10.000 Euro für drei Würste: Amtsgericht Eschwege verurteilt Hofladendieb
Stand: 23.10.2026, 14:09 Uhr
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Ein 43-Jähriger aus dem Wera-Meißner-Kreis hat mehrfach Ahle Wurscht und Eier aus einem Hofladen in Grebendorf gestohlen. Jetzt wurde er in Eschwege verurteilt.
Eschwege – Die wohl teuerste Rechnung für drei Ahle Würste wird in Kürze ein 43-jähriger Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis zu begleichen haben. Das Amtsgericht Eschwege verurteilte den Mann russischer Staatsbürgerschaft am gestrigen Donnerstag (22. Oktober) zu einer Geldstrafe von 9800 Euro. Der Mann hatte sich im November vorigen Jahres mehrfach im Hofladen der Familie Menthe in Grebendorf mit Ahler Wurst und Eiern eingedeckt, ohne zu zahlen. Der Stehlwert für die nachweislich drei gestohlenen Würste beträgt 48 Euro.
Wie der Betreiber des Hofladens schildert, war der Angeklagte am 14. November vorigen Jahres morgens gegen 6:30 Uhr auf dem landwirtschaftlichen Anwesen erschienen. Dort hatte er sich von dem Landwirt den Hofladen, der eigentlich erst gegen 8 Uhr öffnet, erklären lassen, hatte anschließend zwei Würste an sich genommen, etwas auf einen Zettel geschrieben und eine Handbewegung Richtung Kasse gemacht und dann den Laden verlassen. Kurz darauf hatte der Landwirt die Kasse kontrolliert. Sie war leer.
Angeklagter wollte Würste nachträglich bezahlen
Zwei Tage später tauchte der Angeklagte erneut im Hofladen auf. Dieses Mal ließ er eine weitere Wurst sowie ein Päckchen Eier mitgehen – ein weiteres Mal, ohne zu bezahlen. Das Geschehen konnte der Landwirt vor Gericht anhand von Videos aus der Überwachungskamera des Hofladens belegen. „Wegen der Vorfälle haben wir dann nach jedem Kunden, der im Hofladen eingekauft hat, die Kasse geleert“, berichtet der Landwirt. Dass die gestohlenen Würste und Eier dem Angeklagten zuzuordnen sind, ließ sich anhand der Bestandsliste zweifelsfrei feststellen.
Doch es kam noch zu einem weiteren Besuch des Angeklagten auf dem Hof in Grebendorf. Die Familie Menthe hatte den Mann angezeigt, dessen Identität schnell anhand seines Autokennzeichens zu ermitteln war. Als dieser dann die Anzeige erhielt, wollte er die Würste nachträglich bezahlen. Das allerdings lehnte der Landwirt ab. „Das ist für uns nicht verhandelbar, dass jemand ohne zu zahlen bei uns einkauft“, sagte er.
„Läden, die Landwirtschaft noch mit am Leben halten“
Der Angeklagte, der sich vor Gericht selbst verteidigte, bestritt die Tat vehement. Er erklärte dem Gericht, dass er seit Jahren in dem Grebendorfer Hofladen einkaufe. Von der Anzeige sei er geschockt gewesen. Zwischenzeitlich räumte er ein, vielleicht nicht alles bezahlt zu haben, dann wieder erklärte er dem Gericht, wo genau sich Geldscheine in seiner Hand befunden hätten, um sie in die Kasse zu legen. Er fragte auch den Landwirt, warum ihn dieser nicht gleich gestellt habe. Dann erklärte er, er habe die Ware später bezahlen wollen. Zu guter Letzt zog der Angeklagte die Legalität der Videos in Zweifel. „Das ist kein offizielles Video“, befand er. Abschließend sagte der Mann, der bereits vielfach von verschiedenen Gerichten in Frankfurt, Kassel und Eschwege wegen Diebstahls in zum Teil schweren Fällen verurteilt worden war: „Man kann sich ändern. Ich entschuldige mich.“
Der Vorsitzende Richter Göbel bewertete die Aussagen des Angeklagten als unglaubwürdig. Eine Schadenswiedergutmachung habe er erst nach der Strafanzeige angestrebt. Für den ersten Diebstahl bemaß der Richter 90 Tagessätze à 70 Euro, 70 weitere für den zweiten Diebstahl. Die Staatsanwaltschaft hatte 120 Tagessätze gefordert. Dass Richter Göbel in seinem Urteil noch darüber ging, begründete er auch damit: „Es geht hier um Läden, die die Landwirtschaft noch mit am Leben halten.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Stefanie Salzmann)