Wo man in der Oststeiermark für Leerstand und Zweitwohnsitze zahlt | Kleine Zeitung
Das nicht verpflichtende Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabegesetz sorgt im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld für einen Fleckerlteppich. 23 der 35 Gemeinden heben sie ein. Hartberg und Fürstenfeld verzichten darauf.
In den Gemeindekassen herrscht vielfach eine finanzielle Ebbe vor, sodass man vielerorts gerne auf das bestehende, aber nicht verpflichtende Wohnungsleerstands- und Zweitwohnsitzabgabegesetz zurückgreift, um zusätzliche Gelder zu lukrieren. Speziell das Leerstandsabgabegesetz beinhaltet mit seinen zehn Ausnahmeregelungen jedoch viele legitime Schlupflöcher, um der Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Die Einnahmen daraus sprudeln deutlich spärlicher, als es der erste Anschein vermuten ließe.
Hartberg und Fürstenfeld, die zwei größten Städte des Bezirks, verzichten gleich freiwillig auf die Abgabe. „Der bürokratische Aufwand für eine gerechte Umsetzung ist einfach zu groß“, begründet der Hartberger Bürgermeister Marcus Martschitsch (ÖVP).
„Wohnsitzpolizei“
Augenzwinkernd fügt er hinzu: „Hartberg bräuchte dafür eine Wohnsitzpolizei, die allen Leerständen nachgeht. Die haben wir nicht.“ Ein Problem sieht Martschitsch auch darin, dass die Besitzer von nicht vermieteten Geschäftsflächen, sofern sie nicht im selben Haus wohnen, ihren Obolus entrichten müssten. Er würde es begrüßen, wenn sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen und im Gegenzug generell eine sehr moderate Abgabe als Beitrag für die Infrastrukturkosten der Gemeinden vorgeschrieben würde.
Der Fürstenfelder Vizebürgermeister Roland Gogg (ÖVP) stößt ins selbe Horn wie Martschitsch: „Grundsätzlich stehen wir positiv zu diesem Gesetz. Es ist in der jetzigen Form aber nur äußerst schwierig zu exekutieren. Aus diesem Grund sind wir nicht aktiv geworden.“ Vorerst gelte in Fürstenfeld, so Gogg, die Devise, zuzuschauen, wie es anderswo praktiziert wird.
Bereits beschlossen
In Pöllau wurde die Einführung der Abgaben bereits im September 2023 einstimmig im Gemeinderat beschlossen. Erst jetzt flatterte aber den Eigentümern eines Zweitwohnsitzes und Leerstandes ein Schreiben für eine erste Erhebung der Betroffenen ins Haus.
Für das lange Zuwarten führt Bürgermeister Josef Pfeifer (ÖVP) als Begründung an: „Es hieß, dass dieses Gesetz wieder abgeschafft wird. Wir wollten also nicht voreilig sein.“ Sobald man alle Rückmeldungen am Tisch liegen und ausgewertet habe, werde man eine Evaluierung vornehmen. „Dann wird sich zeigen, ob der bürokratische Mehraufwand in Relation zu den Einnahmen steht“, zeigt sich Pfeifer skeptisch.
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Positive Bilanz
Bad Waltersdorf und Pöllauberg sind die einzigen Gemeinden im Bezirk, die ausschließlich eine Zweitwohnsitzabgabe einheben. Bei dieser sind die Ausnahmeregeln stark eingeschränkt, was heißt, dass sie mehr Ertrag abwirft „Im Vorjahr haben wir damit Gesamteinnahmen von rund 11.000 Euro erzielt“, zieht der Pöllauberger Bürgermeister Gerald Klein eine positive Bilanz.
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Sein Amtskollege Johann Fiedler aus Bad Waltersdorf beziffert die daraus erzielten Einnahmen aus dem Vorjahr mit 35.000 Euro. „Für uns ist das kein Gewinn. Wir decken damit die Ausgaben ab, die ein Zweitwohnsitz an realen Kosten verursacht“, erklärt Fiedler. Besonders freut ihn aber, dass ein paar Personen bedingt durch die Zweitwohnsitzabgabe ihren Hauptwohnsitz nach Bad Waltersdorf verlegt haben.