Wirtschaftsweise warnen – aber ohne Belege vorzulegen
Stand: 14.08.2026, 13:39 Uhr
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Der Sachverständigenrat warnt vor einem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge auf fast 50 Prozent bis 2040. Die Studie, auf die sich die Prognose stützt, ist bis heute nicht veröffentlicht. Die Kolumne „Gastwirtschaft“.
Falls bis dahin keine Reformen beschlossen werden, wird die als Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz bezeichnete Summe der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bis 2040 auf fast 50 Prozent des Bruttolohns steigen. So steht es im Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Die Suche nach einer Antwort auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sachverständigenrat diese Zahl ermittelt hat, führt ins Nichts. Als Beleg für die Simulation eines Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes von 49,7 Prozent im Jahr 2040 steht im Gutachten „Werding et al. (2026).“ Und im Literaturverzeichnis findet sich der Hinweis, dass diese Studie, auf die sich der Sachverständigenrat beruft, „im Erscheinen“ ist.
Das ist doch einigermaßen erstaunlich: Die zentrale Botschaft des Frühjahrsgutachtens lässt sich nicht überprüfen, weil die ihr zugrunde liegende Studie bis heute nicht veröffentlicht ist. Dennoch geistert die Botschaft durch die Gazetten, als ob es sich um die Wahrheit und nicht um eine Projektion handelt, deren Parameter nicht einmal überprüfbar sind.

Im letzten Jahr hatte Martin Werding in einer vom Wissenschaftlichen Institut der Privaten Krankenversicherung herausgegebenen Studie für 2040 einen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 49,6 Prozent projiziert. In dieser Studie wurde bereits für 2027 ein starker Anstieg des Rentenversicherungsbeitrags angenommen, wozu es aller Voraussicht nach nicht kommen wird. Außerdem wurde ab 2030 ein stetig wachsender Arbeitslosenversicherungsbeitrag mit der Begründung simuliert, dass steigende Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu einer deutlichen Erhöhung der Arbeitslosigkeit führen werden. Dies erscheint nicht plausibel. Denn wenn deutlich mehr Menschen ins Renten- als ins Erwerbsalter kommen, spricht dies, auch wenn steigende Sozialversicherungsbeiträge Arbeitsplätze kosten könnten, insgesamt nicht für eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit.
So erscheint es eher unwahrscheinlich, dass die zentrale, bisher nicht überprüfbare Botschaft des Frühjahrsgutachtens auch nur annähernd stimmt. Auf einer solchen „Grundlage“ sollte man keine Politik machen.
Der Autor ist Experte für Sozialrecht. Zuletzt erschien von ihm „Nicht-, Minder- und Fehlinanspruchnahme von Sozialleistungen. Eine explorative Studie“ (Fachhochschulverlag).