Zivilklausel: Uni-Präsidentin hat Zweifel an Trennlinie zwischen ziviler und militärischer Forschung
Stand: 21.07.2026, 07:00 Uhr
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Ute Clement hält es für kaum mehr möglich, zivile und militärische Zwecke in der Forschung zu trennen. Das mache es so schwer, über die Zivilklausel zu entscheiden. Es stellt die Uni aber auch vor praktische Herausforderungen.
Kassel – Gerade sind die Semesterferien gestartet. Wie die Uni künftig mit dem Thema Rüstungsforschung umgehen will, ist aber nicht geklärt. Bisher gilt die Selbstverpflichtung, dass Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken dienen sollen – die Zivilklausel. Eine Entscheidung über eine offenere Formulierung hatte der Senat in den Herbst vertagt. Jetzt äußert sich die Uni-Präsidentin Ute Clement im HNA-Interview.
Zusammenarbeit mit (Rüstungs-)Industrie
Dass die Technische Hochschule Mittelhessen bald in Kassel vier Fächer als Duales Studium anbietet, hält Ute Clement für nicht unbedingt notwendig. Die Uni erfülle diesen Wunsch der Wirtschaft. Offenbar spielt die Zivilklausel doch eine größere Rolle. Wissenschaftsminister Timon Gremmels sieht es als Zusatzangebot, „das auch von der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie gewünscht und benötigt wird“. Dass eine Fachkräfteausbildung für die Kasseler Rüstungsindustrie mit wachsenden Beschäftigten am Standort möglich ist, sei wichtig.
Eines der zentralen Probleme sieht sie darin, dass es kaum mehr möglich sei, zivile und militärische Zwecke zu trennen. Die Dual-Use-Problematik, auf Deutsch doppelter Verwendungszweck, macht Clement fest an einem Beispiel: Sie habe bei einem Vertreter der Rüstungsindustrie gefragt, was diese überhaupt interessieren würde. Seine Antwort: Die Industrie stelle gerade, einfach umschrieben, Metallbauteile mit dem 3D-Drucker her und frage sich, wie man sie aneinanderkleben kann, damit sie halten. „Ein typisches materialwissenschaftliches Thema, was wir mit der Automobilindustrie in jedem Fall erforschen würden“, sagt Clement. „Einen Einfluss darauf, ob diese Automobile dann im Krieg eingesetzt werden, haben wir nicht.“
Auch wenn Forschende durch die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz schon jetzt zu Rüstungsthemen forschen könnten, hat das an der Uni Kassel bisher offenbar nicht stattgefunden: „Ich habe noch von keinem Projekt gehört, das aufgrund der Zivilklausel nicht zustande gekommen ist“, sagt Ute Clement.
Sie habe zwar Verständnis für die Sorge, mit einer Änderung der Zivilklausel ein falsches Signal Richtung Rüstungsindustrie zu setzen, sagt sie zu den Protesten. „Aber nur ein Schild hochzuhalten und zu sagen, dass Krieg eine schlechte Idee ist, finde ich in unserer Zeit nicht so zielführend.“
Kritiker befürchten auch, dass die Rüstungsindustrie unter den Sparzwängen der Universität als Geldgeber interessant werden könnte. Clement entgegnet: Sogenannte Drittmittel seien selten kostendeckend. Ein Unternehmen „würde keine Professur zahlen, keinen Hörsaal, nicht die Reparatur von Leitungen, keinen Aufzug.“ Für abwegig hält sie, dass die Bundeswehr die Uni Kassel überhaupt mit Projekten zur Geheimhaltung beauftragen würde. Auch die Befürchtung, Personal würde wegen Geheimhaltungsstufen überprüft werden, teilt sie nicht. „Das passiert noch nicht mal an Universitäten, die wirklich Rüstungsforschung betreiben.“
Wissenschaftsminister Timon Gremmels will eine Zivilklausel jedenfalls nicht verbieten, aber der Debatte auch nicht vorgreifen. Er sagt: „Die Zivilklausel hat einen Sinn, nämlich solche Diskussionen zu führen.“