dazu träfen, was der neue Arbeitsplatz sei. Dann gebe es unverbindliche Telefonate statt versprochener schriftlicher Bestätigung. Angekündigte Folgegespräche blieben aus, Ansprechpersonen im Unternehmen tauchten ab.

Das passiere vor allem dann, wenn während der Elternzeit Umstrukturierungen oder Vorgesetztenwechsel stattgefunden hätten und bei sehr langen Elternzeiten. Auch sie vermutet, dass manche Unternehmen das Schweigen als gezielte Taktik nutzen, um unbequemen Diskussionen (etwa über Teilzeit oder Arbeitszeiten) aus dem Weg zu gehen, oder um die betroffenen Eltern zu einer Kündigung zu bewegen.

Wenn der Arbeitgeber mit der Länge der Elternzeit nicht einverstanden ist

„Sicher passiert das manchmal auch unbeabsichtigt. Es führt aber bei den betroffenen Mitarbeitenden häufig zu großer Verunsicherung“, sagt Curtze der Frankfurter Rundschau. „Das liegt auch daran, dass nach Rückkehr aus der Elternzeit kein Anspruch auf denselben, sondern auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz besteht.“

Job-Ghosting nach der Elternzeit sei deswegen „besonders frustrierend“, weil viele Elternteile – immer noch öfter Mütter – nach einer Elternzeit ohnehin mit Respekt vor der Doppelbelastung und häufig mit einem eher geringeren Selbstwertgefühl zurück ins Berufsleben starteten. „Betroffene sind oft froh, wenn der Arbeitgeber sich irgendwann meldet, und trauen sich dann nicht, ihre Rechte einzufordern, und unterschreiben im schlechtesten Fall sogar Vertragsergänzungen, die sie deutlich schlechter stellen als zuvor. Das können dann auch wir Anwälte und Anwältinnen nicht mehr rückgängig machen.“

Job-Ghosting nach der Elternzeit betreffe nicht unbedingt nur Frauen. Aktuell vertrete sie eine männliche Führungskraft, die nach einer Elternzeit in genau der beschriebenen Situation ist, erzählt die Anwältin. In einem unverbindlichen Telefonat wurde ihm mitgeteilt, dass die bisherige Position weggefallen sei, angekündigte Follow-ups blieben aus und der Arbeitgeber reagierte auf Anrufe und E-Mails überhaupt nicht mehr. „Grund für dieses Verhalten war wohl, dass der Arbeitgeber mit der für einen Mann ‚langen‘ Elternzeit von zehn Monaten nicht einverstanden war, und nun versucht, den Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen.“ (Quellen: Linkedin, eigene Recherche)