Seit dem 18. August gilt in der EU die E-Evidence-Verordnung (EEVO). Sie soll Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg beschleunigen. Behörden können sich nun direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Staaten wenden und verlangen, dass diese Daten zu Tatverdächtigen herausgeben oder sichern. Langwierige staatliche Rechtshilfe soll dadurch in vielen Fällen entfallen.
Auslegungssache 166: Datenherausgabe auf Zuruf?








