AfD-naher Verein darf in Werk von VW-Tochter werben
Der gesellschaftliche Rechtsruck erfasst auch die Betriebe, vorangetrieben unter anderem durch den AfD-nahen Verein Zentrum. Der hat vor Gericht nun erstritten, in einem niedersächsischen Werk der VW-Tochter Group Services auch Rechte einer Arbeitnehmervertretung geltend machen zu können. Dieser Kernforderung des Vereins sei im Berufungsverfahren stattgegeben worden, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Hannover.
Mitglieder des Zentrums, die bei der VW-Tochter beschäftigt sind, dürfen nach der Entscheidung im und vor dem Betrieb werben, Flugblätter verteilen und versuchen, Mitglieder zu gewinnen. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Vertrauensleute sind ehrenamtliche Vertreter einer Gewerkschaft, die beim Austausch zwischen Belegschaft und Gewerkschaft helfen.
Zentrum ist nicht tariffähig
Der Verein Zentrum, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will bei VW Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) aktiv werden und verlangt dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigerte dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.
Der Richter machte im Berufungsverfahren deutlich, dass die Frage nach einer Mitgliedschaft und einem Arbeitsverhältnis bei der VW-Tochter von Bedeutung für eine Entscheidung sei. Sechs Beschäftigte gaben anschließend als Zeugen an, auch Mitglieder des Vereins zu sein.
Dem Zentrum sei es mit der Entscheidung gelungen, ein Hauptanliegen gegen VW durchzusetzen, sagte der Vorsitzende Oliver Hilburger. Das Gericht habe dem Verein das Recht eingeräumt, für die Organisation im und vor dem Betrieb zu werben. Die Frage nach der Wahl von Vertrauensleute im Betrieb sei von untergeordnetem Interesse.
Die VW-Tochter begrüßte in einer Reaktion die Klärung der offenen Fragen. Die Entscheidung werde respektiert. Beide Seiten wollen eine Revision prüfen, die das Landesarbeitsgericht mit dem Urteil zuließ.
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