Frau klebt Höflichkeits-Post-its ins Büro – und verliert ihren Job: „Aggressiv, vulgär, polemisch“
Angestellte klebte Post-it-Zettel für mehr Respekt ins Büro – und verlor deshalb ihren Job
Stand: 20.09.2026, 06:19 Uhr
Eine Angestellte beklebt das Büro mit Post-its und wird gefeuert. Das Arbeitsgericht erklärt die Kündigung aber für rechtswidrig und spricht ihr 33.000 Euro zu.
Mailand – Sie war überzeugt, dass an ihrem Arbeitsplatz niemand die Regeln der guten Kinderstube, des gegenseitigen Respekts und des Zusammenlebens einhielt. Deshalb hatte eine 40-Jährige das Büro mit Post-its für ihre Kollegen übersät, um sie an ihre Pflichten zu erinnern. Am Ende verlor jedoch ausgerechnet sie ihren Job. Das Finanzunternehmen in Mailand, bei dem die Frau seit eineinhalb Jahren arbeitete, leitete schließlich ein Disziplinarverfahren gegen sie ein, das mit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund endete.
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Dieser Artikel von Vincenzo Brunelli entstand in Kooperation mit Corriere della Sera.
Im Mai 2025 stand die Angestellte damit ohne Arbeit da und entschied sich, die Kündigung vor Gericht anzufechten. Mit Erfolg. In dem Kündigungsschreiben wurden die Vorwürfe gegen die 40-jährige Mitarbeiterin aus Mailand, die im Januar 2024 eingestellt worden war, wie folgt formuliert: „Sie sind, wie in jedem Arbeitsverhältnis, gehalten, Verhaltensweisen und Konflikte zu vermeiden, die das Betriebsklima beeinträchtigen und sich negativ auf die Organisation selbst, das Arbeitsklima und die Arbeitsqualität auswirken.“

„Ständiges und zwanghaftes“ Anbringen von Post-its: Arbeitgeber wirft schwerwiegendes Fehlverhalten vor
Nach Ansicht des Arbeitgebers ist dieses „ständige und zwanghafte“ Anbringen von Post-its im Büro ein schwerwiegendes und schädigendes Verhalten, weil sie dazu nicht befugt sei; vor allem aber habe die von ihren Vorgesetzten wahrgenommene Aggressivität gegenüber den Kollegen den Ethikkodex des die Finanzgesellschaft besitzenden Bankkonzerns verletzt: „Sie neigen dazu, sich Kollegen gegenüber aggressiv, vulgär und polemisch zu verhalten, in offener Missachtung der Grundsätze und Regeln.“
In den Unterlagen des Gerichtsverfahrens sind Dutzende von Formulierungen aufgeführt, die die Frau auf einer Reihe von Post-its wiederholte, die sie im Büro anbrachte, auch an Schubladen und Computern von Kolleginnen und Kollegen, um auf Probleme im Arbeitsalltag hinzuweisen: „Nicht in den Schubladen wühlen“, „Ihr habt bereits einen Heizkörper kaputt gemacht“, „Nicht im Pförtnerraum aufhalten“, „Man fasst nicht an den Computern anderer herum“, „Öffnet nicht die Schränke anderer.“ Das Betriebsklima verschärfte sich zusehends, doch nach Auffassung der Arbeitsrichterin am Gericht in Mailand, Rossella Chirieleison, ist die Hartnäckigkeit der Nachrichten kein Beleg dafür, dass die entlassene Frau die Hauptverantwortliche für die Situation war.
Gericht erklärt Kündigung für unrechtmäßig
Aus diesem Grund entschied sie, dass die Frau wieder eingestellt und mit rund 33.000 Euro entschädigt werden muss, was 12 Monatsgehältern entspricht, zuzüglich der Prozesskosten. Diese Post-its, so das Gericht im Kern, können keine Grundlage für eine Kündigung sein. In dem Urteil heißt es, „die in der disziplinarischen Rüge angeführten Tatsachen“ seien „teilweise nicht erwiesen und disziplinarrechtlich teilweise unbeachtlich“.
Die angeblich vulgären und aggressiven Äußerungen, die die Frau mündlich gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen gemacht haben soll, seien nach dem Prozessprotokoll nicht hinreichend bewiesen worden; und was die ständige Verwendung von „Zettelchen“ und Merknotizen angeht, schreibt die Richterin im Urteil erster Instanz: „Dem Umstand, dass ein Schild auf dem Bildschirm des Computers angebracht wurde, kann keinerlei Bedeutung zukommen, da nicht ersichtlich ist, dass dieses einem unbestimmten Publikum sichtbar gewesen wäre, noch dass es unangebrachte Formulierungen enthalten hätte, noch schließlich, dass es dem Unternehmen irgendeinen Schaden verursacht hätte“.
Die 40-Jährige kann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, die Kündigung ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts in Mailand rechtswidrig.